3324/J XX.GP
der Abg. Mag. Haupt Dr. Pumberger, Dr. Salzl
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Aufhebung des Heilkräuterverbots
Seit 1.8.1994 dürfen folgende Heilkräuter nicht mehr in Verkehr gebracht
werden:
- Hundszunge und andere Arten der Gattung Cynoglossum,
- Wasserdost,
- Echte Pestwurz und andere Arten der Gattung Petasites Mill.,
- Kreuzkraut und andere Arten der Gattung Senecio,
- Beinwell und andere Arten der Gattung Symphytum L.,
- Huflattich;
Die diesbezügliche Verordnung BGBl. Nr. 469/1993 erließ der glücklose
Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz. Dadurch wurden
jahrhundertelang in Anwendung genommene Heilpflanzen aus dem Verkehr gezogen,
obwohl weder Vergiftungsunfälle noch unerwünschte Nebenwirkungen bei deren
Anwendung gemeldet worden waren, sondern lediglich der hypothetische Verdacht
auf Nebenwirkungen bestand, wie die Amtsnachfolgerin in Beantwortung der
schriftlichen Anfrage Nr. 6255/J/XIX. GP zugeben mußte.
Das Inverkehrbringen dieser Heilpflanzen und daraus hergestellten Arzneimittel
wurde also von den Amtsvorgängern strenger geregelt als dies bei Suchtmitteln
und rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Fall ist. In einem Korrekturversuch
wurden mit Verordnung Nr. 555/1994 immerhin homöopathische Mittel aus diesen
Heilpflanzen zugelassen, wobei ein hoher Verdünnungsfaktor zum Tragen kommt.
Die üblichen Zubereitungen, wie z.B. Beinwellsalbe zur Linderung von
Zerrungen, Verstauchungen und Brüchen von Extremitäten bei Mensch und
Tier, blieben aber weiterhin verboten. Dieses Verbot fußt auf der ein-
stimmigen Empfehlung des damaligen Ausschusses für Arzneimittelsicherheit
auf Grund des Gutachtens vom 2.10.1991 des Ausschußmitgliedes Univ.-Prof.
Dr. Heistracher. Es wurde nicht geprüft, wieviel Kilogramm Beinwell auf
die verstauchten Körperstellen aufgebracht werden können bzw. wieviel Liter
Huflattich getrunken werden dürfen, bis die hepatotoxische Wirkung des
Pyrrolizinalkaloids eintritt.
Um die längst fällige Aufhebung des Heilkräuterverbots zu beschleunigen,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Stimmen Sie mit Ihrer Amtsvorgängerin und ihrem Amtsvorvorgänger dahin-
gehend überein, daß Naturheilmittel wie Beinwell, Huflattich und andere
mit Verordnung BGBl. Nr. 469/1993 verbotenen Arzneimittel, pflanzen und
Inhaltsstoffe strenger als Suchtmittel und rezeptpflichtige Arzneimittel
gehandhabt werden müssen, obwohl
a) weder Vergiftungsunfälle noch unerwünschte Nebenwirkungen gemeldet
worden sind
b) noch eine Überbegutachtung der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses
für Arzneimittelsicherheit stattgefunden
hat ?
2. Welche Arzneimittel kommen seit dem Heilkräuterverbot vom 1.8.1994
anstelle der in der Verordnung genannten Heilkräuter zum Einsatz ?
3. Welche Nebenwirkungen sind über diese Arzneimittel bekannt ?
4. Aus welchen Personen setzt sich der Ausschuß für Arzneimittelsicherheit
1997 zusammen ?
5. Warum hat dieser Ausschuß keine Abwägung zwischen den nachweislichen
Nebenwirkungen der anstelle der verbotenen Heilkräuter verwendeten
Arzneimittel und den hypothetisch angenommenen, aber nicht meldungs-
mäßig bewiesenen Nebenwirkungen der Heilkräuterpräparate vorgenommen ?
6. Wann werden Sie das unsinnige Heilkräuterverbot Ihres Amtsvorvorgängers
wieder aufheben ?