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der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dr. Harald

Ofner, Dipl. Ing. Leopold Schöggl und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Truppenbesuche von poIitischen Vertretern beim Bundesheer

 

Die Zeitung "Der Soldat" berichtet am 24. Jänner 1996 auf der Titelseite von einem

Truppenbesuch des sozialdemokratischen Politikers und Wiener Bürgermeisters Michael

Häupl bei den im Burgenland im Assistenzeinsatz stehenden Soldaten, wobei auch Geschenke

an die Soldaten verteilt wurden. Nun sind die wehrrechtlichen Bestimmungen den

unterzeichneten Abgeordneten bekannt, es kann aber zwischen dem Truppenbesuch des

Wiener Bürgermeisters einerseits. und andererseits einem Truppenbesuch eines Mitgliedes des

Landesverteidigungsausschusses kein Unterschied festgestellt werden.

 

Darüber hinaus ist es etwa bei der Bundespolizei und der Gendarmerie seit langem üblich, daß

politische Mandatare Dienststellen und Kommissariate besuchen. So stellt es kein Problem

dar, wenn einzelne Nationalratsabgeordnete in Ausübung ihrer Funktion als Mitglieder des

Ausschusses für innere Angelegenheiten die Exekutive besuchen (so auch zuletzt im

Dezember 1995). Schon des öfteren wurde Abgeordneten des

Landesverteidigungsausschusses der Besuch von Truppenteilen des Bundesheeres unter dem

Hinweis auf die Richtlinien zur "Staats- und Wehrpolitischen Ausbildung" , daß dies für

einzelne Abgeordnete nicht gestattet sei, verweigert. Nach Ansicht der unterfertigten

Abgeordneten dienen diese Besuche aber nicht der politischen Vereinnahmung, sondern

vielmehr der Information der politischen Vertreter und der Heeresangehörigen. Um den

lnformationsstand der Mitglieder des Landesverteidigungsausschusses zu verbesseren und den

Wünschen aus dem Bundesheer an die Politik nachzukommen. wäre es von Vorteil diese Art

von Truppenbesuchen zu erleichtern.

 

Angebliche parteipolitische Beinflussung sollten in keinem Fall grundsätzlich erwartet

werden. Letztendlich handelt es sich bei den Angehörigen des BH (Kadersoldaten wie GWD)

aber jedenfalls um mündige Staatsbürger.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

Anfrage:

 

 

1 ) Wieviele Truppenbesuche politischer Vertreter beim Bundesheer fanden in den letzten vier

Jahren statt?

 

2) Welche Einheiten beziehungsweise Verbände wurden in welchen Kasernen, Übungsplätzen

und im Assistenzeinsatz besucht?

2a) Wann fanden diese Besuche statt?

 

3) Wieviele dieser Besuche wurden von einem einzelnen politischen Vertreter

beziehungsweise mehreren Vetretern einer Partei vorgenommen?

 

4) Ist es gestattet, daß offizielle Staatsorgane bei Heeresveranstaltungen Parteiabzeichen

tragen?

 

5) Wie beurteilen Sie den Unterschied bei der Vorgangsweise bezüglich Truppenbesuchen

beim Bundesheer und Besuchen von politischen Mandataren bei Polizei- und

Gendarmerieposten?

 

6) Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten zum Nationalrat

einerseits, und Landeshauptleuten beziehungsweise Bürgermeistern andererseits, bei

Besuchen des Bundesheeres?

 

7) Ist Ihnen ein Fall bekannt. bei dem ein "Oberstes Organ" seine Parteimitgliedschaft ruhend

gestellt hat, um entweder einen Truppenbesuch vorzunehmen. oder seiner Tätigkeit als

Bundesminister für Landesverteidigung nachzukommen?

7a) Wenn nein, weshalb wurden Truppenbesuche solcher Personen erlaubt?

 

8) Was gedenken Sie in Zukunft zu tun, um die Kontakte zwischen dem Bundesheer und den

Abgeordneten des Landesverteidigungsausschusses zu verbessern?