3413/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schaffung eines Notariats in Bischofshofen

Die Gemeinde Bischofshofen besitzt als größter Ort im Pongau bislang kein Notariat,

während in St. Johann im Pongau derzeit mittels Verordnung seitens Ihres Ministeriums ein

zweites Notariat eingerichtet wird. Dieser Umstand verursacht eine starke Unzufriedenheit bei

den Einwohnern von Bischofshofen, da sie in Notariatsangelegenheiten immer wieder

auspendeln müssen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Justiz die nachstehende

Anfrage

1.) Warum befindet sich in der Gemeinde Bischofshofen noch kein Notariat?

2.) Wie sehen die Möglichkeiten für die Gemeinde Bischofshofen aus, um zu einem

Notariat zu kommen? Ist ein Antrag der Gemeinde Bischofshofen notwendig, wenn ja,

wurde ein diesbezüglicher Antrag schon gestellt?

3.) Welche weiteren Voraussetzungen für die Errichtung eines Notariats in Bischofshofen

müssen erfüllt werden?

4.) Muß es zu einer Verlegung des Notariats von St. Johann kommen, damit in

Bischofshofen ein eigenes Notariat möglich ist?

5.) Wenn ja, was sind die Gründe?

6.) Werden Sie bei Erfüllung der Voraussetzung für die Errichtung eines Notariats in

Bischofshofen eine entsprechende Verordnung erlassen?