3332/J XX.GP
der Abgeordneten Franz Riepl und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Seit 1. Jänner 1994 haben Lehrlinge, die für die Fahrt von der Wohnung zur betrieblichen
Ausbildungsstätte und retour kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, Anspruch auf
eine Fahrtenbeihilfe. Diese Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge wurde 1996 jedoch nur im Ausmaß
von rund 650.000 Schilling in Anspruch genommen. Im Bundesvoranschlag 1997 waren dafür
42,000.000 Schilling vorgesehen. Dieser Posten ist im Budget 1998 auf 2,000.000 Schilling
reduziert worden. In einem Schreiben vom November 1997 an den Präsidenten des
Nationalrates wird berichtet, daß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
bezüglich dieser Fahrtenbeihilfe in großem Umfang über die Bezirkstellen der
Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer informiert hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1) Wann und in welcher Art erfolgte diese „in großem Umfang“ durchgeführte
Information?
2) Wurden in diese Informationskampagne auch die Berufsschulen eingebunden?
Wenn nein, warum nicht?
3) Wie erklären Sie sich, daß auf Anfrage die AK-Bezirksstellen Tulln, Amstetten,
Kirchdorf/Krems, Vöcklabruck, Hallein, Villach und Bruck/Mur keine Informationen
erhielten?
4) Wie hoch sind die von Ihnen erwarteten Ausgaben für die Lehrlingsfahrtbeihilfe im
Jahr 1997?
5) Sind Sie bereit, aufgrund des nun bekannt gewordenen Informationsdefizits über diese
Leistung für Lehrlinge, eine neuerliche Informationsaktion, auch in den Berufsschulen
und in eventueller Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zu
starten?