3449/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend Frauenberatungs Einrichtungen
Nicht nur ist es Faktum, daß vorhandene Frauenberatungseinrichtungen jährlich um
ihre finanzielle Basis zittern und etliche Stellen um Finanzierung ‚"abklappern“
müssen, sondern es besteht auch ein eklatanter Mangel an derartigen Einrichtungen in
Österreich, vor allein außerhalb Wiens. Das Engagement von Pfarrämtern und
Bezirksgerichten in Sachen Frauenberatung (gemäß einer Aussage der
steiermärkischen Landesrätin Rieder die kompetenten Stellen) ist zwar sehr löblich
und soll auch nicht geschmälert werden, doch erfolgt mit Blick auf die Ziele dieser
Einrichtungen die Betreuung und Beratung von Frauen dort möglicherweise nicht
hundertprozentig optimal (für die Frauen).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Initiative für die Erlassung eines
,Frauenberatungsfinanzierungsgesetzes“ ähnlich dem Familienförderungsgesetz,
inwieweit wird dabei der Gesetzesentwurf des Netzwerks österreichischer
Frauen— und Mädchenberatungsstellen miteinbezogen und wie ist der Stand
derselben (Zeitplan!) ?
2. Wie groß ist der Bedarf an Frauenberatungseinrichtungen in Österreich -
regional aufgeschlüsselt - und wieviel davon wird durch die vorhandenen
(spezifisch dazu befähigten) Einrichtungen gedeckt?