3319/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kampichler

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Vorgangsweise der Richter bei Scheidungen.

In letzter Zeit wird sowohl von den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften als auch

von betroffenen Gemeinden darüber Klage geführt, daß vor allem Frauen nach Scheidungen

gezielt Sozialhilfeanträge stellen. Bei genauerer Hinterfragung bezüglich

Unterhaltsverpflichtungen ihrer früheren Ehegatten verweisen diese darauf, daß der Richter

bei der Scheidung auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt und die Frau motiviert hat,

einer geringen Unterhaltszahlung zuzustimmen, weil die öffentliche Hand ohnehin

verpflichtet ist, den Unterhalt in Form von Sozialhilfe zu gewährleisten.

Deshalb richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

1) Stimmen Sie mit der Vorgangsweise einiger Scheidungsrichter überein und sind Ihnen

ähnliche Fälle bekannt, in denen der Richter bei der Scheidung auf eine einvernehmliche

Lösung gedrängt und die Frau motiviert hat, einer geringen Unterhaltszahlung

zuzustimmen, weil die öffentliche Hand ohnehin verpflichtet ist, den Unterhalt in Form

von Sozialhilfe zu gewährleisten?

2) Sind Sie bereit, die Richter bezüglich den Folgen der Spruchpraxis aufzuklären?

3) Sind Sie bereit, Schritte einzuleiten, damit Richter von dieser Spruchpraxis abkommen?