3379/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabi Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Export von Zwentendorf-Komponenten nach Russland
Seit April 1997 bemühen sich mehrere Personen um Exportgenehmigungen für
Zwentendorf-Teile nach Russland sowie Usbekistan. Eine ganze Reihe von
Begleitumständen sind dabei völlig ungeklärt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wann und in welchem konkreten Zusammenhang wurden Teile des
Außenministeriums erstmals mit dem gegenständlichen Geschäft konfrontiert?
2. Liegen dem Außenministerium Verdachtsmomente über einen möglichen
Weitertransport der Komponenten in den Iran vor? Wenn ja, welche im Detail?
3. Liegen dem Außenministerium Aktenvermerke über die Personen Machura sowie
Abrahamson vor? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?
4. Kam es beim Außenministerium zu Interventionen oder Kontaktaufnahmen anderer
Dienststellen in dieser Causa? Wenn ja, von wem und mit welchem konkreten Inhalt
und welchen Konsequenzen?
5. Ist dem Außenministerium ein Schreiben der Deutschen Botschaft in dieser Causa
zugegangen? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut?
6. Wann wurde in den Jahren 1994 bis 1997 jeweils um Exportgenehmigungen für
Zwentendorf-Komponenten angesucht? Wie lautete jeweils im Wortlaut das Ansuchen,
um welche Mengen welcher konkreten Komponenten handelte es sich, wie lautete
jeweils der Entscheid des Ministeriums und aus welchen Beweggründen kam es zu
Untersagungen?