3324/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Haupt Dr. Pumberger, Dr. Salzl

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Aufhebung des Heilkräuterverbots

Seit 1.8.1994 dürfen folgende Heilkräuter nicht mehr in Verkehr gebracht

werden:

- Hundszunge und andere Arten der Gattung Cynoglossum,

- Wasserdost,

- Echte Pestwurz und andere Arten der Gattung Petasites Mill.,

- Kreuzkraut und andere Arten der Gattung Senecio,

- Beinwell und andere Arten der Gattung Symphytum L.,

- Huflattich;

Die diesbezügliche Verordnung BGBl. Nr. 469/1993 erließ der glücklose

Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz. Dadurch wurden

jahrhundertelang in Anwendung genommene Heilpflanzen aus dem Verkehr gezogen,

obwohl weder Vergiftungsunfälle noch unerwünschte Nebenwirkungen bei deren

Anwendung gemeldet worden waren, sondern lediglich der hypothetische Verdacht

auf Nebenwirkungen bestand, wie die Amtsnachfolgerin in Beantwortung der

schriftlichen Anfrage Nr. 6255/J/XIX. GP zugeben mußte.

Das Inverkehrbringen dieser Heilpflanzen und daraus hergestellten Arzneimittel

wurde also von den Amtsvorgängern strenger geregelt als dies bei Suchtmitteln

und rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Fall ist. In einem Korrekturversuch

wurden mit Verordnung Nr. 555/1994 immerhin homöopathische Mittel aus diesen

Heilpflanzen zugelassen, wobei ein hoher Verdünnungsfaktor zum Tragen kommt.

Die üblichen Zubereitungen, wie z.B. Beinwellsalbe zur Linderung von

Zerrungen, Verstauchungen und Brüchen von Extremitäten bei Mensch und

Tier, blieben aber weiterhin verboten. Dieses Verbot fußt auf der ein-

stimmigen Empfehlung des damaligen Ausschusses für Arzneimittelsicherheit

auf Grund des Gutachtens vom 2.10.1991 des Ausschußmitgliedes Univ.-Prof.

Dr. Heistracher. Es wurde nicht geprüft, wieviel Kilogramm Beinwell auf

die verstauchten Körperstellen aufgebracht werden können bzw. wieviel Liter

Huflattich getrunken werden dürfen, bis die hepatotoxische Wirkung des

Pyrrolizinalkaloids eintritt.

Um die längst fällige Aufhebung des Heilkräuterverbots zu beschleunigen,

richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Stimmen Sie mit Ihrer Amtsvorgängerin und ihrem Amtsvorvorgänger dahin-

gehend überein, daß Naturheilmittel wie Beinwell, Huflattich und andere

mit Verordnung BGBl. Nr. 469/1993 verbotenen Arzneimittel, pflanzen und

Inhaltsstoffe strenger als Suchtmittel und rezeptpflichtige Arzneimittel

gehandhabt werden müssen, obwohl

a) weder Vergiftungsunfälle noch unerwünschte Nebenwirkungen gemeldet

worden sind

b) noch eine Überbegutachtung der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses

für Arzneimittelsicherheit stattgefunden hat ?

2. Welche Arzneimittel kommen seit dem Heilkräuterverbot vom 1.8.1994

anstelle der in der Verordnung genannten Heilkräuter zum Einsatz ?

3. Welche Nebenwirkungen sind über diese Arzneimittel bekannt ?

4. Aus welchen Personen setzt sich der Ausschuß für Arzneimittelsicherheit

1997 zusammen ?

5. Warum hat dieser Ausschuß keine Abwägung zwischen den nachweislichen

Nebenwirkungen der anstelle der verbotenen Heilkräuter verwendeten

Arzneimittel und den hypothetisch angenommenen, aber nicht meldungs-

mäßig bewiesenen Nebenwirkungen der Heilkräuterpräparate vorgenommen ?

6. Wann werden Sie das unsinnige Heilkräuterverbot Ihres Amtsvorvorgängers

wieder aufheben ?