3376/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales
betreffend Novellierung des Psychologengesetzes
Seit der Beschlußfassung des Psychologengesetzes hat sich die klinisch-psychologische
Diagnostik bereits gut etabliert. Mängel gibt es noch bei der klinisch-psychologischen
Behandlung und bei psychologischer Behandlung in freier Praxis.
Psychologische Behandlung im Krankenhaus könnte vor allem in den Bereichen Vor- und
Nachbehandlung von Operationen, Schmerzbehandlung, Behandlung von hyperkinetischen
Kindern und der Behandlung von altersdementen Menschen eingesetzt werden.
Fehlende Kassenverträge verhindern derzeit noch, daß sich PsychologInnen in freier Praxis
niederlassen und ihre Dienste anbieten können, obwohl seit der 50. ASVG-Novelle
psychologische Diagnostik und Behandlung eine Pflichtleistung der Krankenkassen wäre
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um neben der gut eingeführten
psychologischen Diagnostik in den Krankenhäusern auch eine ausreichende
Versorgung der Krankenhauspatientinnen mit psychologischer Behandlung
sicherzustellen?
2) Was werden Sie unternehmen, um den ASVG-Versicherten eine Versorgung von
psychologischen Leistungen in niedergelassener Praxis zu gewährleisten?
3) Sind Sie der Meinung, daß dazu eine Novellierung des Psychologengesetzes
notwendig wäre?
4) Wenn ja, bis wann werden Sie dem Parlament einen diesbezüglichen
Ministerialentwurf vorlegen?
5) Wenn nein, warum nicht?