3408/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend den Österreichischen Bundesfachverband für Kickboxen

Dem Erstanfrager wurde bekannt, daß es im Österreichischen

Bundesfachverband für Kickboxen (ÖBFK) einige Probleme geben soll.

So soll der statutenmäßige Wirkungskreis durch die Einmischung in die

interne Führung des Burgenländischen Landesfachverbandes überschritten

und für ein amtierendes Vorstandsmitglied ein Ersatzmann von einem

nicht berechtigten Organ kooperiert worden sein (Februar/März 1996).

Auch für den Niederösterreichischen Landesfachverband soll die

Zusammensetzung des Vorstandes bei der Generalversammlung des

Bundesfachverbandes in Graz - entgegen den Bestimmungen des

Vereinsgesetzes — bestimmt worden sein (April 1996). Weitere

Vorstandsmitglieder sollen im April 1997 statutenwidrig suspendiert

worden sein. Im Juni 1997 folgte der Ausschluß des NÖ

Landesfachverbandes, was ohne Angabe von konkreten Gründen ebenfalls

statutenwidrig geschehen sein soll.

Als Mitglied in der Bundessportorganisation erhält dieser Fachverband

Subventionen. Um diese möglichst hoch zu halten soll der Präsident Peter

Land in einem Rundschreiben den Landesfachverbänden mit einem

Ausschluß aus dem Bundesfachverband gedroht haben, würden die

Mitgliederzahlen vom Vorjahr nicht erreicht (Oktober 1996). Es sollen von

den Vereinsführern überhöhte Mitgliederzahlen gemeldet worden sein auf

denen Personen zu finden sind, die mit dem Kickboxen gar nichts zu tun

hätten.

Dr. Wolfgang Schneider war in den Jahren 1984 bis 1996 „Kassier“ dieses

Verbandes, hatte aber keine Einsicht In diverse Kassenberichte, da diese

Angelegenheiten vom Präsidenten selbst erledigt wurden. Durch einen

Wirtschaftstreuhänder sucht Dr. Schneider im Mai 1996 um eine

Übermittlung der Kassenberichte an. Dieses Ansuchen bleibt aber von

Präsident Land unbeantwortet. Im Juni 1996 wendet sich Dr. Schneider an

die Steuerfahndung in Graz, Prüfungsabteilung für Strafsachen (Beilag 1).

Dr. Schneider wandte er sich im Jänner 1997 erneut an diese Stelle und

berichtete von Blankounterschriften bei Honorarnoten und

Letztempfängerlisten die von ihm, sowie anderen Personen geleistet

wurden, ohne jemals zu erfahren für welche Beträge sie diese Unterschrift

geleistet haben (Beilag 2). Schneider informierte über diese Vorgänge

auch die Landesfachverbände.

Ein geringer Teil der Bundessportförderungsmittel wird nach einem

komplizierten Schlüssel an die Vereine ausgeschüttet. Dies erfolgt beim

ÖBFK auf folgende Weise: Die Vereine, welche in den Genuß der

Förderung kommen, erhalten ein Guthaben, für das sie bei einer

einzigen Sportartikel Firma bestimmte Artikel zum Listen preis bestellen

können. Wird das Guthaben nicht in Anspruch genommen, so verfällt es.

Der damalige Vizepräsident des NÖ Landesfachverbandes, Reg.Rat

Leopold Anti hat bereits diesbezüglich den Fachrat und den

Rechtsausschuß der BSO (Beilage 3), sowie den Staatssekretär für Sport

im Bundeskanzleramt (Beilage 4) informiert (Juni 1997).

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen auf Grund des oben

angeführten Sachverhaltes an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1) Wofür wurden die immensen Gelder die vom ÖBFK eingenommen

wurden im einzelnen verwendet?

2) Wird es wirklich von der BSO geduldet, daß von Vorsitzenden gegen

bestehende Statuten verstoßen werden kann?

3) Darf ein Bundesfachverband gegen bestehendes Kartellrecht verstoßen,

indem er BSO-Mittel nur über den Umweg einer einzigen

Sportartikelfirma ausschüttet?

4) Können den Vereinen zugesprochene Gelder entgegen der

Bestimmungen des AIBGB für verfallen erklärt werden?

5) Sind Ihnen derartige Vorgänge, auch von anderen Fachverbänden,

bekannt?

Wenn ja, welche? Und wie haben Sie darauf reagiert?

6) Sind Sie der Meinung, daß die öffentliche Sportförderung weg von den

Dachverbänden und mehr hin zu den Fachverbänden verlagert werden

soll?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

7) Ist es bei der Österreichischen Bundessportorganisation üblich, sich

auf rein formale Prüfungen zu beschränken oder finden auch

substantielle Kontrollen bei den genannten Empfängern statt?