3441/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn Mag. Schreiner, Böhacker,        

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Berücksichtigung der Umstellungskosten auf Euro im Rechnungs- und Finanzwesens

In einer APA Meldung vom 7. Oktober 1997 gibt der europäische Handelsverband

,,Eurocommerce“ bekannt, daß die Umstellung von Schilling auf Euro dem österreichischen

Einzelhandel zwischen 5,6 und 8,1 Mrd. Schilling kosten wird.

Die Industriellenvereinigung schätzt laut „Die Presse“ vom 26. November 1997 den

notwendigen Aufwand für die Umstellung auf Euro in der Industrie auf knapp 10 Mrd.

Schilling.

Der APA Meldung APA 300 vom 8. Dezember 1997 ist zu entnehmen, daß laut einer

Umfrage der Beratungsfirma KPMG Management Consulting die Euro-Umstellung alleine

den europäischen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern 51 Milliarden Dollar kosten

wird, wobei die KPMG selbst mit wesentlich höheren Kosten rechnet.

Voraussichtlich wird im Mai 1998 der Kreis der Euroteilnehmer feststehen. Im unmittelbaren

Anschluß wird die Verordnung des Rates über die Einführung des Euro verabschiedet, mit 1.

Jänner 1999 wird sie in Kraft treten. Somit werden die Unternehmen zur Umstellung auf eine

andere Währung verpflichtet. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die

mit Verabschiedung der Euro-Verordnung wirtschaftlich und mit deren Inkrafttreten rechtlich

entsteht. Sie ist dadurch hinreichend konkretisiert, als es dem Unternehmer, will er sein

Unternehmen weiterführen, nicht möglich ist, sich der Verpflichtung zu entziehen. Für die aus

dieser Verpflichtung entstehenden Umstellungskosten ist zwingend eine

Verbindlichkeitsrückstellung in der Bilanz zu bilden, die der Verabschiedung der Verordnung

folgt (wahrscheinlich bereits im Jahresabschluß 1998).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Wie hoch werden von Ihrem Ministerium die Kosten der Euroumstellung für Österreichs

Unternehmen geschätzt?

2. In welcher Form werden die immensen Umstellungskosten im Handels- und im

Steuerrecht Berücksichtigung finden? Wann werden die Gesetzesentwürfe mit den

steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung des Euros zur Begutachtung versandt?

3. Aufgrund der Tatsache, daß die Gesetzesentwürfe zur Euro-Anpassung noch ausstehen

und eine endgültige Beschlußfassung des Nationalrates noch länger auf sich warten läßt,

liegt für die österreichischen Unternehmer eine Rechtsunsicherheit vor, welche enorme

Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. Wie sieht der Zeitplan für die notwendigen

Gesetzesvorhaben aus?

4. Stimmen Sie der oben angeführten Gesetzesinterpretation, daß eine Verpflichtung zur

Rückstellungsbildung besteht, zu? Wenn nein, warum nicht?

5. Nach welchen Kriterien wird eine Rückstellungsbildung erfolgen? Wird die Bildung von

pauschalen Rückstellungen für den Jahresabschluß 1998 wieder möglich sein? Wenn nein,

warum nicht?

6. Die Umstellungskosten werden sich auf die Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage

im Bereich der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer auswirken? Auf welche

Höhe werden sich die Steuerausfälle für das Bilanzjahr 1998 belaufen?

7. Fanden die zu erwartenden Steuerausfälle Berücksichtigung bei der Budgeterstellung?

Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?