3381/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Landwirtschaft
betreffend Sozialplan für Angestellte der Österreichischen Bundesforste
Die Österreichischen Bundesforste haben einen Sozialplan erstellt für Angestellte9 die im
Kalenderjahr 1998 das 55. (Männer) beziehungsweise 50. (Frauen) Lebensjahr vollenden
oder älter sind und nicht die Voraussetzungen für eine ASVG-Pension erfüllen. Laut diesem
Sozialplan sollen ab 1998 dort 188 Mitarbeiter weniger tätig sein. Insgesamt würden die
zugrundeliegenden Kriterien jedoch auf 201 Mitarbeiter zutreffen.
Von den Bundesforsten wird dabei unterstellt, daß „ältere Mitarbeiter dieses Unternehmens
nicht in der Lage seien, Veränderungen hinreichend mitzutragen beziehungsweise betriebs-
interne ,,Personalentwicklungsmaßnahmen" mitzuvollziehen.
Vorgesehen ist eine Verpflichtung der betroffenen Mitarbeiter, zum frühestmöglichen Zeit-
punkt eine ASVG-Pension zu beantragen und die Generaldirektion gegebenenfalls mit der
Vertretung ihrer Interessen zu betrauen.
Die Beendigung des Dienstverhältnisses ist ein Jahr vor Anfall der ASVG-Pension vorgese-
hen, damit der Bezug des Arbeitslosengeldes ermöglicht wird. Der Differenzbetrag zwi-
schen Arbeitslosengeld und Bezügen während der Dienstfreistellung wird von den Bundes-
forsten refundiert.
Dies geschieht vor einem wirtschaftlichen und politischen Hintergrund, der zum Beispiel in
der „Kleinen Zeitung" vom 8. August 1996 folgendermaßen beschrieben wurde. „Gut ist es
den Bundesforsten im letzten Jahr gegangen. Der Überschuß betrug 221 Millionen Schil-
ling. Der Staat als Eigentümer kassiert davon satte 180 Millionen. Für 1996 und 1997 ver-
langt der Finanzminister noch höheren Gewinn. Insgesamt sollen die Bundesforste rund
740 Millionen Schilling abliefern, 377 heuer und 362 im kommenden Jahr."
In dieser Angelegenheit richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Landwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Ist dem Bundesminister für Landwirtschaft dieser Sozialplan der Bundesforste bekannt?
Wenn ja, seit wann?
2. Nach welchen Kriterien werden die Kündigungen beziehungsweise Frühpensionierungen
erfolgen, da nicht alle 201 in Frage kommenden, sondern „nur“ 188 Mitarbeiter von diesen
Abbaumaßnahmen betroffen sein sollen?
3. Ist die Personalvertretung davon informiert?
Wenn ja, seit wann?
4. Hat die Personalvertretung diesen Abbaumaßnahmen zugestimmt?
5. Welchen Standpunkt vertritt der Bundesminister gegenüber der Behauptung der Bundes-
forste, daß „ältere Mitarbeiter“ in diesem Unternehmen nicht in der Lage sind beziehungs-
weise sein sollen, betriebsinterne ,,Personalentwicklungsmaßnahmen" mitzumachen?
6. Wie verhält sich eine solche Ansicht zu vorhandenen Ansätzen zur Personalentwicklung
im öffentlichen Dienst?
7. Welche Kontakte bestehen zwischen der Generaldirektion der Österreichischen Bundes-
forste und den Pensionsversicherungsanstalten?
8. Bezieht sich das Einschreiten der Generaldirektion ausschließlich auf im Unternehmen
Tätige oder auch auf dritte Personen?
9. Wie hoch sind die Kosten, die infolge der Beendigung der Dienstverhältnisse durch die
Bundesforste für die Öffentlichkeit erwachsen?
10. Wie hoch ist der Differenzbetrag zwischen Arbeitslosengeld und Bezügen während der
Dienstfreistellung, der von den Bundesforsten refundiert wird?
11. In welchem Ausmaß beeinflussen Budgetvorgaben Maßnahmen der Österreichischen
Bundesforste zuungunsten der dort beschäftigten Arbeitnehmer?