3412/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Böhacker, Haigermoser und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Geldspenden an Schulen

Zuwendungen an Schulen sind nach § 4 EStG nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Auch

scheinen Schulen nicht in den Amtsblättern der österreichischen Finanzverwaltung im

begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d oder e

EStG 88 auf, wo hingegen Vereine wie die Österreichische Gesellschaft für Ameisenkunde,

Verein Bruno Kreisky Forum für Internationalen Dialog, Verein für Vorarlberger Bildungs-

und Studentengeschichte und andere mit seltsamen Hintergrund begünstigt werden.

Gerade die schlechte finanzielle Situation im Schulwesen macht eine steuerliche

Unterstützung der Schulen bei der Akquisition von Sponsorgeldern notwendig. Denn viele

Firmen zeigen sich nur dann sehr spendenfreudig, wenn sie diese Zuwendungen auch von der

Steuer absetzen können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Finanzen die nachstehende

Anfrage

1.) Können Sie sich vorstellen, daß aufgrund der tristen finanziellen Situation im

Schulwesen Zuwendungen an Schulen steuerlich absetzbar werden?

2.) Wenn nein, warum nicht?

3.) Wenn ja, wann werden Sie welche Schritte setzen?

4.) Nach welchen Kriterien erfolgte die Zusammensetzung des begünstigten

Empfängerkreises für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d oder e

EStG 88?

5.) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den begünstigen Empfängerkreis

aufgenommen zu werden?