3340/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker, Mag. Trattner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergabe von Spielbankenkonzessionen

Im Jahr 1991 hat der Bundesminister für Finanzen der Casinos Austria AG die Bewilligung

zum Betrieb je einer Spielbank in 12 Gemeinden ab 1.1.1992 für die gesetzliche Höchstdauer

von 15 Jahren, d.h. bis zum 31.12.2006 erteilt. Die Casinos Austria AG war somit Inhaberin

sämtlicher 12 zu vergebender Casino -Konzessionen.

Mit der Begründung, daß die gesetzliche Ermächtigung zum Betrieb einer Spielbank bereits im

höchstzulässigen Ausmaße ausgeschöpft ist, wurde der Antrag der Novo - Invest - Casino

Development AG auf Bewilligung zum Betrieb einer Spielbank im Jänner 1997 abgewiesen.

Im darauffolgenden Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert das Bundesmi -

nisterium für Finanzen, vertreten durch die Finanzprokuratur wie folgt: "Das Glückspielsgesetz

siebt zwar einen beschränkten, aber doch einem jeden geeigneten Unternehmen offenste-

henden Zugang zum Spielbankenbetrieb vor. Ein jeder Bewerber kann aus eigener Kraft

eine Konzession erlangen: Sollte die höchstzulässige Konzessionsanzahl ausgeschöpft sein,

dann hat der Konzessionswerber zwar den Ablauf einer bestehenden Konzession abzu-

warten, doch ändert dieses Erfordernis des Zuwartens“ nichts an der grundsätzlichen

Erlangbarkeit aus eigener Kraft.

Rund zwei Monate nach Erstellung dieser Gegenschrift stellt die Casinos Austria AG im Juli

1997 einen Antrag auf Bewilligung zum Betrieb je einer Spielbank in den Gemeinden

Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien. Obwohl die Casinos Austria AG noch

über eine Bewilligung bis zum Jahr 2006 verfügte, „erstreckte“ das Bundesministerium für

Finanzen die Konzession bis zum 31.12.2012. Das Bundesministerium für Finanzen erteilte

somit nach rund einem Drittel der ursprünglichen Konzessionslaufzeit eine neuerliche

Konzession für die gesetzliche Höchstdauer von 15 Jahren.

Auf diese Art und Weise wird jedoch die Argumentation der Finanzprokuratur, wonach ein

Konzessionswerber den Ablauf einer bestehenden Konzession abzuwarten habe und daß damit

einem jeden geeigneten Unternehmen der Zugang zum Spielbankenbetrieb offen stehe, ad

absurdum geführt.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Wie kann ein geeignetes Unternehmen jemals eine Bewilligung zum Spielbankenbetrieb

erlangen, wenn dem Alleinkonzessionär Casinos Austria AG bereits nach 6 Jahren eine

neuerliche Konzession für die gesetzliche Höchstdauer von 15 Jahren erteilt wird?

2. Aus welchen Gründen wurde der Casinos Austria AG für die Gemeinden Bregenz, Graz,

Innsbruck, Linz, Salzburg und insbesondere Wien im September 1997 die Konzession für

weitere 15 Jahre erteilt?

3. Ist es richtig, daß die unter Frage 2. genannten Gemeinden jene sind, in denen die Casinos

Austria AG den größten Gewinn erwirtschaften?

4. Auf welche Größenordnung belaufen sich die Gewinnabfuhren / Konzessionsgebühren der

Casinos Austria AG für jede einzelne der 12 Spielbanken?

5. Warum wurde die Konzession nicht öffentlich ausgeschrieben?

 6. Fällt die Vergabe von Glückspielskonzessionen in den Anwendungsbereich des Bundes -

vergabegesetzes?

7. Ist das de facto - Monopol der Casinos Austria AG EU - konform?

Wenn ja, wie begründen Sie dies angesichts der faktischen Unmöglichkeit anderer

Unternehmen, eine Konzession zu erlangen?