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der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald
Ofner, Dipl. Ing. Leopold Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Truppenbesuche von poIitischen Vertretern beim Bundesheer
Die Zeitung "Der Soldat" berichtet am 24. Jänner 1996 auf der Titelseite von einem
Truppenbesuch des sozialdemokratischen Politikers und Wiener Bürgermeisters Michael
Häupl bei den im Burgenland im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten, wobei auch Geschenke
an die Soldaten verteilt wurden. Nun sind die wehrrechtlichen Bestimmungen den
unterzeichneten Abgeordneten bekannt, es kann aber zwischen dem Truppenbesuch des
Wiener Bürgermeisters einerseits. und andererseits einem Truppenbesuch eines Mitgliedes des
Landesverteidigungsausschusses kein Unterschied festgestellt werden.
Darüber hinaus ist es etwa bei der Bundespolizei und der Gendarmerie seit langem üblich, daß
politische Mandatare Dienststellen und Kommissariate besuchen. So stellt es kein Problem
dar, wenn einzelne Nationalratsabgeordnete in Ausübung ihrer Funktion als Mitglieder des
Ausschusses für innere Angelegenheiten die Exekutive besuchen (so auch zuletzt im
Dezember 1995). Schon des öfteren wurde Abgeordneten des
Landesverteidigungsausschusses der Besuch von Truppenteilen des Bundesheeres unter dem
Hinweis auf die Richtlinien zur "Staats- und Wehrpolitischen Ausbildung" , daß dies für
einzelne Abgeordnete nicht gestattet sei, verweigert. Nach Ansicht der unterfertigten
Abgeordneten dienen diese Besuche aber nicht der politischen Vereinnahmung, sondern
vielmehr der Information der politischen Vertreter und der Heeresangehörigen. Um den
lnformationsstand der Mitglieder des Landesverteidigungsausschusses zu verbesseren und den
Wünschen aus dem Bundesheer an die Politik nachzukommen. wäre es von Vorteil diese Art
von Truppenbesuchen zu erleichtern.
Angebliche parteipolitische Beinflussung sollten in keinem Fall grundsätzlich erwartet
werden. Letztendlich handelt es sich bei den Angehörigen des BH (Kadersoldaten wie GWD)
aber jedenfalls um mündige Staatsbürger.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1 ) Wieviele Truppenbesuche politischer Vertreter beim Bundesheer fanden in den letzten vier
Jahren statt?
2) Welche Einheiten beziehungsweise Verbände wurden in welchen Kasernen, Übungsplätzen
und im Assistenzeinsatz besucht?
2a) Wann fanden diese Besuche statt?
3) Wieviele dieser Besuche wurden von einem einzelnen politischen Vertreter
beziehungsweise mehreren Vetretern einer Partei vorgenommen?
4) Ist es gestattet, daß offizielle Staatsorgane bei Heeresveranstaltungen Parteiabzeichen
tragen?
5) Wie beurteilen Sie den Unterschied bei der Vorgangsweise bezüglich Truppenbesuchen
beim Bundesheer und Besuchen von politischen Mandataren bei Polizei- und
Gendarmerieposten?
6) Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten zum Nationalrat
einerseits, und Landeshauptleuten beziehungsweise Bürgermeistern andererseits, bei
Besuchen des Bundesheeres?
7) Ist Ihnen ein Fall bekannt. bei dem ein "Oberstes Organ" seine Parteimitgliedschaft ruhend
gestellt hat, um entweder einen Truppenbesuch vorzunehmen. oder seiner Tätigkeit als
Bundesminister für Landesverteidigung nachzukommen?
7a) Wenn nein, weshalb wurden Truppenbesuche solcher Personen erlaubt?
8) Was gedenken Sie in Zukunft zu tun, um die Kontakte zwischen dem Bundesheer und den
Abgeordneten des Landesverteidigungsausschusses zu verbessern?