3350/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verlängerung des Urlaubsanspruches bei Samstagfeiertagen
Nach § 66 Abs. 3 ‚BDG 1979 bzw. § 27c Abs. 3 VBG 1948 entsteht bei einem vom
Erholungsurlaub eingeschlossenen Samstagfeiertag oder einem diesem vorangehenden
fünftägigen Erholungsurlaub ein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag.
Diese auf ein Urteil des OGH aus dem Jahr 1961 zurückgehenden gesetzlichen Regelungen
stellen sich auf Grund der neueren Judikatur des OGH zur Umrechnung von Werktagen auf
Arbeitstage gegenüber der für die in der Fünftagewoche beschäftigten Arbeitnehmer in der
Privatwirtschafi geltenden Rechtslage insgesamt als günstiger dar und wurden deshalb in der
Vergangenheit wiederholt als ein Privileg des öffentlichen Dienstes kritisiert.
Die Bundesregierung hat den Ressorts im Wege eiens Ministerratsbeschlusses folgende
Vorgangsweise bei der Urlaubsgewährung empfohlen.
„Erholungsurlaube, die weniger als fünf Arbeitstage dauern und einen Samstagsfeiertag
einschließen, sind nur mehr in unabweisbaren Fällen zu gewähren.“
Die unterfertigten Abgeordneten richten auf Grund dieser Vorgangsweise an den für Belange
des öffentlichen Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen die nachstehende
ANFRAGE
In welcher gesetzlichen Bestimmung findet der oben genannte Ministerratsbeschluß seine
gesetzliche Deckung?
2. Ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, die gegenständliche Regelung betreffend die
Samstagfeiertage abzuändern?
Wenn ja, auf Grund welcher konkreten Erwägungen?