3441/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn Mag. Schreiner, Böhacker,
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Berücksichtigung der Umstellungskosten auf Euro im Rechnungs- und Finanzwesens
In einer APA Meldung vom 7. Oktober 1997 gibt der europäische Handelsverband
,,Eurocommerce“ bekannt, daß die Umstellung von Schilling auf Euro dem österreichischen
Einzelhandel zwischen 5,6 und 8,1 Mrd. Schilling kosten wird.
Die Industriellenvereinigung schätzt laut „Die Presse“ vom 26. November 1997 den
notwendigen Aufwand für die Umstellung auf Euro in der Industrie auf knapp 10 Mrd.
Schilling.
Der APA Meldung APA 300 vom 8. Dezember 1997 ist zu entnehmen, daß laut einer
Umfrage der Beratungsfirma KPMG Management Consulting die Euro-Umstellung alleine
den europäischen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern 51 Milliarden Dollar kosten
wird, wobei die KPMG selbst mit wesentlich höheren Kosten rechnet.
Voraussichtlich wird im Mai 1998 der Kreis der Euroteilnehmer feststehen. Im unmittelbaren
Anschluß wird die Verordnung des Rates über die Einführung des Euro verabschiedet, mit 1.
Jänner 1999 wird sie in Kraft treten. Somit werden die Unternehmen zur Umstellung auf eine
andere Währung verpflichtet. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die
mit Verabschiedung der Euro-Verordnung wirtschaftlich und mit deren Inkrafttreten rechtlich
entsteht. Sie ist dadurch hinreichend konkretisiert, als es dem Unternehmer, will er sein
Unternehmen weiterführen, nicht möglich ist, sich der Verpflichtung zu entziehen. Für die aus
dieser Verpflichtung entstehenden Umstellungskosten ist zwingend eine
Verbindlichkeitsrückstellung in der Bilanz zu bilden, die der Verabschiedung der Verordnung
folgt (wahrscheinlich bereits im Jahresabschluß 1998).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
Wie hoch werden von Ihrem Ministerium die Kosten der Euroumstellung für Österreichs
Unternehmen geschätzt?
2. In welcher Form werden die immensen Umstellungskosten im Handels- und im
Steuerrecht Berücksichtigung finden? Wann werden die Gesetzesentwürfe mit den
steuerlichen Begleitmaßnahmen zur
Einführung des Euros zur Begutachtung versandt?
3. Aufgrund der Tatsache, daß die Gesetzesentwürfe zur Euro-Anpassung noch ausstehen
und eine endgültige Beschlußfassung des Nationalrates noch länger auf sich warten läßt,
liegt für die österreichischen Unternehmer eine Rechtsunsicherheit vor, welche enorme
Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. Wie sieht der Zeitplan für die notwendigen
Gesetzesvorhaben aus?
4. Stimmen Sie der oben angeführten Gesetzesinterpretation, daß eine Verpflichtung zur
Rückstellungsbildung besteht, zu? Wenn nein, warum nicht?
5. Nach welchen Kriterien wird eine Rückstellungsbildung erfolgen? Wird die Bildung von
pauschalen Rückstellungen für den Jahresabschluß 1998 wieder möglich sein? Wenn nein,
warum nicht?
6. Die Umstellungskosten werden sich auf die Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage
im Bereich der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer auswirken? Auf welche
Höhe werden sich die Steuerausfälle für das Bilanzjahr 1998 belaufen?
7. Fanden die zu erwartenden Steuerausfälle Berücksichtigung bei der Budgeterstellung?
Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?