3323/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Gentech - Soja in Bioprodukten
Eine Probe des Soja - Granulats der Firma Perlinger enthielt Spuren von gentechnisch
verändertem Soja, obwohl es mit dem AMA - Gütesiegel ,,Austria Bio Kontrollzeichen“
ausgezeichnet worden war. Diese Kontaminierung wurde von der Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung und -forschung am 9.4.1997 festgestellt. Erst am 30.10.1997 wurde
die Öffentlichkeit vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
über das Untersuchungsergebnis informiert. Somit wurde dieses Soja-Produkt, aus
„kontrolliert biologischen Anbau“, das laut Bundesanstalt eindeutig gentechnisch veränderte
sojaspezifische DNA enthielt, fast 7 Monate an ahnungslose Konsumenten verkauft. Aus
diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
Anfrage:
1.Warum haben Sie die Öffentlichkeit erst am 30.10.1997 über das „Amtliche
Untersuchungszeugnis“ der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung
(Ordnungszahl 7357/97) bezüglich zwei Proben des „Österreichischen Soja - Granulats aus
kontrollierten biologischen Anbau“ der Firma Perlinger informiert, obwohl der Bundesanstalt
bereits am 9.4.1997 die Proben zugestellt wurden?
2.Wann hat die Bundesanstalt die Untersuchung der gegenständlichen Proben abgeschlossen‘?
2a.Wann lag der Bundesanstalt das schriftliche Resultat der Untersuchung der
gegenständlichen Proben vor?
3. Wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz durch die
Bundesanstalt vom gegenständlichen Untersuchungsergebnis informiert?
3a. Wenn ja, wann wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz erstmals informiert?
3b. Wenn nein, wie erklären Sie, daß weder das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz noch die Öffentlichkeit von der Bundesanstalt über das gegenständliche
Untersuchungsergebnis informiert wurden, obwohl damit in Kauf genommen wurde, daß
monatelang „Etikettenschwindel“ betrieben werden konnte?
3.c. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um Vorkommnisse dieser Art in Zukunft zu
vermeiden und die Kommunikation zwischen der Bundesanstalt und Ihnen zu optimieren?
4. Was werden Sie unternehmen, um negative Untersuchungsergebnisse künftig der
Öffentlichkeit früher zugänglich zu machen und solch weitreichende Informationsdefizite in
Zukunft zu vermeiden?
5. In welchem Ausmaß ist die Bundesanstalt fachlich und personell gerüstet, um an wievielen
Proben den „Polymerase Chain Reaction“ - Test, die Standardanalyse auf der Suche nach
gentechnisch veränderter DNA in organischen Stoffen, effizient durchzuführen?
6. Ist nach ‚hier Ansicht die Qualitätssicherung bei der Vergabe des AMA -Gütesiegls ,,Austria
Bio Kontrollzeichen“ ausreichend?
7.Welche Maßnahmen werden Sie wann umsetzen, um mit der Vergabe des AMA - Gütesiegls
eine korrekte Information der Konsumenten zu gewährleisten?