3412/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Böhacker, Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Geldspenden an Schulen
Zuwendungen an Schulen sind nach § 4 EStG nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Auch
scheinen Schulen nicht in den Amtsblättern der österreichischen Finanzverwaltung im
begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d oder e
EStG 88 auf, wo hingegen Vereine wie die Österreichische Gesellschaft für Ameisenkunde,
Verein Bruno Kreisky Forum für Internationalen Dialog, Verein für Vorarlberger Bildungs-
und Studentengeschichte und andere mit seltsamen Hintergrund begünstigt werden.
Gerade die schlechte finanzielle Situation im Schulwesen macht eine steuerliche
Unterstützung der Schulen bei der Akquisition von Sponsorgeldern notwendig. Denn viele
Firmen zeigen sich nur dann sehr spendenfreudig, wenn sie diese Zuwendungen auch von der
Steuer absetzen können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen die nachstehende
Anfrage
1.) Können Sie sich vorstellen, daß aufgrund der tristen finanziellen Situation im
Schulwesen Zuwendungen an Schulen steuerlich absetzbar werden?
2.) Wenn nein, warum nicht?
3.) Wenn ja, wann werden Sie welche Schritte setzen?
4.) Nach welchen Kriterien erfolgte die Zusammensetzung des begünstigten
Empfängerkreises für Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d oder e
EStG 88?
5.) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den begünstigen Empfängerkreis
aufgenommen zu werden?