3443/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Leikam, Schwemlein, Lackner

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Waffen für Mitarbeiterinnen von privaten Wachdiensten

Gemäß Art. 10 und 102 BVG ist das Waffenwesen in Gesetzgebung und Vollziehung

Bundessache, diese Angelegenheiten werden unmittelbar von Bundesbehörden versehen.

Das ,‚Waffengesetz“ wurde vor kurzem novelliert, wobei aus sicherheitspolitischen

Überlegungen gerade hinsichtlich des Kaufes und der Verwahrung neue strengere Regelungen

getroffen wurden. Nun muß es aufgrund von Waffenmißbrauch und kriminellen Handlungen

zu einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen kommen.

Dabei geht es u.a. um die Frage, wer „Waffen besitzen oder führen“ darf (Waffenpaß). Es gibt

dazu bislang keine Sonderregelung beispielsweise für „private Wachdienste“ bzw.

,,Detektivunternehmen“.

Unserer Bevölkerung fällt nun immer wieder auf, daß MitarbeiterInnen privater Wachdienste‘

die beispielsweise zur Bewachung von Parkplätzen und zur Überprüfung der

gebührenpflichtigen Bereiche in diversen Gemeinden tätig sind, völlig überflüssigerweise mit

Waffen ausgestattet sind. Niemand kann erklären, warum Waffen für die Ausübung dieses

Berufes notwendig sind.

Das Waffentragen von MitarbeiterInnen von privaten Wachdiensten hat seine rechtliche

Grundlage in § 17 Waffengesetz. Die Behörde hat einer verläßlichen Person, die das 21.

Lebensjahr vollendet hat, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und einen Bedarf zum

Führen von Faustfeuerwaffen nachweist, einen Waffenpaß auszustellen. Wird ein Waffenpaß

nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren, die bei der Ausübung einer bestimmten

Tätigkeit auftreten, ausgestellt, so kann die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen

entsprechenden Vermerk im Waffenpaß auf die Dauer dieser Tätigkeit beschränken. Ein

Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen wird von der Behörde aus Gründen des

Selbstschutzes meist bejaht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für inneres

nachstehende

Anfrage:

1. Wie stehen Sie zu dieser Tatsache?

2. Halten Sie das Führen von Schußwaffen durch MitarbeiterInnen von privaten

Wachdiensten für die Ausübung ihres Bedarfes unerläßlich?

3. In welcher Form wird in Zukunft die sichere Verwahrung von Waffen bei

Mitarbeiterinnen von privaten Wachdiensten und Detektivunternehmen kontrolliert

werden?

4. Wieviele Mitarbeiterinnen von privaten Wachdiensten bzw. von

Detektivunternehmen verfügen über einen ,,Waffenpaß“?

5. In wievielen Fällen hat es die letzten fünf Jahre einen Schußwaffeneinsatz von

MitarbeiterInnen von privaten Wachdiensten gegeben?

6. Ist es in diesem Zusammenhang zu dem Entzug der Genehmigung (Waffenpaß)

gekommen?

7. Sind Sie bereit, die Frage des Waffenführens insbesondere bei MitarbeiterInnen

privater Wachdienste und Detektivunternehmen neu zu überprüfen?

8. Wie sieht die entsprechende Rechtslage in anderen europäischen Staaten — gerade im

Hinblick auf das Waffen führen durch Mitarbeiterinnen von privaten Wachdiensten

aus?

9. Wie wird die neue Novelle zum Waffengesetz — die in der Öffentlichkeit bereits stark

diskutiert wurde — aussehen?

10. Werden Sie dabei eine Abgabe für den Besitz und das Führen von Waffen vorsehen?

Soll es Ausnahmebestimmungen geben? Sind Ausnahmebestimmungen auch für

MitarbeiterInnen von privaten Wachdiensten bzw. Detektivunternehmen vorgesehen?