3368/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger

an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Ablegung der mündlichen Diplomprüfung am Institut für

Politikwissenschaften ohne ausreichende Deutschkenntnisse

Am 7.11.1997 um 13.00 Uhr wurde am Institut für Politikwissenschaften in der

Währingerstr. 18, 1090 Wien, eine kommissionelle Diplomprüfung abgehalten. Die

Prüfungskommission setzte sich wie folgt zusammen: Prof Dr. Kramer, Prof Dr.

Heinrich, Prof Dr. Teuber.

Informationen des Erstanfragestellers zufolge, hatte der Prüfling erhebliche

Schwierigkeiten die Fragen der Prüfer zu verstehen, so daß diese von Prof Heinrich

teilweise in dessen Muttersprache übersetzt werden mußten, damit der Prüfling - in

sehr schlechtem Deutsch - die Fragen überhaupt beantworten konnte.

Zwar ist der Prüfling bei diesem Termin bereits zum zweiten Mal durchgefallen,

jedoch stellt sich die Frage, wie er das Studium mit seinen mangelhaften

Deutschkenntnissen bisher geschafft hat?

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

Anfrage

1. Wie ist es möglich, daß der betreffende Student ohne ausreichende

Deutschkenntnisse ein Studium absolviert und es bis zur mündlichen

Diplomprüfung schafft?

2. Hat der betreffende Student die schriftliche Diplomarbeit in deutscher Sprache

verfaßt?

Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache

mündlich fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die schriftliche Diplomarbeit in

deutscher Sprache zu verfassen?

Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die schriftliche

Diplomarbeit verfaßt?

3. Hat der betreffende Student die mündlichen Prüfungen im Rahmen seines Studiums

in deutscher Sprache abgelegt?

Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache

fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die mündlichen Prüfungen in deutscher

Sprache abzulegen?

Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die mündlichen

Prüfungen abgelegt?

4. Hat der betreffende Student die schriftlichen Prüfungen im Rahmen seines Studiums

in deutscher Sprache abgelegt?

Wenn ja, wie lautet Ihre Erklärung dafür, daß jemand, der der deutschen Sprache

fast nicht mächtig ist, in der Lage ist, die schriftlichen Prüfungen in deutscher

Sprache abzulegen?

Wenn nein, in welcher Sprache hat der betreffende Student die schriftlichen

Prüfungen abgelegt?

5. Welcher Nationalität gehört der betreffende Student an und in welche Sprache

wurden die Fragen von Prof Dr. Heinrich teilweise übersetzt?

6. Hat der betreffende Student eine für das Studium in Österreich notwendige

Reifeprüfling oder Studienberechtigungsprüfung abgelegt?

Wenn ja, an welcher Schule hat der betreffende Student die Reifeprüfung bzw. an

welcher Universität hat der betreffende Student die Studienberechtigungsprüfung

abgelegt?

7. Wie ist es mit einer objektiven Prüfungsbeurteilung zu vereinbaren, daß die

beisitzenden Kommissionsmitglieder aufgrund einer in Österreich nicht

zugelassenen Prüfungssprache dem Verlauf der Prüfung bzw. dem daraus

abzuleitenden Prüfungsergebnis zum Teil nicht zu folgen imstande waren?

8. Wo erfolgte die Nostrifizierung der Reifeprüfung bzw. der

Studienberechtigungsprüfung des betreffenden Studenten?

9. Sind Ihrem Ressort ähnliche Fälle auch an anderen österr. Universitäten bekannt?

Wenn ja, welche, wo und wieviele?

10.Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um diesen Fällen in Zukunft vorzubeugen?