3331/J XX.GP
der Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Valorisierung der Sportforderung
Die gesetzlich verankerte Indexanpassung der Sport - Toto - Mittel (Besondere Bundes -
Sportförderungsmittel) stellt lediglich die erforderliche Grundlage für die notwendigste
Finanzierung des österreichischen Sports dar. 1996 und 1997 wurde diese Valorisierung als
Beitrag zum „Sparpaket“ ausgesetzt. Jedoch hat der damalige Bundeskanzler und
Sportminister, Dr. Franz Vranitzky, dem österreichischen Sport im Jahr 1995 verbindlich
zugesagt, daß ab dem Bundesbudget 1998 diese Valorisierung wieder vorgesehen wird.
Nunmehr soll die österreichische Bundesregierung aber im Rahmen einer Novellierung des
Glücksspielgesetzes vorhaben, die Indexanpassung auch für die Jahre 1998 und 1999 nicht
durchzuführen. Dies würde eine Kürzung des ohnehin schon geringen Sportbudgets für die
nächsten zwei Jahre von 20 Millionen Schilling und für jedes weitere Jahr von 14 Millionen
Schilling bedeuten.
Eine Kürzung statt der an sich notwendigen Aufstockung der Sportförderung aber, würde den
österreichischen Sport in große finanzielle Bedrängnis bringen, was sich in der Folge auch auf
die sportlichen Leistungen auswirken muß.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die
nachstehende
ANFRAGE
1. Mit welchem Betrag wurde der österreichische Sport aus dem Titel der besonderen Bundes-
Sportförderung in den vergangenen drei Jahren jeweils gefördert?
2. Wie verhält sich die Förderung zu den Einnahmen, aus welchen sie finanziert wird?
3. Ist es richtig, daß die Sportförderung auch 1998 und 1999 nicht valorisiert werden soll?
4. Wenn ja, wie begründen Sie dies in Anbetracht des seinerzeitigen Versprechens von Dr.
Vranitzky als Bundeskanzler?
5. Welche Pläne haben Sie, um die ausreichende Förderung des österreichischen Amateur- und
Spitzensportes langfristig sicherzustellen?