3393/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Puttinger, Dr. Leiner und Schwarzenberger

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Fälschungssicherheit ausländischer Dokumente

Am 12. Juni 1997 fand in Abidjan eine Koordinationssitzung im Rahmen der Zusammenarbeit im

Sichtvermerksbereich statt. Wie einem Schreiben der Österreichischen Botschaft in Abidjan zu

entnehmen ist, war das Hauptthema dieses Erfahrungsaustausches das große Problem der Fäl-

schungen, vor allem Fälschungen ghanaischer Personaldokumente. Die Österreichische Botschaft

verwies auf einen überaus erfahrenen niederländischen Beamten, der mit seiner Botschaft in Ac-

cra in engem Kontakt steht. Dieser unterstrich die Tatsache, daß 80 % der vorgelegten Doku-

mente aus Ghana Totalfälschungen sind. Aus diesem Grunde sind an der niederländischen Bot-

schaft in Accra siebzehn (!) Bedienstete ausschließlich mit der Überprüfung vorgelegter Doku-

mente, Urkunden etc. befaßt Von diesen siebzehn Bediensteten reisen fünf Bedienstete regelmä-

ßig durch Ghana, um sich bei den ausstellenden Behörden zu überzeugen, ob eine Fälschung

vorliegt oder nicht. Hierbei handelt es sich insbesondere nicht um ,,technische" Fälschungen, wie

etwa einen gefälschten Reisepaß oder gefälschte Schecks, welche mit modernen technischen

Mitteln erkennbar wären: Die vorgelegten Papiere sind Originale der ausstellenden Behörden,

der Inhalt ist jedoch falsch! Die falschen Urkunden werden einfach von korrupten Beamten ge-

gen Entgelt ausgestellt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE:

Wie wird von den österreichischen Aufenthaltsbehörden generell die ,,Fälschungssicherheit“

der vorgelegten Dokumente überprüft?

2. Wurden Sie schon einmal mit dem oben dargestellten Sachverhalt befaßt?

a) Wenn ja: welche Maßnahmen haben Sie daraufhin gesetzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

3. Haben Sie von derartigen Problemen auch von anderen österreichischen Vertretungsbehörden

im Ausland erfahren?

4. Welche Vorgangsweise der Aufenthaltsbehörden halten Sie für praktikabel, damit es nicht zu

solch eklatanten Aufblähungen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland

kommen muß?