3455/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend entwicklungspolitische Relevanz von Exportförderungen
Wenn bei Exportförderungskrediten das Zuschußelement mindestens 35 % bis 50 % beträgt,
werden sie der ODA (Official Development Assistance) angerechnet. Bei den sog. „Rahmen
II-Krediten“ handelt es sich um Kredite mit langen Laufzeiten und niedriger Verzinsung.
Voraussetzung für die Gewährung eines Rahmen II-Kredites ist das Vorhandensein einer
staatlichen Garantie gegen Exportrisken, d.h. eine Haftungsübernahme durch die
Kontrollbank im Namen des Staates.
Im Zusammenhang mit der Exportförderung wird zurecht kritisiert, daß der volle Betrag
dieser Kredite als ODA gemeldet wird und nicht nur das Zuschußelement. Auch besteht
kein Zusammenhang zwischen den Zielsetzungen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und der Exportförderung. Das führt dazu, daß kaum
eines der Hauptempfängerländer zu den Schwerpunktländern der österreichischen EZA oder
zu den LLDCs (Least Developed Countries) gehört. Nach wie vor geht es bei der
Exportförderung primär um Wirtschafts- und Exportinteressen. Entwicklungs- und Umwelt-
und Menschenrechtsanliegen werden ausgeblendet. Zurecht eingefördert wird auch mehr
Transparenz.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Für wieviel Prozent aller Exporte wurden 1996 Exportgarantien vergeben?
2. Wieviel an ODA- und Rahmen-II-Krediten gelangten 1996 zur Auszahlung -
für welche Projekte, welche Exporteure, welche Importeure, was war die Kredit- und
Zuschußhöhe? Welche Sektoren der österreichischen Wirtschaft profitieren am meisten
von diesen Krediten?
3. Die Begutachtung der Garantieansuchen erfolgt durch einen Beirat, der sich aus
Vertretern einzelner Ministerien und gesetzlicher Interessensvertreter zusammensetzt.
Wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß auch NGOs mit einschlägiger Erfahrung in
diesem Beirat vertreten sind? Wenn nein, warum
nicht?
4. Bei Beantragung eines Rahmen II-Kredites entscheidet das Exportfinanzierungskomitee
nach bestimmten Prüfungskriterien über die Förderungswürdigkeit des Geschäftes. Ist
daran gedacht, entwicklungspolitische Zielsetzungen (Bekämpfung der Armut, gender-
Aspekt, Menschenrechtskriterien) stärker als bisher in diese Prüfungskriterien mit
aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
5. Inwiefern wird bei den Exportgarantien die Kohärenz mit entwicklungspolitischen
Zielsetzungen Österreichs überprüft?
6. Inwiefern ist die Vergabe von soft bans (gem. OECD-Consensus) mit den Grundsätzen
des Drei-Jahresprogrammes der österreichischen EZA abgestimmt?
a) Wer sind die Hauptempfängerländer 1995, 1996 und 1997 (bitte auch um Angabe der
Höhe der Kredite)?
b) Sind unter den Hauptempfängerländern die Schwerpunktländer der österreichischen
EZA?
c) Welche LDCs waren 1996 und 1997 unter den Hauptempfängerländern?
d) Wie hoch war die Erteilung von Exportkrediten (aller Art, insbes. soft bans) in die
LLDCs?
7. 1996 ist die ODA von insgesamt 7.730 Mio. öS im Jahr 1995 auf 5.892 Mio. öS
zurückgegangen. Als Grund für diesen Nettorückgang der ODA 1996 wird u.a. der
starke Rückgang der Rahmen II-Kredite (1995: 1.723 Mio. ÖS, 1996: 522 Mio. öS)
angeführt. Begründet wird der starke Rückgang der Rahmen-II-Kredite mit der Änderung
der Meldepraxis. Inwiefern wurde die Meldepraxis 1996 gegenüber dem Vorjahr
geändert?
8. Wenn der Kredit ein Zuschußelement von 35 bzw. 50% aufweist, wird der volle Kredit
als ODA an die OECD gemeldet, was von der OECD kritisiert wurde. Angeblich hat
Österreich begonnen, über die Änderung der Meldepraxis zu verhandeln. Wie weit sind
die diesbezüglichen Verhandlungen mit der OECD fortgeschritten und gibt es schon
Ergebnisse? Wenn ja, welche?
9. Inwiefern werden bei der Vergabe von Exportkrediten Umwelt-, Entwicklungs- und
Menschenrechtskriterien berücksichtigt?
10. Werden Sie sich dafür einsetzen, das Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 zu ändern in
Richtung
- mehr Transparenz (z.B. in Form einer jährlichen Berichterstattung an den Nationalrat)
- mehr Mitsprache und Miteinbeziehung der NGOs
- Einbeziehung sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer Prüfungskriterien und
Berücksichtigung der Menschenrechte?
11. Im 1.Halbjahr 1997 wurden Garantie-Neuzusagen (abzügl. Wechselbürgschaften) von 5
21,693 Mrd.S übernommen. Der Haftungsstand der Region Asien hat sich von 5 59,655
Mrd. öS (lt. KontrollbankGeschäftsbericht 96) per 31.12.96 auf 5 68,334 Mrd. per
30.6.97 erhöht, das heißt also um S 8,679 Mrd. öS . Von den Neuzusagen wurden also
mehr als 40% für die Region Asien übernommen.
a) Entsteht hier nicht eine neue Risiko-Akkumulation in einer zwar wachsenden, aber lt.
jüngsten Entwicklungen und Prognosen mit großen Schwierigkeiten kämpfenden Region?
b) Von den 16 Garantien mit Neuzusagen im 2. Quartal betreffen 10 die Region Fernost.
Liegt hier nicht mangelnde Risikostreuung vor?
12. Hat Österreich für Lieferungen und Leistungen für das chinesische Wasserkraftprojekt
„Drei Schluchten“ Haftungen gemäß AusfuhrförderungsG 1981 übernommen bzw. ist
das geplant oder beabsichtigt?
13. Welche Länder wurden 1996, 1997 neu umgeschuldet? Und für welche wurden
Zinssatzreduktionen vereinbart?
14. Im Jahresbericht der Österreichischen Kontrollbank per 31.12.1996 werden erstmalig
auch Haftungsstände einzelner Länder (z.B. Rußland 5 32,404 Mrd) per 31.12.96
angeführt. Wären Sie bereit, den gegenständlichen Quartalsbericht gem. §6
AusfuhrförderungsG 1981 an den österr. Nationalrat um die Haftungsstände der
einzelnen Länder (mit einem Stand der Haftungen ab 100 Mio.S) zu erweitern?
15. Welche Auswirkungen hat das umschuldungsabkommen mit Rußland für Österreich?
Gibt es hier auch Zinssatzreduktionen?