3322/J XX.GP

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fall Foco

Bis 2.10.1997 ordnete das Justizministerium „sicheres Geleit“ für Tibor Foco an. Während

dieser Phase lagen in den Dienststellen der Exekutive Österreichs Steckbriefe auf. Sie

beinhalten ein Bild Focos mit der Information: „Festzunehmen ... der rechtskräftig wegen

Mordes, Waffenbesitz ... verurteilte Tibor Foco ... Belohnung S 40.000...,‘

Dieser Inhalt war nachweislich falsch, da das Urteil gegen Foco am 27.2.1997 aufgehoben

wurde und er somit nicht nur nicht rechtskräftig verurteilt, sondern vielmehr für ihn gemäß

EMRK und Verfassung die Unschuldsvermutung zu gelten hat.

Darüber hinaus wurde durch die Formulierungen „Mörder“ und „Waffenbesitz“ eine

bedrohliche Gefahr zum Ausdruck gebracht.

Focos Anwalt Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider meint dazu in einer Pressemitteilung:

„Damit wurde eine bedrohliche Gefahr zum Ausdruck gebracht, die den schnellen

Waffengebrauch sowohl eines Exekutivbeamten wie auch eventuell Focos geradzu

provozierte. Das Leben meines Mandanten wäre also akut gefährdet gewesen, wenn er sich

ausgeliefert hätte

Soweit Prof. Wegscheider. Um die Beweggründe des Innenressorts für dieses Vorgehen zu

eruieren, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Wie bewerten Sie den o.a. Steckbrief?

2. Wer war für die inhaltliche Abfassung des Steckbriefes verantwortlich?

3. Aus welchen Gründen wurde der Steckbrief in der vorliegenden Form verfaßt?

Aufgrund welcher Rechtsinterpretation wurde der o.a. Wortlaut gewählt?

4. Wie bewerten Sie die Konsequenzen aus diesem Steckbrief?

5. Welche Konsequenzen werden aus diesem Vorfall gezogen?