3319/J XX.GP
der Abgeordneten Kampichler
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Vorgangsweise der Richter bei Scheidungen.
In letzter Zeit wird sowohl von den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften als auch
von betroffenen Gemeinden darüber Klage geführt, daß vor allem Frauen nach Scheidungen
gezielt Sozialhilfeanträge stellen. Bei genauerer Hinterfragung bezüglich
Unterhaltsverpflichtungen ihrer früheren Ehegatten verweisen diese darauf, daß der Richter
bei der Scheidung auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt und die Frau motiviert hat,
einer geringen Unterhaltszahlung zuzustimmen, weil die öffentliche Hand ohnehin
verpflichtet ist, den Unterhalt in Form von Sozialhilfe zu gewährleisten.
Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1) Stimmen Sie mit der Vorgangsweise einiger Scheidungsrichter überein und sind Ihnen
ähnliche Fälle bekannt, in denen der Richter bei der Scheidung auf eine einvernehmliche
Lösung gedrängt und die Frau motiviert hat, einer geringen Unterhaltszahlung
zuzustimmen, weil die öffentliche Hand ohnehin verpflichtet ist, den Unterhalt in Form
von Sozialhilfe zu gewährleisten?
2) Sind Sie bereit, die Richter bezüglich den Folgen der Spruchpraxis aufzuklären?
3) Sind Sie bereit, Schritte einzuleiten, damit Richter von dieser Spruchpraxis abkommen?