3350/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verlängerung des Urlaubsanspruches bei Samstagfeiertagen

Nach § 66 Abs. 3 ‚BDG 1979 bzw. § 27c Abs. 3 VBG 1948 entsteht bei einem vom

Erholungsurlaub eingeschlossenen Samstagfeiertag oder einem diesem vorangehenden

fünftägigen Erholungsurlaub ein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag.

Diese auf ein Urteil des OGH aus dem Jahr 1961 zurückgehenden gesetzlichen Regelungen

stellen sich auf Grund der neueren Judikatur des OGH zur Umrechnung von Werktagen auf

Arbeitstage gegenüber der für die in der Fünftagewoche beschäftigten Arbeitnehmer in der

Privatwirtschafi geltenden Rechtslage insgesamt als günstiger dar und wurden deshalb in der

Vergangenheit wiederholt als ein Privileg des öffentlichen Dienstes kritisiert.

Die Bundesregierung hat den Ressorts im Wege eiens Ministerratsbeschlusses folgende

Vorgangsweise bei der Urlaubsgewährung empfohlen.

„Erholungsurlaube, die weniger als fünf Arbeitstage dauern und einen Samstagsfeiertag

einschließen, sind nur mehr in unabweisbaren Fällen zu gewähren.“

Die unterfertigten Abgeordneten richten auf Grund dieser Vorgangsweise an den für Belange

des öffentlichen Dienstes zuständigen Bundesminister für Finanzen die nachstehende

ANFRAGE

In welcher gesetzlichen Bestimmung findet der oben genannte Ministerratsbeschluß seine

gesetzliche Deckung?

2. Ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, die gegenständliche Regelung betreffend die

Samstagfeiertage abzuändern?

Wenn ja, auf Grund welcher konkreten Erwägungen?