3369/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Moser Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend österreichische Amalgam-Lobbyisten in Brüssel.

In einer Verfügung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Frankfurt am Main vom 31.

Mai 1996 wurde in Deutschland ein umfangreiches Amalgam—Gutachten („Kieler—Amalgam-

Gutachten 1997“) veranlaßt. Bereits in der Verfügung der Frankfurter Staatsanwaltschaft

(ergangen in einem Verfahren wegen Körperverletzung in Zusammenhang mit Amalgam als

Zahnfüllstoff) wird von einer allgemeinen Gefahr einer Schädigung der Gesundheit von

Amalgam-Trägerlnnen (generelle Kausalität) und von einer ausreichend großen Zahl

hinreichend belegter individueller Schadensfälle (konkrete Kausalität) ausgegangen. Im

Kieler Amalgam-Gutachten 1997 heißt es unter anderem : „Von Amalgam-Plomben geht

offenbar eine nicht unerhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Amalgam

kann krank machen, d. h., Amalgam ist generell geeignet, gesundheitliche Beschwerden bei

einer relevanten Anzahl von Amalgam-Trägern auszulösen. Aufgrund dieses Gutachtens ist

derzeit eine einschneidende Änderung der bisherigen Begutachtungs- und

Entscheidungspraxis bei Behörden und Gerichten im Gange. Zahnärztinnen haben in

Hinkunft mit einer zivilrechtlichen und möglicherweise auch strafrechtlichen Verantwortung

zu rechnen, wenn sie bei PatientInnen Amalgamfüllungen anbringen ohne auf die toxischen

Auswirkungen von Amalgam und die wahrscheinlichen gesundheitlichen Risken

ausdrücklich und nachweislich aufmerksam zu machen.

Kritische bzw. ablehnende Haltungen betreffend die Verwendung von Amalgam als

Zahnfüllstoff werden nicht nur von deutschen Behörden, sondern insbesondere auch in

Finnland, Frankreich und Belgien vertreten. Offenbar aufgrund der kritischen Haltung der

deutschen Delegierten bei den entsprechenden Verhandlungen in Brüssel wurden diese dem

Vernehmen nach aus den zuständigen Gremien entfernt und durch Amalgam-Befürworter

aus Österreich ersetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen das Kieler Amalgam-Gutachten 1997 bekannt und welche Schlüsse ziehen

Sie daraus für die österreichische Gesundheitspolitik bzw. für den Maßstab der

Gesetzmäßigkeit der Gebarung der Sozialversicherungsträger?

2) Werden Sie dafür eintreten, daß im Sinne der klaren und eindeutigen Ergebnisse des

Kieler Amalgam-Gutachtens eine weitere Verwendung dieses gefährlichen

Zahnfüllstoffes insbesondere im Rahmen der von den Krankenkassen bezahlten

zahnärztlichen Eingriffe nicht bzw. nur nach ausdrücklicher und nachweislich

erfolgter Warnung verwendet werden darf?

3) Wie ist der Stand der Diskussion betreffend die Anwendbarkeit von Amalgam im

Rahmen der europäischen Union?

4) Welches Gremium in der europäischen Union ist derzeit mit dem Problem Amalgam

befaßt, wie setzt sich dieses Gremium (gegliedert nach Nationalitäten) zusammen und

wer vertritt dort die österreichischen Interessen ?

5) Ist es zutreffend, daß die österreichischen Delegierten sich trotz der im Kieler

Amalgam-Gutachten aufgezeigten Gefahren nach wie vor für den Einsatz von

Amalgam aussprechen ? Welche offiziellen Studien, Gutachten, Forschungsarbeiten

etc. stellen die Grundlage der österreichischen Haltung in Sachen Amalgam dar?

6) Angesichts der geänderten Gerichts- und Behördenpraxis in Deutschland und

angesichts der Eindeutigkeit des Kieler Gutachtens ist auch in Österreich mit

Schadenersatz-, Haftungs- bzw. Amtshaftungsverfahren zu rechnen. Was werden Sie

tun, um zu einer offiziellen und eindeutigen Haltung der Gesundheitsbehörden in

Osterreich beizutragen?

7) Halten Sie eine Gebarung der Selbstverwaltungskörper, die Körperverletzungen an

Menschen aus Kostengründen in Kauf nimmt, für gesetzeskonform ? Wenn ja, mit

welchen Gründen, wenn nein, was gedenken Sie zu tun?