3329/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend angebliche Unstimmigkeiten bei der Abwicklung der Volksgruppenförderung

Bei einer Aussprache mit Angehörigen von Vereinen, die in den Volksgruppenbeiräten

vertreten sind und dem Österreichischen Volksgruppenzentrum angehören, wurden von diesen

massive Vorwürfe gegen die Art der Abwicklung der Volksgruppenförderung durch das

Bundeskanzleramt erhoben. So sollen die Zuwendungen, die bereits zu Jahresbeginn (15.

März) vom jeweiligen Beirat empfohlen werden, erst gegen Jahresende ausbezahlt werden.

Selbst bei Vereinen, die sowohl die Abrechnung als auch die Anträge fristgerecht eingebracht

haben und auf eine ordentliche Buchfühuung verweisen können, werden die Mittel erst gegen

November ausbezahlt und vom Beirat empfohlene Projekte, die den Richtlinien entsprechen

und daher beantragt wurden, abgelehnt. Dadurch ergeben sich bei gleicher Antragssumme

zwangsläufig förderungswidrige Verwendungen, will der gegenständliche Verein nicht auf

einen Teil seiner Gelder verzichten.

Neben einer Vielzahl von anderen Fällen sind einige hervorzuheben. Bei einem hat sich das

Bundeskanzleramt sogar in das Grundbuch an erster Stelle eintragen lassen, damit dieser

Verein jene Gelder aus der Volksgruppenförderung erhalten konnte, um damit die bisher

aufgenommenen Kredite für dieses Objekt zurückzuzahlen. In einem anderen Fall wurden von

Beamten des BKA im Zuge einer laufenden Rechnungshofprüfung Adreßdateien der

Mitglieder des Vereines ohne Wissen des anwesenden Obmanns mitgenommen.

Nunmehr sollen von den Vereinen Förderungsverträge unterzeichnet werden, deren Inhalt

ihnen in den Volksgruppenbeiräten vorher nicht zur Kenntnis gebracht wurde, obwohl ihnen

dies zuvor zugesagt wurde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler

folgende

Anfrage:

1. Stimmen die beschriebenen Sachverhalte mit ihren Informationen überein?

2. Wenn ja: was werden Sie dagegen unternehmen?

3. Halten Sie die Auszahlung der Volksgruppenförderung am Jahresende für gerechtfertigt?

4. Wenn ja: wie begründen Sie das?

5. Wie begründen Sie die Mitnahme von Adreßdateien eines Vereines im Zuge einer

Rechnungshofprüfung?

6. Wie begründen Sie die Eintragung in das Grundbuch durch das BKA als Vorbedingung um

dem betroffenen Verein erst die ihm zustehenden Volksgruppenförderungen zukommen zu

lassen?