3449/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz

betreffend Frauenberatungs Einrichtungen

Nicht nur ist es Faktum, daß vorhandene Frauenberatungseinrichtungen jährlich um

ihre finanzielle Basis zittern und etliche Stellen um Finanzierung ‚"abklappern“

müssen, sondern es besteht auch ein eklatanter Mangel an derartigen Einrichtungen in

Österreich, vor allein außerhalb Wiens. Das Engagement von Pfarrämtern und

Bezirksgerichten in Sachen Frauenberatung (gemäß einer Aussage der

steiermärkischen Landesrätin Rieder die kompetenten Stellen) ist zwar sehr löblich

und soll auch nicht geschmälert werden, doch erfolgt mit Blick auf die Ziele dieser

Einrichtungen die Betreuung und Beratung von Frauen dort möglicherweise nicht

hundertprozentig optimal (für die Frauen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Initiative für die Erlassung eines

,Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes“ ähnlich dem Familienförderungsgesetz,

inwieweit wird dabei der Gesetzesentwurf des Netzwerks österreichischer

Frauen— und Mädchenberatungsstellen miteinbezogen und wie ist der Stand

derselben (Zeitplan!) ?

2. Wie groß ist der Bedarf an Frauenberatungseinrichtungen in Österreich -

regional aufgeschlüsselt - und wieviel davon wird durch die vorhandenen

(spezifisch dazu befähigten) Einrichtungen gedeckt?