3413/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Schaffung eines Notariats in Bischofshofen
Die Gemeinde Bischofshofen besitzt als größter Ort im Pongau bislang kein Notariat,
während in St. Johann im Pongau derzeit mittels Verordnung seitens Ihres Ministeriums ein
zweites Notariat eingerichtet wird. Dieser Umstand verursacht eine starke Unzufriedenheit bei
den Einwohnern von Bischofshofen, da sie in Notariatsangelegenheiten immer wieder
auspendeln müssen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Justiz die nachstehende
Anfrage
1.) Warum befindet sich in der Gemeinde Bischofshofen noch kein Notariat?
2.) Wie sehen die Möglichkeiten für die Gemeinde Bischofshofen aus, um zu einem
Notariat zu kommen? Ist ein Antrag der Gemeinde Bischofshofen notwendig, wenn ja,
wurde ein diesbezüglicher Antrag schon gestellt?
3.) Welche weiteren Voraussetzungen für die Errichtung eines Notariats in Bischofshofen
müssen erfüllt werden?
4.) Muß es zu einer Verlegung des Notariats von St. Johann kommen, damit in
Bischofshofen ein eigenes Notariat möglich ist?
5.) Wenn ja, was sind die Gründe?
6.) Werden Sie bei Erfüllung der Voraussetzung für die Errichtung eines Notariats in
Bischofshofen eine entsprechende Verordnung erlassen?