3396/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Dr. Pumberger, Koller und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Import eines artengeschützten Ameisenbären zur
Imagepflege von Regierungsmitgliedern
Der überaus öffentlichkeitsbewußte Direktor des Schönbrunner
Zoos setzt seine animalischen Insassen intensiv für Werbe-
zwecke ein, wobei sich auch Sponsoren, Regierungsmitglieder
und andere Prominente in Szene setzen dürfen.
Als im November 1994 ein Ameisenbär aus dem Dortmunder Zoo
nach Schönbrunn gebracht wurde, übernahm der Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie die Patenschaft, das Tier
erhielt den Namen "Martin“.
Im Juli 1997 Importierte die Zoodirektion, wieder aus Dort-
mund, einen weiblichen Ameisenbären, da sich der Zoo Schön-
brunn der Teilnahme an einem internationalen Erhaltungszucht-
programm gefährdeter Arten rühmt. Die Koordination dürfte aber
mangelhaft gewesen sein, da sich nach der Ankunft des Tieres
dessen Verwandtschaft mit dem anderen Ameisenbären herausstellte,
weshalb eine Weiterzucht nicht in Frage kam.
Daher wurde Anfang Dezember kurzerhand eine Ameisenbärin aus
Brasilien eingeflogen. Kurier ‚4.12.1997: „Dafür mußte für
ihre Ausreise der widerspenstige Amtsschimmel gebändigt werden.
Ameisenbären sind auch in ihrer Heimat selten. Eine Ausreise ist
nur über Ministerbeschluß möglich. Die österreichische Botschaft
half. “Kronen-Zeitung" 4.12.1997: "Da das Weibchen aber noch
sehr bissig ist, durfte nur Martin allein zum Fototermin mit
Tiergartenchef Pechlaner, Sepp Forcher und Minister Bartenstein
mitkommen. "
Es bedurfte also massiver Interventionen und der Umgehung
internationaler Artenschutzbestimmungen sowie nationaler
Artenschutz- und Artenhandelsgesetze, um dieses Tier für den
Schönbrunner Zoo zu erwerben. Die Ameisenbärin wurde nicht im
Wege eines Austauschprogramms mit einem brasilianischen Zoo,
sondern anderweitig beschafft. Wäre sie nicht bissig, hätte
sie sogar unter Mißachtung aller für Drittstaaten geltenden
Quarantänebestimmungen an dem erwähnten Promi- Fototermin
teilnehmen dürfen.
Pointe am Rande: dieser Ameisenbären-Deal wurde knapp vor
den Beratungen eines neuen Artenhandelsgesetzes im Wirt-
schaftsausschuß des Nationalrates
durchgezogen
Daher richteten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die
nachstehende
A n f r a g e:
Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit der Intervention
betreffend den Import der brasilianischen Ameisenbärin
für den Schönbrunner Zoo befaßt ?
2. Wann wurde die österreichische Botschaft in Brasilien
erstmals mit der Intervention betreffend Ameisenbärin
befaßt ?
3. Welche Botschaftsangehörigen führten die Intervention durch ?
4. Welcher brasilianische Minister genehmigte die Ausreise ?
5. Welche internationalen und nationalen Bestimmungen wurden
bei der Beschaffung dieser Ameisenbärin für den Schönbrunner
Zoo umgangen ?
6. Welche Gegenleistungen stellte
a) Ihr Ressort, bzw. Ressortbedienstete,
b) die österreichische Botschaft, bzw. Botschaftsangehörige,
c) sonstige mit der Beschaffung der Ameisenbärin für den
Schönbrunner Zoo befaßte Personen
den brasilianischen Stellen in Aussicht ?
7. Welche Ressortbediensteten bzw. Botschaftsangehörigen
waren beim Export der Ameisenbärin aus Brasilien oder
beim Import nach Österreich behilflich ?
8. Welche Kosten entstanden dabei Ihrem Ressort bzw. der
Botschaft ?