3376/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit,Gesundheit & Soziales

betreffend Novellierung des Psychologengesetzes

Seit der Beschlußfassung des Psychologengesetzes hat sich die klinisch-psychologische

Diagnostik bereits gut etabliert. Mängel gibt es noch bei der klinisch-psychologischen

Behandlung und bei psychologischer Behandlung in freier Praxis.

Psychologische Behandlung im Krankenhaus könnte vor allem in den Bereichen Vor- und

Nachbehandlung von Operationen, Schmerzbehandlung, Behandlung von hyperkinetischen

Kindern und der Behandlung von altersdementen Menschen eingesetzt werden.

Fehlende Kassenverträge verhindern derzeit noch, daß sich PsychologInnen in freier Praxis

niederlassen und ihre Dienste anbieten können, obwohl seit der 50. ASVG-Novelle

psychologische Diagnostik und Behandlung eine Pflichtleistung der Krankenkassen wäre

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um neben der gut eingeführten

psychologischen Diagnostik in den Krankenhäusern auch eine ausreichende

Versorgung der Krankenhauspatientinnen mit psychologischer Behandlung

sicherzustellen?

2) Was werden Sie unternehmen, um den ASVG-Versicherten eine Versorgung von

psychologischen Leistungen in niedergelassener Praxis zu gewährleisten?

3) Sind Sie der Meinung, daß dazu eine Novellierung des Psychologengesetzes

notwendig wäre?

4) Wenn ja, bis wann werden Sie dem Parlament einen diesbezüglichen

Ministerialentwurf vorlegen?

5) Wenn nein, warum nicht?