3386/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Dr. Haider, Mag.Haupt, Dr. Salzl
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend bakteriologisch—serologische Untersuchungsanstalten
Diese Untersuchungsanstalten haben an sich wichtige Kontrollaufgaben
im Gesundheitswesen wahrzunehmen. Laut Bundesfinanzgesetz 1998 stehen
dafür 322 Bedienstete (veranschlagte Stellen) zur Verfügung., davon
127 Beamte, 153 Vertragsbedienstete IZ und 42 Vertragsbedienstete hz.
Der Personalaufwand (ohne die bereits vereinbarte Bezügeerhöhung)
beträgt 1998 154,5 Mio 5, also pro Person öS 479.814,- jährlich.
Dazu kommen die im Aufwand verbuchten Aufwandsentschädigungen,
Infektions-, Schmutzzulagen, Apothekenvisitationsgelder, Nachtdienst-
gelder und freiwillige Sozialleistungen.
Trotzdem werden zahlreiche Arbeiten nicht von den Bediensteten in der
Unterssuchungsanstalt verrichtet, sondern ausgelagert, wie anhand der
Apothekenvisitationen bewiesen werden kann, Diese werden außerdem bei
den allgemeinen Aufwendungen des Ressorts unter 1/17208 21 7274 verbucht.
Dem Erstunterzeichner ist außerdem bekannt geworden, daß es zwischen den
bakteriologisch-serologischen Untersuchungsansstalten und jenen Ärzten,
insbesondere Fachärzten, die deren Leistungen in Anspruch nehmen, eigen-
artige Vertragskonstruktionen gibt: solche Leistungsverträge werden
nicht zwischen dem (Fach)Arzt und dem Bund bzw. der Bundesanstalt als
Rechtsträger, sondern mit dem Führungspersonal der jeweiligen Anstalt
als Privatperson abgeschlossen
Kein Wunder, daß die Anstalten nicht kostendeckend arbeiten, obwohl
die einzelnen Untersuchungsgebühren nicht allzu niedrig sind.
Außerdem scheint das Zahlenverhältnis zwischen Führungspersonal
und zugeordneten Bediensteten, also zwischen „Häuptlingen“ und
„Indianern“, ausgesprochen kopflastig zu sein.
Um die Erfüllung der wichtigen Aufgaben der bakteriologisch-serologischen
Bundesanstalten Personal-, Kosten- und Leistungsrnäßig zu optimieren,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele der 322 Bediensteten der bakteriologisch-serologischen
Bundesanstalten sind in welchen Besoldungsgruppen ?
2. Wieviele Personen in den einzelnen Besoldungsgruppen erhalten
welche Zulagen ?
3. Welchen Besoldungsgruppen werden welche freiwilligen Sozialleistungen
gewährt ?
4. Welche Aufgaben außer den im Erläuterungsband zum BFG 1998 aufgezählten
wurden den bakteriologisch-serologischen Bundesanstalten außerdem zuge-
teilt ?
5 Welche der den Untersuchungsanstalten zugeteilten Aufgaben werden
a) von den Anstalten selbst mit anstaltseigenem Personal
ohne Gebührenverrechnung,
b) von anstaltseigenem Personal in der Anstalt ohne Gebührenverrechnung,
c) von anstaltseigenem Personal in der Anstalt gegen private Verrechnung,
d) von anstaltseigenem Personal außerhalb der Anstalt gegen private
Verrechnung,
e) von anstaltsfremdem Personal (Werkverträge) in der Anstalt
gegen Bezahlung durch die Anstalt,
f) von anstaltsfremdem Personal (Werkverträge) in der Anstalt im
Auftrag und auf Rechnung leitender Anstaltsbediensteter,
g) von Drittfirmen auf Rechnung der Anstalt in derselben,
h) von Drittfirmen im Auftrag leitender Anstaltsbediensteter,
i) von Drittfirmen außerhalb der Anstalt auf Rechnung der Anstalt
oder Ihres Ressorts,
j) in sonstigen Varianten
durchgeführt ?
6. Wieviel Bedienstete der bakteriologisch—serologischen und sonstigen
Untersuchungsanstalten visitieren österreichische Apotheken mit
welcher Befugnis und welchen Resultaten ?
7. Welche Drittpersonen oder Drittfirmen visitieren österreichische
Apotheken mit welcher Befugnis und welchen Resultaten gegen Bezahlung
aus den Aufwendungen Ihres Ressorts unter 1/17208 21 7274?
8. Hat die Revisionsabteilung Ihres Ressorts bereits überprüft, welche
privaten Verträge zwischen Mitgliedern des Führungspersonals der
bakteriologisch-serologischen und anderen Untersuchungsanstalten
einerseits und (Fach)Ärzten andererseits auf privatrechtlicher Basis
bestehen, obwohl Leistungen der Bundesanstalten in Anspruch genommen
werden?
9. Was haben die bisherigen Überprüfungen im einzelnen ergeben ?
10. Was unternehmen Sie, um den entstandenen Schaden bzw. Einnahmenentgang
von diesen Vertragspartnern zurückzufordern ?