3395/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Dr. Pumberger, Koller und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Import eines artengeschützten Ameisenbären zur

Imagepflege von RegIerungsmitgliedern

Der überaus öffentlichkeitbewußte Direktor des Schönbrunner

Zoos setzt seine animalischen Insassen intensiv für Werbe--

zwecke ein, wobei sich auch Sponsoren, Regierungsmitglieder

und andere Prominente in Szene setzen dürfen.

Als im November 1994 ein Ameisenbär aus dem Dortmunder Zoo

nach Schönbrunn gebracht wurde, übernahm der Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie die Patenschaft, das Tier

erhielt den Namen „Martin“.

Im Juli 1997 Importierte die Zoodirektion, wieder aus Dort-

mund, einen weiblichen Ameisenbären, da sich der Zoo Schön-

brunn der Teilnahme an einem internationalen Erhaltungszucht-

programm gefährdeter Arten rühmt. Die Koordination dürfte aber

mangelhaft gewesen sein, da sich nach der Ankunft des Tieres

dessen Verwandtschaft mit dem anderen Ameisenbären herausstellte

weshalb eine Weiterzucht nicht in Frage kam.

Daher wurde Anfang Dezember kurzerhand eine Ameisenbärin aus

Brasilien eingeflogen. Kurier ‚4.12.1997: „Dafür mußte für

ihre Ausreise der widerspenstige Amtsschimmel gebändigt werden.

Ameisenbären sind auch in ihrer Heimat selten. Eine Ausreise ist

nur über Ministerbeschluß möglich. Die österreichische Botschaft

half. “Kronen--Zeitung, 4.12.1997: „Da das Weibchen aber noch

sehr bissig ist, durfte nur Martin allein um Fototermin mit

Tiergartenchef Pechlaner, Sepp Forcher und Minister Bartenstein

mitkommen.“

Es bedurfte also massiver Interventionen und der Umgehung

internationaler Artenschutzbestimmungen sowie nationaler

Artenschutz- und Artenhandelsgesetze, um dieses Tier für den

Schönbrunner Zoo zu erwerben. Die Ameisenbärin wurde nicht im

Wege eines Austauschprogramms mit einem brasilianischen Zoo,

sondern anderweitig beschafft. Wäre sie nicht bissig, hätte

sie sogar unter Mißachtung aller für Drittstaaten geltenden

Quarantänebestimmungen an dem erwähnten Promi-Fototermin

teilnehmen dürfen.

Pointe am Rande: dieser Ameisenbären-Deal wurde knapp vor

den Beratungen eines neuen Artenhandelsgesetzes im Wirt-

schaftsausschuß des Nationalrates durchgezogen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die

nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch die Anschaffungskosten

und die Transportkosten für die brasilianische Ameisenbärin

waren, die der Zoo Schönbrunn Anfang Dezember erworben hat ?

2. Geht aus den Begleitpapieren und Kaufdokumenten hervor,

a) wer der Verkäufer des Tieres ist,

b) aus welcher Region Brasiliens dieses Tier stammt,

c) wann es dem ursprünglichen Biotop entnommen wurde ?

3. Welche Beamten Ihres Ressorts waren mit diesem Fall befaßt ?

4. Welcher brasilianische Minister genehmigte die Ausreise ?

5. Welche Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzüberein-

kommens gelten allgemein für nicht aus öffentlichen Tier-

gärten stammende Ameisenbären ?

6. Wie erfolgte die Umgehung internationaler und nationaler

Artenschutzbestimmungen in diesem Fall ?

7. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Quarantänebestimmungen

beim Import eines Ameisenbären aus Drittstaaten, insbesondere

Südamerika, in Österreich einzuhalten sind ?

8. Wurden diese tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und Unter-

suchungen seitens des Tiergartens Schönbrunn im Falle dieses

Ameisenbären ordnungsgemäß durchgeführt ?

9. In welcher Art und Weise ist der Tiergarten Schönbrunn an

einem Erhaltungszuchtprogramm für Ameisenbären beteiligt ?

10. Warum konnte der auf seine Teilnahme an Erhaltungszucht-

programmen so stolze Tiergarten Schönbrunn erst nach

Ankunft einer Ameisenbärin aus Dortmund die Verwandtschaft

dieses Tieres mit dem ebenfalls aus Dortmund stammenden

Ameisenbären Martin feststellen, so daß eine Weiterzucht

mit diesem Paar nicht in Frage kam ?

11. Wohin wurde die für die Weiterzucht ungeeignete Ameisenbärin

aus Dortmund verbracht ?

12. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch die Anschaffungs-,

Transport- und Wegschaffungskosten für die Ameisenbärin

aus Dortmund waren ?

13. Hat der Tiergarten Schönbrunn für die Ameisenbärin aus

Dortmund einen Verkaufserlös erzielt ? Wenn ja: wieviel ?

14. Wurde der Direktor des Schönbrunner Tiergartens von Ihrem

Ressort in die Erarbeitung oder Begutachtung des neuen

Artenhandelsgesetzes einbezogen ?

Wenn ja: welche Formulierungen gehen auf seine Anregung

zurück ?