3455/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend entwicklungspolitische Relevanz von Exportförderungen

Wenn bei Exportförderungskrediten das Zuschußelement mindestens 35 % bis 50 % beträgt,

werden sie der ODA (Official Development Assistance) angerechnet. Bei den sog. „Rahmen

II-Krediten“ handelt es sich um Kredite mit langen Laufzeiten und niedriger Verzinsung.

Voraussetzung für die Gewährung eines Rahmen II-Kredites ist das Vorhandensein einer

staatlichen Garantie gegen Exportrisken, d.h. eine Haftungsübernahme durch die

Kontrollbank im Namen des Staates.

Im Zusammenhang mit der Exportförderung wird zurecht kritisiert, daß der volle Betrag

dieser Kredite als ODA gemeldet wird und nicht nur das Zuschußelement. Auch besteht

kein Zusammenhang zwischen den Zielsetzungen der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Exportförderung. Das führt dazu, daß kaum

eines der Hauptempfängerländer zu den Schwerpunktländern der österreichischen EZA oder

zu den LLDCs (Least Developed Countries) gehört. Nach wie vor geht es bei der

Exportförderung primär um Wirtschafts- und Exportinteressen. Entwicklungs- und Umwelt-

und Menschenrechtsanliegen werden ausgeblendet. Zurecht eingefördert wird auch mehr

Transparenz.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1. Für wieviel Prozent aller Exporte wurden 1996 Exportgarantien vergeben?

2. Wieviel an ODA- und Rahmen-II-Krediten gelangten 1996 zur Auszahlung -

für welche Projekte, welche Exporteure, welche Importeure, was war die Kredit- und

Zuschußhöhe? Welche Sektoren der österreichischen Wirtschaft profitieren am meisten

von diesen Krediten?

3. Die Begutachtung der Garantieansuchen erfolgt durch einen Beirat, der sich aus

Vertretern einzelner Ministerien und gesetzlicher Interessensvertreter zusammensetzt.

Wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß auch NGOs mit einschlägiger Erfahrung in

diesem Beirat vertreten sind? Wenn nein, warum nicht?

4. Bei Beantragung eines Rahmen II-Kredites entscheidet das Exportfinanzierungskomitee

nach bestimmten Prüfungskriterien über die Förderungswürdigkeit des Geschäftes. Ist

daran gedacht, entwicklungspolitische Zielsetzungen (Bekämpfung der Armut, gender-

Aspekt, Menschenrechtskriterien) stärker als bisher in diese Prüfungskriterien mit

aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

5. Inwiefern wird bei den Exportgarantien die Kohärenz mit entwicklungspolitischen

Zielsetzungen Österreichs überprüft?

6. Inwiefern ist die Vergabe von soft bans (gem. OECD-Consensus) mit den Grundsätzen

des Drei-Jahresprogrammes der österreichischen EZA abgestimmt?

a) Wer sind die Hauptempfängerländer 1995, 1996 und 1997 (bitte auch um Angabe der

Höhe der Kredite)?

b) Sind unter den Hauptempfängerländern die Schwerpunktländer der österreichischen

EZA?

c) Welche LDCs waren 1996 und 1997 unter den Hauptempfängerländern?

d) Wie hoch war die Erteilung von Exportkrediten (aller Art, insbes. soft bans) in die

LLDCs?

7. 1996 ist die ODA von insgesamt 7.730 Mio. öS im Jahr 1995 auf 5.892 Mio. öS

zurückgegangen. Als Grund für diesen Nettorückgang der ODA 1996 wird u.a. der

starke Rückgang der Rahmen II-Kredite (1995: 1.723 Mio. ÖS, 1996: 522 Mio. öS)

angeführt. Begründet wird der starke Rückgang der Rahmen-II-Kredite mit der Änderung

der Meldepraxis. Inwiefern wurde die Meldepraxis 1996 gegenüber dem Vorjahr

geändert?

8. Wenn der Kredit ein Zuschußelement von 35 bzw. 50% aufweist, wird der volle Kredit

als ODA an die OECD gemeldet, was von der OECD kritisiert wurde. Angeblich hat

Österreich begonnen, über die Änderung der Meldepraxis zu verhandeln. Wie weit sind

die diesbezüglichen Verhandlungen mit der OECD fortgeschritten und gibt es schon

Ergebnisse? Wenn ja, welche?

9. Inwiefern werden bei der Vergabe von Exportkrediten Umwelt-, Entwicklungs- und

Menschenrechtskriterien berücksichtigt?

10. Werden Sie sich dafür einsetzen, das Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 zu ändern in

Richtung

- mehr Transparenz (z.B. in Form einer jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat)

- mehr Mitsprache und Miteinbeziehung der NGOs

- Einbeziehung sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer Prüfungskriterien und

Berücksichtigung der Menschenrechte?

11. Im 1.Halbjahr 1997 wurden Garantie-Neuzusagen (abzügl. Wechselbürgschaften) von 5

21,693 Mrd.S übernommen. Der Haftungsstand der Region Asien hat sich von 5 59,655

Mrd. öS (lt. KontrollbankGeschäftsbericht 96) per 31.12.96 auf 5 68,334 Mrd. per

30.6.97 erhöht, das heißt also um S 8,679 Mrd. öS . Von den Neuzusagen wurden also

mehr als 40% für die Region Asien übernommen.

a) Entsteht hier nicht eine neue Risiko-Akkumulation in einer zwar wachsenden, aber lt.

jüngsten Entwicklungen und Prognosen mit großen Schwierigkeiten kämpfenden Region?

b) Von den 16 Garantien mit Neuzusagen im 2. Quartal betreffen 10 die Region Fernost.

Liegt hier nicht mangelnde Risikostreuung vor?

12. Hat Österreich für Lieferungen und Leistungen für das chinesische Wasserkraftprojekt

„Drei Schluchten“ Haftungen gemäß AusfuhrförderungsG 1981 übernommen bzw. ist

das geplant oder beabsichtigt?

13. Welche Länder wurden 1996, 1997 neu umgeschuldet? Und für welche wurden

Zinssatzreduktionen vereinbart?

14. Im Jahresbericht der Österreichischen Kontrollbank per 31.12.1996 werden erstmalig

auch Haftungsstände einzelner Länder (z.B. Rußland 5 32,404 Mrd) per 31.12.96

angeführt. Wären Sie bereit, den gegenständlichen Quartalsbericht gem. §6

AusfuhrförderungsG 1981 an den österr. Nationalrat um die Haftungsstände der

einzelnen Länder (mit einem Stand der Haftungen ab 100 Mio.S) zu erweitern?

15. Welche Auswirkungen hat das umschuldungsabkommen mit Rußland für Österreich?

Gibt es hier auch Zinssatzreduktionen?