3349/J XX.GP

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Unklarheiten bei der Einhebung und Aufteilung von Honoraren aus der Behand -

lung von Sonderklassepatienten

Obwohl Bundesärzte nach dem Gehaltsschema des Dienst - und Besoldungsrechtes des Bundes

entlohnt werden, kommt es immer wieder vor, daß diese Ärzte darüber hinausgehend

Honorare aus der Behandlung von Sonderklassepatienten erhalten, die zumindest bei einigen

Ärzten weit über den Bundesbezügen liegen.

Einer einheitlichen Besoldungsregelung des Bundes stehen unterschiedliche Regelungen der

Sondergebühren und Arzthonorare in den einzelnen Bundesländern gegenüber.

Aufgrund unterschiedlicher Gesetze und diverser Novellen des Bundes und der Länder gibt es

in dieser Frage unterschiedliche Regelungen, Handhabungen und Ausichten, die vielfach

Unsicherheiten auslösen.

Um offene Fragen in diesem Bereich zu klären, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an

den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

ANFRAGE

1. Vieviele Ärzte, die nach dem Gehaltsschema des Dienst - und Besoldungsrechtes des

Bundes entlohnt werden, gibt es derzeit sowohl österreichweit als auch bezogen auf die

einzelnen Bundesländer?

2. Welche Regelungen für Ärzte, die im Bundesdienst stehen, gibt es in den einzelnen Bundes -

ländern bzgl. Einhebung, Aufteilung etc. der Honorare aus der Behandlung von Sonder -

klassepatienten und inwieweit schließen sich die einzelnen Regelungen, d.h. jene des Bundes

und jene der Länder aus?

3. Wurde bzw. wird (gehaltsmäßig) bei der Einstellung von Ärzten Bedacht auf mögliche

Honorare aus der Behandlung von Sonderklassenpatienten genommen und zwar dahin -

gehend, daß in die Berechnung und Festsetzung der jeweiligen Gehälter mögliche Honorare

einbezogen ‚verden, und inwieweit ergeben sich dadurch österreichweit bzw. bezogen auf

die einzelnen Bundesländer Untersehiede in den Gehältern für Ärzte, die nach dem

Gehaltsschema des Dienst- und Besoldungsrechtes des Bundes entlohnt werden und glz.

Sonderklassepatienten behandeln?

4. Welche Aufteilungsregelungen zwischen leitenden Ärzten, nachgeordneten Ärzten und

allfälligen weiterem Personal gibt es jeweils in den einzelnen Bundesländern bzgl. der

Honorare aus der Behandlung von Sonderklassepatienten und wer prüft in den einzelnen

Bundesländern die Einhaltung der Aufteilungsregelungen?

5. Welche Konsequenzen gibt es jeweils in den einzelnen Bundesländern bei Nichteinhaltung

der Aufteilungsregelung für Honorare aus der Behandlung von Sonderklassepatienten?

6. Wieviele Fälle werden durchschnittlich im Jahr bekannt, bei denen Honorare aus der

Behandlung von Sonderklassepatienten nicht aufgeteilt werden in welchen Bundesländern

war/ist dies der Fall und wie hoch waren jeweils in den letzten 5 Jahren die zu Unrecht

einbehaltenen Honorare?

7. Inwieweit und an wen gab es aufgrund der Bekanntwerdung derartiger Vorfälle Wiedergut -

machungen, d.h. Rückzahlungen, seitens der Ärzte bzw. Krankenanstalten?

8. Welche Stellung nimmt das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr bzgl. Sonder -

gebühren - und Arzthonorarregelungen für Bundesärzte ein und wie wird dieser Standpunkt

begründet?

9. Welche Maßnahmen werden Sie seitens Ihres Ministeriums setzen bzw. haben Sie bereits

gesetzt, daß mögliche Mißstände bzgl. den Honoraren aus der Behandlung von Sonder -

klassepatienten in Zukunft nicht mehr vorkommen?

10.Wann soll bzw. wird eine österreichweit einheitliche Regelung dieses Problems in Kraft

treten?