3346/J XX.GP
der Abgeordneten Dr.Pumberger, Dr Krüger
und Kollegen
an die Bundesministerin tbr Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Rauuchverbot im Landesgericht für Strafsachen Wien
In öffentlichen Gebäuden besteht gemäß dem Tabakgesetz, BGBL-Nr. 431/1995 absolutes
Rauchverbot. Trotz dieses Rauchverbotes wird in der Besucherzone des Landesgerichts für
Strafsachen Wien ungehindert und unbeanstandet geraucht, obwohl sich dort auuch viele
Säuglinge und Kleinstkinder aufhalten, deren Aufsichtspersonen auf die Vorführung der
Häftlinge warten.
Die Justizwachebeamten, die in den teils unbelüfteten Räumen (z.B Wäscheabgabe) ihren
Dienst machen, sind während des ganzen Tages dem Zigarettenqualm ausgesetzt. Die
Situation ist für alle, die sich in diesen Räumlichkeiten aufhalten, extrem ungesund
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Fraau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Gibt es Ihrerseits Anweisungen trotz des gesetzlich bestimmten Rauchverbotes das
Rauchen im Landesgericht für Strafsachen Wien zuzulassen?
3) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um das Rauchverbot durchzuseitzen?
4) Wie ist es zu verantworten, daß Kinder und nicht - rauchende Besucher stundenlang dem
dichten Zigarettenqualm ausgesetzt sind ?
5) Wie ist es zu verantworten, daß die Beamten im den unbelüfteten Räumen und Gängen
ihrem Dienst nachgehen müssen?