3409/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den Österreichischen Bundesfachverband für Kickboxen
Dem Erstanfrager wurde bekannt, daß es im Österreichischen
Bundesfachverband für Kickboxen (ÖBFK) einige Probleme geben soll.
So soll der statutenmäßige Wirkungskreis durch die Einmischung in die
interne Führung des Burgenländischen Landesfachverbandes überschritten
und für ein amtierendes Vorstandsmitglied ein Ersatzmann von einem
nicht berechtigten Organ kooptiert worden sein (Februar/März 1996).
Auch für den Niederösterreichischen Landesfachverband soll die
Zusammensetzung des Vorstandes bei der Generalversammlung des
Bundesfachverbandes in Graz - entgegen den Bestimmungen des
Vereinsgesetzes — bestimmt worden sein (April 1996). Weitere
Vorstandsmitglieder sollen im April 1997 statutenwidrig suspendiert
worden sein. Im Juni 1997 folgte der Ausschluß des NÖ
Landesfachverbandes, was ohne Angabe von konkreten Gründen ebenfalls
statutenwidrig geschehen sein soll.
Als Mitglied in der Bundessportorganisation erhält dieser Fachverband
Subventionen. Um diese möglichst hoch zu halten soll der Präsident Peter
Land in einem Rundschreiben den. Landesfachverbänden mit einem
Ausschluß aus dem Bundesfachverband gedroht haben, würden die
Mitgliederzahlen vom Vorjahr nicht erreicht (Oktober 1996). Es sollen von
den Vereinsführern überhöhte Mitgliederzahlen gemeldet worden sein auf
denen Personen zu finden sind, die mit dem Kickboxen gar nichts zu tun
hätten.
Dr. Wolfgang Schneider war in den Jahren 1984 bis 1996 „Kassier“ dieses
Verbandes, hatte aber keine Einsicht in diverse Kassenberichte, da diese
Angelegenheiten vom Präsidenten selbst erledigt wurden. Durch einen
Wirtschaftstreuhänder sucht Dr. Schneider im Mai 1996 um eine
Übermittlung der Kassenberichte an. Dieses Ansuchen bleibt aber von
Präsident Land unbeantwortet. Im Juni 1996 wendet sich Dr. Schneider an
die Steuerfahndung in Graz, Prüfungsabteilung für Strafsachen (Beilag 1).
Dr. Schneider wandte er sich Im Jänner 1997 erneut an diese Stelle und
berichtete von Blankounterschriften bei Honorarnoten und
Letztempfängerlisten die von ihm, sowie anderen Personen geleistet
wurden, ohne jemals zu erfahren für welche Beträge sie diese Unterschrift
geleistet haben (Beilag 2). Schneider informierte über diese Vorgänge
auch die Landesfachverbände.
Ein geringer Teil der Bundessportförderungsmittel wird nach einem
komplizierten Schlüssel an die Vereine
ausgeschüttet. Dies erfolgt beim
ÖBFK auf folgende Weise: Die Vereine, welche in den Genuß der
Förderung kommen, erhalten ein Guthaben, für das sie bei einer
einzigen Sportartikelfirma bestimmte Artikel zum Listenpreis bestellen
können. Wird das Guthaben nicht in Anspruch genommen, so verfällt es.
Der damalige Vizepräsident des NÖ Landesfachverbandes, Reg.Rat
Leopold Anti hat bereits diesbezüglich den Fachrat und den
Rechtsausschuß der BSO (Beilage 3), sowie den Staatssekretär für Sport
im Bundeskanzleramt (Beilage 4) informiert (Juni 1997).
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen auf Grund des oben
angeführten Sachverhaltes an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1) Sind der Vereinsbehörde die oben angeführten Vorgänge bekannt?
Wenn Ja, welche Schritte haben sie dagegen unternommen?
2) Haben Sie ein Verfahren wegen Satzungsüberschreitung eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn Ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Untersuchung?
BEILAGE NICHT GESCANNT !!!