3386/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Dr. Haider, Mag.Haupt, Dr. Salzl

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend bakteriologisch—serologische Untersuchungsanstalten

Diese Untersuchungsanstalten haben an sich wichtige Kontrollaufgaben

im Gesundheitswesen wahrzunehmen. Laut Bundesfinanzgesetz 1998 stehen

dafür 322 Bedienstete (veranschlagte Stellen) zur Verfügung., davon

127 Beamte, 153 Vertragsbedienstete IZ und 42 Vertragsbedienstete hz.

Der Personalaufwand (ohne die bereits vereinbarte Bezügeerhöhung)

beträgt 1998 154,5 Mio 5, also pro Person öS 479.814,- jährlich.

Dazu kommen die im Aufwand verbuchten Aufwandsentschädigungen,

Infektions-, Schmutzzulagen, Apothekenvisitationsgelder, Nachtdienst-

gelder und freiwillige Sozialleistungen.

Trotzdem werden zahlreiche Arbeiten nicht von den Bediensteten in der

Unterssuchungsanstalt verrichtet, sondern ausgelagert, wie anhand der

Apothekenvisitationen bewiesen werden kann, Diese werden außerdem bei

den allgemeinen Aufwendungen des Ressorts unter 1/17208 21 7274 verbucht.

Dem Erstunterzeichner ist außerdem bekannt geworden, daß es zwischen den

bakteriologisch-serologischen Untersuchungsansstalten und jenen Ärzten,

insbesondere Fachärzten, die deren Leistungen in Anspruch nehmen, eigen-

artige Vertragskonstruktionen gibt: solche Leistungsverträge werden

nicht zwischen dem (Fach)Arzt und dem Bund bzw. der Bundesanstalt als

Rechtsträger, sondern mit dem Führungspersonal der jeweiligen Anstalt

als Privatperson abgeschlossen

Kein Wunder, daß die Anstalten nicht kostendeckend arbeiten, obwohl

die einzelnen Untersuchungsgebühren nicht allzu niedrig sind.

Außerdem scheint das Zahlenverhältnis zwischen Führungspersonal

und zugeordneten Bediensteten, also zwischen „Häuptlingen“ und

„Indianern“, ausgesprochen kopflastig zu sein.

Um die Erfüllung der wichtigen Aufgaben der bakteriologisch-serologischen

Bundesanstalten Personal-, Kosten- und Leistungsrnäßig zu optimieren,

stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Wieviele der 322 Bediensteten der bakteriologisch-serologischen

Bundesanstalten sind in welchen Besoldungsgruppen ?

2. Wieviele Personen in den einzelnen Besoldungsgruppen erhalten

welche Zulagen ?

3. Welchen Besoldungsgruppen werden welche freiwilligen Sozialleistungen

gewährt ?

4. Welche Aufgaben außer den im Erläuterungsband zum BFG 1998 aufgezählten

wurden den bakteriologisch-serologischen Bundesanstalten außerdem zuge-

teilt ?

5 Welche der den Untersuchungsanstalten zugeteilten Aufgaben werden

a) von den Anstalten selbst mit anstaltseigenem Personal

ohne Gebührenverrechnung,

b) von anstaltseigenem Personal in der Anstalt ohne Gebührenverrechnung,

c) von anstaltseigenem Personal in der Anstalt gegen private Verrechnung,

d) von anstaltseigenem Personal außerhalb der Anstalt gegen private

Verrechnung,

e) von anstaltsfremdem Personal (Werkverträge) in der Anstalt

gegen Bezahlung durch die Anstalt,

f) von anstaltsfremdem Personal (Werkverträge) in der Anstalt im

Auftrag und auf Rechnung leitender Anstaltsbediensteter,

g) von Drittfirmen auf Rechnung der Anstalt in derselben,

h) von Drittfirmen im Auftrag leitender Anstaltsbediensteter,

i) von Drittfirmen außerhalb der Anstalt auf Rechnung der Anstalt

oder Ihres Ressorts,

j) in sonstigen Varianten

durchgeführt ?

6. Wieviel Bedienstete der bakteriologisch—serologischen und sonstigen

Untersuchungsanstalten visitieren österreichische Apotheken mit

welcher Befugnis und welchen Resultaten ?

7. Welche Drittpersonen oder Drittfirmen visitieren österreichische

Apotheken mit welcher Befugnis und welchen Resultaten gegen Bezahlung

aus den Aufwendungen Ihres Ressorts unter 1/17208 21 7274?

8. Hat die Revisionsabteilung Ihres Ressorts bereits überprüft, welche

privaten Verträge zwischen Mitgliedern des Führungspersonals der

bakteriologisch-serologischen und anderen Untersuchungsanstalten

einerseits und (Fach)Ärzten andererseits auf privatrechtlicher Basis

bestehen, obwohl Leistungen der Bundesanstalten in Anspruch genommen

werden?

9. Was haben die bisherigen Überprüfungen im einzelnen ergeben ?

10. Was unternehmen Sie, um den entstandenen Schaden bzw. Einnahmenentgang

von diesen Vertragspartnern zurückzufordern ?