3396/J XX.GP

 

A n f r a g e

der Abg. Dr. Pumberger, Koller und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Import eines artengeschützten Ameisenbären zur

Imagepflege von Regierungsmitgliedern

Der überaus öffentlichkeitsbewußte Direktor des Schönbrunner

Zoos setzt seine animalischen Insassen intensiv für Werbe-

zwecke ein, wobei sich auch Sponsoren, Regierungsmitglieder

und andere Prominente in Szene setzen dürfen.

Als im November 1994 ein Ameisenbär aus dem Dortmunder Zoo

nach Schönbrunn gebracht wurde, übernahm der Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie die Patenschaft, das Tier

erhielt den Namen "Martin“.

Im Juli 1997 Importierte die Zoodirektion, wieder aus Dort-

mund, einen weiblichen Ameisenbären, da sich der Zoo Schön-

brunn der Teilnahme an einem internationalen Erhaltungszucht-

programm gefährdeter Arten rühmt. Die Koordination dürfte aber

mangelhaft gewesen sein, da sich nach der Ankunft des Tieres

dessen Verwandtschaft mit dem anderen Ameisenbären herausstellte,

weshalb eine Weiterzucht nicht in Frage kam.

Daher wurde Anfang Dezember kurzerhand eine Ameisenbärin aus

Brasilien eingeflogen. Kurier ‚4.12.1997: „Dafür mußte für

ihre Ausreise der widerspenstige Amtsschimmel gebändigt werden.

Ameisenbären sind auch in ihrer Heimat selten. Eine Ausreise ist

nur über Ministerbeschluß möglich. Die österreichische Botschaft

half. “Kronen-Zeitung" 4.12.1997: "Da das Weibchen aber noch

sehr bissig ist, durfte nur Martin allein zum Fototermin mit

Tiergartenchef Pechlaner, Sepp Forcher und Minister Bartenstein

mitkommen. "

Es bedurfte also massiver Interventionen und der Umgehung

internationaler Artenschutzbestimmungen sowie nationaler

Artenschutz- und Artenhandelsgesetze, um dieses Tier für den

Schönbrunner Zoo zu erwerben. Die Ameisenbärin wurde nicht im

Wege eines Austauschprogramms mit einem brasilianischen Zoo,

sondern anderweitig beschafft. Wäre sie nicht bissig, hätte

sie sogar unter Mißachtung aller für Drittstaaten geltenden

Quarantänebestimmungen an dem erwähnten Promi- Fototermin

teilnehmen dürfen.

Pointe am Rande: dieser Ameisenbären-Deal wurde knapp vor

den Beratungen eines neuen Artenhandelsgesetzes im Wirt-

schaftsausschuß des Nationalrates durchgezogen

Daher richteten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die

nachstehende

A n f r a g e:

Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit der Intervention

betreffend den Import der brasilianischen Ameisenbärin

für den Schönbrunner Zoo befaßt ?

2. Wann wurde die österreichische Botschaft in Brasilien

erstmals mit der Intervention betreffend Ameisenbärin

befaßt ?

3. Welche Botschaftsangehörigen führten die Intervention durch ?

4. Welcher brasilianische Minister genehmigte die Ausreise ?

5. Welche internationalen und nationalen Bestimmungen wurden

bei der Beschaffung dieser Ameisenbärin für den Schönbrunner

Zoo umgangen ?

6. Welche Gegenleistungen stellte

a) Ihr Ressort, bzw. Ressortbedienstete,

b) die österreichische Botschaft, bzw. Botschaftsangehörige,

c) sonstige mit der Beschaffung der Ameisenbärin für den

Schönbrunner Zoo befaßte Personen

den brasilianischen Stellen in Aussicht ?

7. Welche Ressortbediensteten bzw. Botschaftsangehörigen

waren beim Export der Ameisenbärin aus Brasilien oder

beim Import nach Österreich behilflich ?

8. Welche Kosten entstanden dabei Ihrem Ressort bzw. der

Botschaft ?