3452/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend rechtsextreme Umtriebe des Bundeskanzleramt-Beamten
MR Dipl.Ing. Mag. Günter Rehak
Laut Standard vom 1.8.1997 hat Dipl.Ing. Mag. Günter Rehak, Ministerialrat im
Bundeskanzleramt, erklärt, daß er weder vorn Dienst suspendiert sei noch ein
Disziplinarverfahren gegen ihn im Gange sei. Da MR Dipl.Ing. Mag. Rehak in den letzten
Jahren zu einem aktiven Publizisten im österreichischen Rechtsextremismus geworden ist
und darüber hinaus in den Medien verdächtigt wurde, in die Abfassung von
Briefbombenbekennerschreiben bzw. in nachrichtendienstliche Tätigkeiten zugunsten des
KGB involviert zu sein, entsteht der Eindruck, daß das Bundeskanzleramt diese
schwerwiegenden Vorwürfe gegen einen aktiven Beamten offenbar ignoriert und keinerlei
Maßnahmen zur Klärung gesetzt hat. Aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Hat das Bundeskanzleramt nach Bekanntwerden der von verschiedener Seite
erhobenen Vorwürfe gegen MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak dienstrechtliche
Maßnahmen gesetzt?
2. Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?
Wenn ja, in welchem Stadium befindet dieses Disziplinarverfahren?
3. Wurde eine Suspendierung vom Dienst erwogen?
Wenn ja, warum wurde eine solche nicht vorgenommen?
4. Warum hat das Bundeskanzleramt, nachdem in den Medien divergierende Meldungen
über Suspendierung und Disziplinarverfahren erschienen sind, von sich aus keine
Stellungnahme abgegeben?
5. Wurde oder wird in einem Disziplinarverfahren geklärt, ob die rechtsextremen
Umtriebe von MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak zumindest teilweise während der
Dienstzeit im Bundeskanzleramt erfolgten?
6. Wie bewerten Sie politisch die Aktivitäten von MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak?
7. Halten Sie grundsätzlich rechtsextreme Aktivitäten von Beamten des
Bundeskanzleramtes für zulässig?
8. Hat MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak die - vermutlich honorierte - Tätigkeit als
Vortragender bei rechtsextremen Gruppierungen bzw als Autor rechtsextremer
Publikationen und Zeitschriften als Nebenbeschäftigung seiner Dienstbehörde
gemeldet?
Wenn ja, wurde diese Nebenbeschäftigung im Hinblick auf § 56 Abs. 2 Beamten-
Dienstrechtsgesetz („Vermutung einer Befangenheit“) geprüft?
9. In welchen Bereichen des Bundeskanzleramtes ist MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak
tätig bzw. in den letzten Jahren tätig gewesen?
10. Laut APA vorn 18.9.97 hat MR Rehak das Gericht gebeten, „erst zu Mittag zu
verhandeln, weil er in der Früh noch nicht voll leistungsfähig sei“.
a) Wie bewerten Sie die von MR Rehak behauptete eingeschränkte Leistungsfähigkeit
an Vormittagen aus dienstrechtlicher Sicht?
b) Ist MR Rehak an Vormittagen im Dienst und wie wirkt sich die von ihm
behauptete eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf die Erledigung seiner dienstlichen
Verpflichtungen aus?