3329/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Apfelbeck, Mag. Haupt, Dr. Ofner und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend angebliche Unstimmigkeiten bei der Abwicklung der Volksgruppenförderung
Bei einer Aussprache mit Angehörigen von Vereinen, die in den Volksgruppenbeiräten
vertreten sind und dem Österreichischen Volksgruppenzentrum angehören, wurden von diesen
massive Vorwürfe gegen die Art der Abwicklung der Volksgruppenförderung durch das
Bundeskanzleramt erhoben. So sollen die Zuwendungen, die bereits zu Jahresbeginn (15.
März) vom jeweiligen Beirat empfohlen werden, erst gegen Jahresende ausbezahlt werden.
Selbst bei Vereinen, die sowohl die Abrechnung als auch die Anträge fristgerecht eingebracht
haben und auf eine ordentliche Buchfühuung verweisen können, werden die Mittel erst gegen
November ausbezahlt und vom Beirat empfohlene Projekte, die den Richtlinien entsprechen
und daher beantragt wurden, abgelehnt. Dadurch ergeben sich bei gleicher Antragssumme
zwangsläufig förderungswidrige Verwendungen, will der gegenständliche Verein nicht auf
einen Teil seiner Gelder verzichten.
Neben einer Vielzahl von anderen Fällen sind einige hervorzuheben. Bei einem hat sich das
Bundeskanzleramt sogar in das Grundbuch an erster Stelle eintragen lassen, damit dieser
Verein jene Gelder aus der Volksgruppenförderung erhalten konnte, um damit die bisher
aufgenommenen Kredite für dieses Objekt zurückzuzahlen. In einem anderen Fall wurden von
Beamten des BKA im Zuge einer laufenden Rechnungshofprüfung Adreßdateien der
Mitglieder des Vereines ohne Wissen des
anwesenden Obmanns mitgenommen.
Nunmehr sollen von den Vereinen Förderungsverträge unterzeichnet werden, deren Inhalt
ihnen in den Volksgruppenbeiräten vorher nicht zur Kenntnis gebracht wurde, obwohl ihnen
dies zuvor zugesagt wurde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
folgende
Anfrage:
1. Stimmen die beschriebenen Sachverhalte mit ihren Informationen überein?
2. Wenn ja: was werden Sie dagegen unternehmen?
3. Halten Sie die Auszahlung der Volksgruppenförderung am Jahresende für gerechtfertigt?
4. Wenn ja: wie begründen Sie das?
5. Wie begründen Sie die Mitnahme von Adreßdateien eines Vereines im Zuge einer
Rechnungshofprüfung?
6. Wie begründen Sie die Eintragung in das Grundbuch durch das BKA als Vorbedingung um
dem betroffenen Verein erst die ihm zustehenden Volksgruppenförderungen zukommen zu
lassen?