3346/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr.Pumberger, Dr Krüger

und Kollegen

an die Bundesministerin tbr Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Rauuchverbot im Landesgericht für Strafsachen Wien

In öffentlichen Gebäuden besteht gemäß dem Tabakgesetz, BGBL-Nr. 431/1995 absolutes

Rauchverbot. Trotz dieses Rauchverbotes wird in der Besucherzone des Landesgerichts für

Strafsachen Wien ungehindert und unbeanstandet geraucht, obwohl sich dort auuch viele

Säuglinge und Kleinstkinder aufhalten, deren Aufsichtspersonen auf die Vorführung der

Häftlinge warten.

Die Justizwachebeamten, die in den teils unbelüfteten Räumen (z.B Wäscheabgabe) ihren

Dienst machen, sind während des ganzen Tages dem Zigarettenqualm ausgesetzt. Die

Situation ist für alle, die sich in diesen Räumlichkeiten aufhalten, extrem ungesund

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Fraau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2) Gibt es Ihrerseits Anweisungen trotz des gesetzlich bestimmten Rauchverbotes das

Rauchen im  Landesgericht für Strafsachen Wien zuzulassen?

3) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um das Rauchverbot durchzuseitzen?

4) Wie ist es zu verantworten, daß Kinder und nicht - rauchende Besucher stundenlang dem

dichten Zigarettenqualm ausgesetzt sind ?

5) Wie ist es zu verantworten, daß die Beamten im den unbelüfteten Räumen und Gängen

ihrem Dienst nachgehen müssen?