3340/J XX.GP
der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker, Mag. Trattner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vergabe von Spielbankenkonzessionen
Im Jahr 1991 hat der Bundesminister für Finanzen der Casinos Austria AG die Bewilligung
zum Betrieb je einer Spielbank in 12 Gemeinden ab 1.1.1992 für die gesetzliche Höchstdauer
von 15 Jahren, d.h. bis zum 31.12.2006 erteilt. Die Casinos Austria AG war somit Inhaberin
sämtlicher 12 zu vergebender Casino -Konzessionen.
Mit der Begründung, daß die gesetzliche Ermächtigung zum Betrieb einer Spielbank bereits im
höchstzulässigen Ausmaße ausgeschöpft ist, wurde der Antrag der Novo - Invest - Casino
Development AG auf Bewilligung zum Betrieb einer Spielbank im Jänner 1997 abgewiesen.
Im darauffolgenden Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert das Bundesmi -
nisterium für Finanzen, vertreten durch die Finanzprokuratur wie folgt: "Das Glückspielsgesetz
siebt zwar einen beschränkten, aber doch einem jeden geeigneten Unternehmen offenste-
henden Zugang zum Spielbankenbetrieb vor. Ein jeder Bewerber kann aus eigener Kraft
eine Konzession erlangen: Sollte die höchstzulässige Konzessionsanzahl ausgeschöpft sein,
dann hat der Konzessionswerber zwar den Ablauf einer bestehenden Konzession abzu-
warten, doch ändert dieses Erfordernis des Zuwartens“ nichts an der grundsätzlichen
Erlangbarkeit aus eigener Kraft.
Rund zwei Monate nach Erstellung dieser Gegenschrift stellt die Casinos Austria AG im Juli
1997 einen Antrag auf Bewilligung zum Betrieb je einer Spielbank in den Gemeinden
Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und
Wien. Obwohl die Casinos Austria AG noch
über eine Bewilligung bis zum Jahr 2006 verfügte, „erstreckte“ das Bundesministerium für
Finanzen die Konzession bis zum 31.12.2012. Das Bundesministerium für Finanzen erteilte
somit nach rund einem Drittel der ursprünglichen Konzessionslaufzeit eine neuerliche
Konzession für die gesetzliche Höchstdauer von 15 Jahren.
Auf diese Art und Weise wird jedoch die Argumentation der Finanzprokuratur, wonach ein
Konzessionswerber den Ablauf einer bestehenden Konzession abzuwarten habe und daß damit
einem jeden geeigneten Unternehmen der Zugang zum Spielbankenbetrieb offen stehe, ad
absurdum geführt.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie kann ein geeignetes Unternehmen jemals eine Bewilligung zum Spielbankenbetrieb
erlangen, wenn dem Alleinkonzessionär Casinos Austria AG bereits nach 6 Jahren eine
neuerliche Konzession für die gesetzliche Höchstdauer von 15 Jahren erteilt wird?
2. Aus welchen Gründen wurde der Casinos Austria AG für die Gemeinden Bregenz, Graz,
Innsbruck, Linz, Salzburg und insbesondere Wien im September 1997 die Konzession für
weitere 15 Jahre erteilt?
3. Ist es richtig, daß die unter Frage 2. genannten Gemeinden jene sind, in denen die Casinos
Austria AG den größten Gewinn erwirtschaften?
4. Auf welche Größenordnung belaufen sich die Gewinnabfuhren / Konzessionsgebühren der
Casinos Austria AG für jede einzelne der 12 Spielbanken?
5. Warum wurde die Konzession nicht
öffentlich ausgeschrieben?
6. Fällt die Vergabe von Glückspielskonzessionen in den Anwendungsbereich des Bundes -
vergabegesetzes?
7. Ist das de facto - Monopol der Casinos Austria AG EU - konform?
Wenn ja, wie begründen Sie dies angesichts der faktischen Unmöglichkeit anderer
Unternehmen, eine Konzession zu erlangen?