3445/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung des
Bundesdenkmalamtes
Der Präsident des Bundesdenkmalamts tritt mit 31.12.1997 in den Ruhestand.
Die öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung des
Bundesdenkmalamtes erfolgte am 31. Oktober 1997 im Amtsblatt zur Wiener
Zeitung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1.
Warum ist die Bewerbungsvoraussetzung „Abschluß des Studiums der
Rechtswissenschaften“ bereits an 3. Stelle gereiht, obwohl im Anhang darauf
hingewiesen wird, daß diese Voraussetzung nicht unbedingt notwendig ist,
wenn bestimmte andere Ausbildungswege vorgewiesen werden können?
2.
Warum ist die Bewerbungsvoraussetzung „Fundierte Kenntnisse des Rechtes
des Denkmalschutzes“ erst an 5. Stelle gereiht, obwohl es sich hier doch wohl
eindeutig um eine Grundvoraussetzung für diese Position handelt?
3.
Warum ist die Bewerbungsvoraussetzung „Gute Kenntnisse auf dem Gebiet
der Kunstgeschichte und Architektur“ gar erst an 6. Stelle gereiht? Warum
werden nur gute und nicht „sehr gute bis außerordentliche“ Kenntnisse
verlangt?
4.
Wird die Aufgabenstellung des/der zukünftigen Präsident/in/en dieselbe wie
die seines/ihres noch amtierenden Vorgängers sein oder werden sich
bestimmte Kompetenzen verschieben? Wenn ja, in welcher Form?
5.
Denken Sie als verantwortliche Bundesministerin daran, im Bereich des
Bundesdenkmalamts ebenfalls eine Ausgliederung wie bei den Bundesmuseen
anzustreben? Wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits konkrete Überlegungen
bzw. ein Konzept? Wenn nein: Welche Gründe haben Sie, um eine
Ausgliederung des Bundesdenkmalamts nicht anzustreben?
6.
Wie weit ist die Neuformulierung des Denkmalschutz-Gesetzes und die
Statutenänderung des Bundesdenkmalamts gediehen? Welche ExpertInnen
befassen sich damit?
7.
Gibt es bereits eine Liste von allen denkmalgeschützten Objekten und eine des
gesamten Kultur-Inventars in Österreich? Wenn nein, wann werden diese
Listen fertig sein?