3332/J XX.GP

 

der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Seit 1. Jänner 1994 haben Lehrlinge, die für die Fahrt von der Wohnung zur betrieblichen

Ausbildungsstätte und retour kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, Anspruch auf

eine Fahrtenbeihilfe. Diese Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wurde 1996 jedoch nur im Ausmaß

von rund 650.000 Schilling in Anspruch genommen. Im Bundesvoranschlag 1997 waren dafür

42,000.000 Schilling vorgesehen. Dieser Posten ist im Budget 1998 auf 2,000.000 Schilling

reduziert worden. In einem Schreiben vom November 1997 an den Präsidenten des

Nationalrates wird berichtet, daß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

bezüglich dieser Fahrtenbeihilfe in großem Umfang über die Bezirkstellen der

Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer informiert hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

Anfrage:

1) Wann und in welcher Art erfolgte diese „in großem Umfang“ durchgeführte

Information?

2) Wurden in diese Informationskampagne auch die Berufsschulen eingebunden?

Wenn nein, warum nicht?

3) Wie erklären Sie sich, daß auf Anfrage die AK-Bezirksstellen Tulln, Amstetten,

Kirchdorf/Krems, Vöcklabruck, Hallein, Villach und Bruck/Mur keine Informationen

erhielten?

4) Wie hoch sind die von Ihnen erwarteten Ausgaben für die Lehrlingsfahrtbeihilfe im

Jahr 1997?

5) Sind Sie bereit, aufgrund des nun bekannt gewordenen Informationsdefizits über diese

Leistung für Lehrlinge, eine neuerliche Informationsaktion, auch in den Berufsschulen

und in eventueller Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zu

starten?