3379/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Gabi Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Export von Zwentendorf-Komponenten nach Russland

Seit April 1997 bemühen sich mehrere Personen um Exportgenehmigungen für

Zwentendorf-Teile nach Russland sowie Usbekistan. Eine ganze Reihe von

Begleitumständen sind dabei völlig ungeklärt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Wann und in welchem konkreten Zusammenhang wurden Teile des

Außenministeriums erstmals mit dem gegenständlichen Geschäft konfrontiert?

2. Liegen dem Außenministerium Verdachtsmomente über einen möglichen

Weitertransport der Komponenten in den Iran vor? Wenn ja, welche im Detail?

3. Liegen dem Außenministerium Aktenvermerke über die Personen Machura sowie

Abrahamson vor? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?

4. Kam es beim Außenministerium zu Interventionen oder Kontaktaufnahmen anderer

Dienststellen in dieser Causa? Wenn ja, von wem und mit welchem konkreten Inhalt

und welchen Konsequenzen?

5. Ist dem Außenministerium ein Schreiben der Deutschen Botschaft in dieser Causa

zugegangen? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut?

6. Wann wurde in den Jahren 1994 bis 1997 jeweils um Exportgenehmigungen für

Zwentendorf-Komponenten angesucht? Wie lautete jeweils im Wortlaut das Ansuchen,

um welche Mengen welcher konkreten Komponenten handelte es sich, wie lautete

jeweils der Entscheid des Ministeriums und aus welchen Beweggründen kam es zu

Untersagungen?