3323/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Gentech - Soja in Bioprodukten

Eine Probe des Soja - Granulats der Firma Perlinger enthielt Spuren von gentechnisch

verändertem Soja, obwohl es mit dem AMA - Gütesiegel ,,Austria Bio Kontrollzeichen“

ausgezeichnet worden war. Diese Kontaminierung wurde von der Bundesanstalt für

Lebensmitteluntersuchung und -forschung am 9.4.1997 festgestellt. Erst am 30.10.1997 wurde

die Öffentlichkeit vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

über das Untersuchungsergebnis informiert. Somit wurde dieses Soja-Produkt, aus

„kontrolliert biologischen Anbau“, das laut Bundesanstalt eindeutig gentechnisch veränderte

sojaspezifische DNA enthielt, fast 7 Monate an ahnungslose Konsumenten verkauft. Aus

diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

Anfrage:

1.Warum haben Sie die Öffentlichkeit erst am 30.10.1997 über das „Amtliche

Untersuchungszeugnis“ der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung

(Ordnungszahl 7357/97) bezüglich zwei Proben des „Österreichischen Soja - Granulats aus

kontrollierten biologischen Anbau“ der Firma Perlinger informiert, obwohl der Bundesanstalt

bereits am 9.4.1997 die Proben zugestellt wurden?

2.Wann hat die Bundesanstalt die Untersuchung der gegenständlichen Proben abgeschlossen‘?

2a.Wann lag der Bundesanstalt das schriftliche Resultat der Untersuchung der

gegenständlichen Proben vor?

3. Wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz durch die

Bundesanstalt vom gegenständlichen Untersuchungsergebnis informiert?

3a. Wenn ja, wann wurde das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz erstmals informiert?

3b. Wenn nein, wie erklären Sie, daß weder das Bundesministerium für Frauenangelegenheiten

und Verbraucherschutz noch die Öffentlichkeit von der Bundesanstalt über das gegenständliche

Untersuchungsergebnis informiert wurden, obwohl damit in Kauf genommen wurde, daß

monatelang „Etikettenschwindel“ betrieben werden konnte?

3.c. Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um Vorkommnisse dieser Art in Zukunft zu

vermeiden und die Kommunikation zwischen der Bundesanstalt und Ihnen zu optimieren?

4. Was werden Sie unternehmen, um negative Untersuchungsergebnisse künftig der

Öffentlichkeit früher zugänglich zu machen und solch weitreichende Informationsdefizite in

Zukunft zu vermeiden?

5. In welchem Ausmaß ist die Bundesanstalt fachlich und personell gerüstet, um an wievielen

Proben den „Polymerase Chain Reaction“ - Test, die Standardanalyse auf der Suche nach

gentechnisch veränderter DNA in organischen Stoffen, effizient durchzuführen?

6. Ist nach ‚hier Ansicht die Qualitätssicherung bei der Vergabe des AMA  -Gütesiegls ,,Austria

Bio Kontrollzeichen“ ausreichend?

7.Welche Maßnahmen werden Sie wann umsetzen, um mit der Vergabe des AMA - Gütesiegls

eine korrekte Information der Konsumenten zu gewährleisten?