3331/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Valorisierung der Sportforderung

Die gesetzlich verankerte Indexanpassung der Sport - Toto - Mittel (Besondere Bundes -

Sportförderungsmittel) stellt lediglich die erforderliche Grundlage für die notwendigste

Finanzierung des österreichischen Sports dar. 1996 und 1997 wurde diese Valorisierung als

Beitrag zum „Sparpaket“ ausgesetzt. Jedoch hat der damalige Bundeskanzler und

Sportminister, Dr. Franz Vranitzky, dem österreichischen Sport im Jahr 1995 verbindlich

zugesagt, daß ab dem Bundesbudget 1998 diese Valorisierung wieder vorgesehen wird.

Nunmehr soll die österreichische Bundesregierung aber im Rahmen einer Novellierung des

Glücksspielgesetzes vorhaben, die Indexanpassung auch für die Jahre 1998 und 1999 nicht

durchzuführen. Dies würde eine Kürzung des ohnehin schon geringen Sportbudgets für die

nächsten zwei Jahre von 20 Millionen Schilling und für jedes weitere Jahr von 14 Millionen

Schilling bedeuten.

Eine Kürzung statt der an sich notwendigen Aufstockung der Sportförderung aber, würde den

österreichischen Sport in große finanzielle Bedrängnis bringen, was sich in der Folge auch auf

die sportlichen Leistungen auswirken muß.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die

nachstehende

ANFRAGE

1. Mit welchem Betrag wurde der österreichische Sport aus dem Titel der besonderen Bundes-

Sportförderung in den vergangenen drei Jahren jeweils gefördert?

2. Wie verhält sich die Förderung zu den Einnahmen, aus welchen sie finanziert wird?

3. Ist es richtig, daß die Sportförderung auch 1998 und 1999 nicht valorisiert werden soll?

4. Wenn ja, wie begründen Sie dies in Anbetracht des seinerzeitigen Versprechens von Dr.

Vranitzky als Bundeskanzler?

5. Welche Pläne haben Sie, um die ausreichende Förderung des österreichischen Amateur- und

Spitzensportes langfristig sicherzustellen?