3452/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend rechtsextreme Umtriebe des Bundeskanzleramt-Beamten

MR Dipl.Ing. Mag. Günter Rehak

Laut Standard vom 1.8.1997 hat Dipl.Ing. Mag. Günter Rehak, Ministerialrat im

Bundeskanzleramt, erklärt, daß er weder vorn Dienst suspendiert sei noch ein

Disziplinarverfahren gegen ihn im Gange sei. Da MR Dipl.Ing. Mag. Rehak in den letzten

Jahren zu einem aktiven Publizisten im österreichischen Rechtsextremismus geworden ist

und darüber hinaus in den Medien verdächtigt wurde, in die Abfassung von

Briefbombenbekennerschreiben bzw. in nachrichtendienstliche Tätigkeiten zugunsten des

KGB involviert zu sein, entsteht der Eindruck, daß das Bundeskanzleramt diese

schwerwiegenden Vorwürfe gegen einen aktiven Beamten offenbar ignoriert und keinerlei

Maßnahmen zur Klärung gesetzt hat. Aus diesem Grund

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1. Hat das Bundeskanzleramt nach Bekanntwerden der von verschiedener Seite

erhobenen Vorwürfe gegen MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak dienstrechtliche

Maßnahmen gesetzt?

2. Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

Wenn ja, in welchem Stadium befindet dieses Disziplinarverfahren?

3. Wurde eine Suspendierung vom Dienst erwogen?

Wenn ja, warum wurde eine solche nicht vorgenommen?

4. Warum hat das Bundeskanzleramt, nachdem in den Medien divergierende Meldungen

über Suspendierung und Disziplinarverfahren erschienen sind, von sich aus keine

Stellungnahme abgegeben?

5. Wurde oder wird in einem Disziplinarverfahren geklärt, ob die rechtsextremen

Umtriebe von MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak zumindest teilweise während der

Dienstzeit im Bundeskanzleramt erfolgten?

6. Wie bewerten Sie politisch die Aktivitäten von MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak?

7. Halten Sie grundsätzlich rechtsextreme Aktivitäten von Beamten des

Bundeskanzleramtes für zulässig?

8. Hat MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak die - vermutlich honorierte - Tätigkeit als

Vortragender bei rechtsextremen Gruppierungen bzw als Autor rechtsextremer

Publikationen und Zeitschriften als Nebenbeschäftigung seiner Dienstbehörde

gemeldet?

Wenn ja, wurde diese Nebenbeschäftigung im Hinblick auf § 56 Abs. 2 Beamten-

Dienstrechtsgesetz („Vermutung einer Befangenheit“) geprüft?

9. In welchen Bereichen des Bundeskanzleramtes ist MR Dipl.Ing. Mag Günter Rehak

tätig bzw. in den letzten Jahren tätig gewesen?

10. Laut APA vorn 18.9.97 hat MR Rehak das Gericht gebeten, „erst zu Mittag zu

verhandeln, weil er in der Früh noch nicht voll leistungsfähig sei“.

a) Wie bewerten Sie die von MR Rehak behauptete eingeschränkte Leistungsfähigkeit

an Vormittagen aus dienstrechtlicher Sicht?

b) Ist MR Rehak an Vormittagen im Dienst und wie wirkt sich die von ihm

behauptete eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf die Erledigung seiner dienstlichen

Verpflichtungen aus?