3333/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend die Problematik der Grenzgänger im Bereich der Krankenversicherung.

Die Erstantragstellerin wurde in letzter Zeit mehrmals mit Problemen im Bereich der

Krankenversicherung konfrontiert. Es handelte sich um Personen, die in Deutschland

gearbeitet haben, nun aus diesem Arbeitsverhältnis heraus eine Rente beziehen und somit

auch in Deutschland sozialversichert sind. Diese Pensionisten bezahlen von ihren Renten

6,8% Krankenversicherungsbeitrag in die deutsche DAK ein. Wenn diese österreichischen

Staatsbürger medizinische Leistungen in Österreich beanspruchen, erhalten sie wesentlich

niedrigere Kostenzuschüsse als in Deutschland. Dieser durch EU-Recht verursachte Zustand

führt zu einer groben Benachteiligung der betroffenen Personen. Deshalb stellen die

unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales folgende

Anfrage:

1. Ist Ihnen die Problematik, daß Personen Renten (Pensionen) aus einem EU-

Mitgliedstaat beziehen, dort höhere Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, jedoch

die minderen Leistungen der österreichischen Gebietskrankenkassen beziehen,

bekannt?

2. Wieviele österreichische Staatsbürger betrifft diese Regelung?

3. In welchen Bereichen und in welcher Höhe ist seit 1.1.1994 eine Verschlechterung für

diese Personen eingetreten?

4. Halten Sie diese Verschlechterungen für gerechtfertigt, vor allem wenn es sich um

Personen handelt, die Bezieher einer Mindestpension sind?

5. Was werden Sie unternehmen, um die seit 1.1.1994 eingetretene Verschlechterung

langfristig wieder zu beheben?

6. Werden Sie im Sozialministerrat der Europäischen Union für eine Änderung der

derzeitigen Regelung eintreten?