3456/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend offene Fragen zur Dringlichen Anfrage betreffend Defizite der

österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Da Herr Bundeskanzler Dr. Viktor Klima die am 10.12 1997 im Nationalrat

eingebrachte Dringliche Anfrage zum Thema Defizite der österreichischen

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik nur äußerst oberflächlich und unkonkret

beantworten konnte, stellen die unterfertigten Abgeordneten in der Folge die gleichen

Fragen noch einmal, ergänzt um einige Zusatzfragen.

Bundeskanzler Klima, 29. Jänner 1997, Erklärung des Bundeskanzlers

„Der Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik darf nicht das Verwalten und das Versorgen

von Arbeitslosen sein. Der Schwerpunkt muß eine aktive Arbeitsmarktpolitik sein, die all

den nachteiligen Folgen des Verlustes eines Arbeitsplatzes - vom Qualifikationsverlust

über den Verlust des Selbstwertgefühls und der Motivation bis hin zu den zunehmenden

Schwierigkeiten für die Wiedereingliederung - entgegengewirkt und eine effiziente

Vermittlung darstellt.

Bundesminister Edlinger, 8. Juli 1997, Zur Wirtschaftlichen Lage:

„Für uns ist das Erreichen von Vollbeschäftigung in Österreich keine Utopie, sondern

ein politisches Ziel. Wir werden dieses Ziel nicht von heute auf morgen schaffen. Aber -

auch wenn wir noch große Anstrengungen vor uns haben - es bleibt das Ziel dieser

Bundesregierung und wir werden nichts unversucht lassen, um in Österreich wieder

Vollbeschäftigung herzustellen.“

Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg Ende November hat basierend auf dem neu

geschaffenen Beschäftigungskapitel des Amsterdamer Vertrages zu

beschäftigungspolitischen Leitlinien geführt, die bis zum EU-Gipfel in Cardiff in

nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne mit in Zahlen ausgedrückten Zielen

umformuliert werden müssen und am österreichischen EU-Ratsgipfel Ende 1998 einer

erstmaligen Prüfung unterzogen werden.

Nach Ansicht der Grünen stellen die Beschlüsse von Luxemburg zwar aufgrund der

auch im Vertrag von Amsterdam verankerten Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur

Vorlage mehrjähriger Beschäftigungsprogramme und deren Überprüfung einen Schritt

in die richtige Richtung dar, verbleiben jedoch infolge der Sanktionslosigkeit

unverbindlich und sind daher insgesamt als zu wenig weitgehend und effektiv zu

bewerten. Auch ihre Unterordnung unter die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

(insbesondere die Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion und den

EURO-Stabilitätspakt) stellt von vornherein eine Beschränkung der Möglichkeiten

aktiver Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten dar. Die formulierten‚ Leitlinien"

beinhalten war einige konkrete Zielvorgaben (z.B.: Eingliederung arbeitsloser

Jugendlicher in den Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten), sind jedoch sowohl infolge

ihrer wie bereits erwähnten weitgehenden Unverbindlichkeit als auch aufgrund ihrer

zum Teil bedenklichen inhaltlichen Ausgestaltung (Ratspräsident Juncker sprach sich

wiederholt für "Arbeitszwang“ für Arbeitslose aus) aus grüner Sicht äußerst

problematisch.

Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß Österreich die EU-Beschlüsse dazu

mißbraucht, weitere Sozialabbaumaßnahmen durchzuführen, Zwangsvermittlungen für

Arbeitslose einzuführen und die Bekämpfung der steigenden Armutsgefährdung

hintanzustellen.

So ist nicht auszuschließen,

• daß die in Luxemburg beschlossenen, mittel- bis langfristig ausgerichteten

beschäftigungspolitischen Leitlinien in der folgenden nationalen Ausgestaltung

die Dringlichkeit kurzfristiger (sofort wirksamer) arbeitsmarkt- und

sozialpolitischer Maßnahmen unberücksichtigt lassen,

• daß durch eine Fokussierung auf ausschließlich beschäftigungsorientierte

Maßnahmen die reale Gefahr, das Problem der steigenden Armut und

zunehmenden sozialen Ausgrenzung, auch in Österreich in den Hintergrund

gedrängt wird,

• daß die Mittelaufbringung für in der EU herzeigbare Leistungen im Bereich

aktiver Arbeitsmarktpolitik durch weitere Kürzungen der

Arbeitslosenversicherungsleistungen erfolgen könnte,

• daß bislang in Österreich nicht umsetzbare Maßnahmen mit dem Verweis auf die

EU-Beschlüsse nun doch, rascher und schärfer zur Umsetzung gelangen, etwa

Arbeitszwang ohne nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten.

Trotz der offensichtlichen Defizite der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik bezeichnet

die österreichische Bundesregierung sowohl den Amsterdamer Vertrag als auch den

Luxemburger Beschäftigungsgipfel als großen politischen Erfolg, der nicht zuletzt auf

ihre eigene aktive EU-Politik zurückzuführen sei.

Obwohl wiederholt hervorgehoben wird, wie gut die heimische Beschäftigungslage im

internationalen Vergleich sei, besteht tatsächlich großer Anpassungsbedarf in

sämtlichen in den Luxemburger Leitlinien angeführten Bereichen, insbesondere jedoch

bei der Zahl der durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geförderten Personen.

Den ersten Aussagen Bundeskanzler Klimas zufolge besteht hingegen seitens

Österreichs keine Absicht, bei den für die noch zu detaillierenden Aktionen

notwendigen zusätzlichen Mitteln bedeutende Umschichtungen vorzunehmen. Die

ersten Stellungnahmen von Politikern der Regierungsfraktionen waren vielmehr darauf

ausgerichtet, den Eindruck zu vermitteln, daß Österreich bezüglich der in Luxemburg

vereinbarten beschäftigungspolitischen Leitlinien nur geringen Nachholbedarf hätte und

dazu keine bis wenige zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden müßten. Ganz

gegenteilig äußerten sich dazu jedoch bereits einige Experten. Der Arbeitsmarktexperte

des IHS, Dr. Pichelmann, meinte unter anderem, Österreich müsse sich bei der

Erstellung des nationalen Aktionsplanes gehörig anstrengen und eine deutliche

Mittelsteigerung vornehmen, um das Luxemburger Ziel, insbesondere bei den aktiven

arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zu erreichen.

Österreich hat in den letzten Jahren nicht nur keinerlei Anstrengungen unternommen um

die Mittel für aktive Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, es wurden vielmehr massiv

Mittel aus dem Bereich Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung der Pensionen

umgeschichtet. Dies obwohl Österreich im OECD Vergleich bei den Ausgaben für

aktive Arbeitsmarktpolitik an vorletzter Stelle liegt. Die Entnahmen werden sich für den

Zeitraum seit der Ausgliederung des AMS bis Ende 1999 auf über 25 Milliarden

summieren.

Der Leiter des AMS selbst stellt fest, daß die Leistungen nur unter folgenden

Bedingungen aufrechterhalten werden könnten: keine Steigerung der Arbeitslosigkeit,

gleichbleibendes Beschäftigungsniveau und keine Änderungen im Arbeitslosenrecht.

Schon jetzt ist klar, daß diese Bedingungen nicht erfüllbar sind. Wenn auch die EU-

Quote konstant bleibt, so ist durch die Registerarbeitslosigkeit nach wie vor ein Anstieg

der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Die im Rahmen der

Pensionsreform beschlossenen Maßnahmen wie Bildungskarenz, Freistellung und

Solidaritätsprämienmodell stellen eine Erweiterung des Leistungskataloges des AMS

dar, für das keine zusätzliche Vorsorge (geschätzte Höhe 1,6 Milliarden) getroffen

wurde. Alleine der zusätzliche Jugendschwerpunkt kostet etwa 1,4 Milliarden, die

ebenfalls nicht separat dotiert wurden und eindeutig zu Lasten anderer Zielgruppen und

bestehender Maßnahmen gehen. So sind beispielsweise in Oberösterreich bereits

konkrete Auswirkungen dieser nicht ausreichenden Dotierung bei zusätzlichen

Maßnahmen klar absehbar. Zahlreiche Ausbildungsprojekte werden geschlossen

beziehungsweise massiv gekürzt, um die erforderlichen 300 Millionen für das

Jugendbeschäftigungsprogramm aufbringen zu können. Betroffen davon werden etwa

400 Ausbildungs- und Arbeitsplätze sein.

In einigen Bundesländern mußten offensichtlich bereits für 1997 die vorgesehenen

Budgets überschritten werden, was zu einer zusätzlichen Verschärfung im nächsten Jahr

führen wird.

Hier werden Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen brutal gegeneinander

ausgespielt, was sich beispielsweise drastisch im Anstieg der älteren Arbeitslosen zeigt.

So ist etwa die Zahl der mindestens 50-jährigen Arbeitslosen im November gegenüber

dem Vorjahr um 17,4% gestiegen.

Österreich müßte also bei der nationalen Vorgangsweise große Anstrengungen

unternehmen, könnte aber auch im Rahmen der Luxemburger Beschlüsse ("Follow up“

von Luxemburg) eine bedeutende Rolle spielen. Einerseits erfolgt die erstmalige

Überprüfung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne während der

österreichischen Ratspräsidentschaft, andererseits werden auch die neuen

beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 am Dezember-Gipfel unter

österreichischem EU-Ratsvorsitz festgelegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Österreichischer Aktionsplan:

1.1. Bis wann wird der erste österreichische nationale Aktionsplan erstellt?

1.2 Welche quantitativen Ziele wird er voraussichtlich beinhalten (Art, Größe,

Zeitrahmen); sind Angaben seitens der Gewerkschaft, die eine Reduzierung der

Arbeitslosenquote von derzeit 4,5% auf 3,5% bis zum Jahr 2002 vorschlagen, eine

realistische Größe, und was bedeuten diese Prozentsätze nach der nationalen

Registerarbeitslosenquote ?

1.3 Wie hoch setzen Sie in diesem Zusammenhang jene Arbeitslosenrate an, die noch

als Vollbeschäftigung ausgewiesen werden konnte?

2. Aufbringung und Verteilung der nationalen finanziellen Mittel.

In den Schlußfolgerungen (Punkt 15) heißt es in Bezug auf die Ausgestaltung der

einzelstaatlichen Aktionspläne: „Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur

Erreichung des gewünschten Ergebnisses u.a. angesichts der verfügbaren

administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind.“

2.1 Werden die Maßnahmen des österreichischen Aktionsplanes auch kurzfristig

wirksam oder eher nur langfristig orientiert sein?

2.2 In welcher Form wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Ausspielen von

unterschiedlichen Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen kommen wird?

2.3 In welchem Verhältnis soll Ihrer Meinung nach der Aufwand für aktive

Arbeitsmarktpolitik zwischen jenen Gruppen aufgeteilt werden, die schon

arbeitslos sind, und jenen, die eine Beschäftigung haben, aber eine geförderte

Zusatzqualifikation erhalten, und wie können Sie sicherstellen, daß in Zukunft

Förderungen nicht für die Persönlichkeitsbildung von Spitzenmanagern verwendet

werden?

2.4 Wie wird in diesem Zusammenhang damit umgegangen, daß einige Bundesländer

schon im Jahr 1997 mit dem vorgegebenen Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik

nicht das Auslangen finden konnten? Werden diese Mittel zusätzlich aufgebracht

werden, oder müssen die betroffenen Länder dieses „Manko" im nächsten Jahr

zusätzlich zum gesteigerten Aufgabenumfang ausgleichen?

2.5 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine

unzureichende Dotierung bereits entstandenen Probleme wieder zu beseitigen?

2.6 Wie wollen Sie den wegen fehlender Mittel gestrichenen rund 400 Ausbildungs-

und Arbeitsplätzen in oberösterreichischen Beschäftigungsprojekten helfen?

Können Sie den von den Streichungen betroffenen Projekten, hinter denen

jahrelange Aufbauarbeit und Erfahrung steht, den Weiterbestand garantieren?

2.7 Wie werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in anderen Bundesländern bereits

zugesagte Förderungen nicht zugunsten von Lehrlings- oder

Aktionsplanmaßnahmen wieder gestrichen werden?

2.8 Wie werden Sie sicherstellen, daß durch neue „EU-konforme“ Maßnahmen Rand-

und Problemgruppen nicht zugunsten leichter integrierbarer Gruppierungen

benachteiligt werden?

2.9 Wird Österreich die Bezugnahme auf die ‚"verfügbaren administrativen und

finanziellen Mittel“ dahingehend interpretieren, daß eventuell

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zwar notwendig wären aber unter den

derzeit verfügbaren budgetären Mitteln und der Budgetplanung der

Bundesregierung nicht vorgesehen sind, nicht durchgeführt werden?

Punkt 23 beinhaltet des weiteren die Anregung aktive Maßnahmen der beruflichen

Eingliederung systematisch gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen zu

bevorzugen.

2.10 Wie wird dieser Punkt auf österreichischer Seite interpretiert?

2.11 Bedeutet dies eine Ausweitung des Mitteleinsatzes für aktive Arbeitsmarktpolitik,

wenn ja in welchem Umfang / Zeitraum?

2.12 Können sie ausschließen, daß dieser Passus dazu verwendet wird, passive

Leistungen - die im internationalen Vergleich in Österreich ohnedies schon ein

sehr geringe Ersatzrate darstellen - noch weiter abzusenken?

Wenn nein, in welchen Bereichen ist mit Änderungen beziehungsweise

Verschlechterungen zu rechnen?

Punkt 53 beinhaltet in der Folge jene Bestimmungen, bei denen Österreich den größten

Nachholbedarf aufweist. Die Anhebung der Zahl jener Personen die in den Genuß einer

aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kommen sollen von derzeit etwa 7% auf

mindestens 20%, würde laut Aussagen des Arbeitsmarktexperten Pichelmann eine

Verdoppelung des bisherigen Aufwandes in den nächsten 5 Jahren erfordern.

2.13 Wie hoch schätzen sie den finanziellen Mehrbedarf um diese Zielvorgabe zu

erreichen?

2.14 Wodurch sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden?

2.15 Welche Etappen stellen sie sich bei der Umsetzung vor und wann kann dieses Ziel

voraussichtlich erreicht werden?

3. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:

In Punkt 23 sowie einigen weiteren Punkten der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird

auf die Bedeutung der frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse

hingewiesen.

3.1 Welche Maßnahmen werden derzeit in Österreich gesetzt, um individuelle

Bedürfnisse zu ermitteln und welche weiteren Maßnahmen wird es in Zukunft zur

Erfüllung dieses Punktes geben?

3.2 Kann in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, daß eine Vermittlung von

nicht existenzsichernden Arbeitsplätzen, die ja keine Lösung der individuellen

Probleme darstellt, ausgeschlossen wird? Können Sie garantieren, daß die

Verweigerung der Annahme nicht existenzsichernder Arbeitsplätze keinesfalls den

Ausschluß vom Bezug arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach sich zieht?

3.3 Wie interpretieren sie unter diesem Blickwinkel die Äußerungen von

Ratspräsident Junker, die Im Zusammenhang mit "Arbeitszwang" für Arbeitslose

stehen?

3.4 Wie sind unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jene morgen zu

beschließenden Gesetzesänderungen zu verstehen, die auch eine Nichtannahme

von vorübergehenden Beschäftigungen unter die gleichen Sanktionen stellen, wie

die Nichtannahme von existenzsichernden Beschäftigungen?

4. Vorgaben für Maßnahmen für Jugendliche und arbeitslose Erwachsene

Punkt 50 geht speziell auf Maßnahmen für Jugendliche ein und verlangt Maßnahmen für

alle Jugendliche ehe sie sechs Monate arbeitslos sind.

In Österreich werden jugendliche Arbeitslose derzeit nicht erfaßt, sofern sie sich nicht

selbst beim Arbeitsamt melden, beziehungsweise PflichtschulabgängerInnen sind.

4.1 Wie wird die Erfassung aller arbeitslosen Jugendlichen erfolgen um rechtzeitig

Maßnahmen setzen zu können?

4.2 Welche Maßnahmen werden insbesondere für Abgängerinnen höherer Schulen

und Universitäten gesetzt werden?

4.3 Bereits derzeit werden spezielle Maßnahmen für Jugendliche ohne Lehrstelle

finanziert - dies geht jedoch, da es dazu keine separate Dotierung gab - zu Lasten

anderer bisher finanzierter Maßnahmen. Mit welchen Mittelerfordernissen ist für

diese zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen, und wie sollen sie aufgebracht

werden?

Punkt 51 beschäftigt sich mit Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene.

4.4 Wie soll sichergestellt werden, daß auch Personen, die keinen Leistungsanspruch

haben (Wiedereinsteigerinnen; Frauen, die wegen des Ehegatteneinkommens

keinen eigenen Leistungsanspruch mehr haben) von diesen Maßnahmen erfaßt

werden können?

4.5 Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung für besonders

gefährdete Gruppen am Arbeitsmarkt, wie etwa ältere Arbeitslose,

Schwervermittelbare und Behinderte bei den neuen arbeitsmarktpolitischen

Programmen vorsehen?

5. Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung

In Punkt 70 wird auch die Reduzierung von Überstunden und Arbeitszeitverkürzungen

vorgeschlagen.

5.1 Wird Österreich die in Frankreich und Italien vorgezeichneten Wege der

Arbeitszeitverkürzung ebenfalls vollziehen?

5.2 Wenn ja in welchem Umfang und Zeitrahmen, wenn nein warum nicht?

5.3 Welche Maßnahmen werden gesetzt werden, um Überstunden zu reduzieren?

6. Frauen am Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

6.1 Punkt 75 beschäftigt sich mit Maßnahmen für Chancengleichheit. Wie wird in

Österreich aktiv dafür gesorgt werden, daß ein höheres Beschäftigungsniveau von

Frauen erreicht wird?

6.2 Wie wird die neue von Sozialministerin Hostasch im Sommer angekündigte

Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten aussehen, durch welche die

negativen Auswirkungen der Bestimmungen des

Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Verfügbarkeit und Zumutbarkeit

abgewendet werden?

6.3 Wie kann in Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden Aktionsplan die 6.

Forderung des Frauenvolksbegehrens betreffend die Vereinbarkeit von Beruf und

Kindern erfüllt werden?

Punkt 77 regt Anstrengungen an, daß Angebot an Versorgungseinrichtungen für Kinder

zu verbessern. Österreich hat in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlichen

Nachholbedarf. Die meisten Länder kommen ihren Kompetenzen in diesem Bereich nur

äußerst ungenügend nach. Insbesondere die Versorgung von Kindern unter drei Jahren

hinkt auch im EU Vergleich stark nach.

6.4 Welche weiteren Maßnahmen und Mitteleinsätze sind auf Bundesebene zu

erwarten, und mit welchen Maßnahmen wird ausreichend Druck auf die Länder

ausgeübt werden, ihren Nachholbedarf abzudecken?

7. Schwerpunkte der Österreichischen Ratspräsidentschaft

Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz werden beim Dezember-Gipfel 1998 die

"beschäftigungspolitischen Leitlinien" für 1999 erstellt sowie die einzelstaatlichen

Aktionspläne für 1998 erstmals überprüft. Inwiefern wird Österreich seine Funktion als

EU-Ratspräsident nützen, um

7.1 inhaltliche Veränderungen bzw. eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu

erreichen,

7.2 die Verbindlichkeit der Leitlinien sowie der einzelstaatlichen Aktionspläne zu

verstärken,

7.3 im Rahmen des Beschäftigungskapitels des Amsterdamer Vertrages die Erstellung

von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (mit qualifizierter Mehrheit möglich) zu

forcieren,

7.4 auf eine Weiterentwicklung der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik

hinzuwirken?

8. Diverse zusätzliche Fragen

8.1 In den Schlußfolgerungen (Punkt 24) heißt es: Der Europäische Rat fordert

die Kommission auf, ihren Entwurf der Leitlinien“ für 1998 rasch zu

unterbreiten, damit der Rat hierzu vor Jahresende Stellung nehmen kann.“

Wann ist mit der Vorlage der Leitlinien durch die Kommission zu rechnen

und welche Position wird Österreich im EU-Rat vertreten?

8.2 In den Schlußfolgerungen (Punkt 24) heißt es: "Die einzelstaatlichen

Aktionspläne... müssen im Rat vor der Tagung des Europäischen Rates in

Cardiff zur Prüfung vorgelegt werden, damit der Europäische Rat auf seiner

Tagung im Dezember 1998 Leitlinien“ für 1999 festlegen kann.“

Ist dies so zu verstehen, daß der Beschluß über die Leitlinien alljährlich im

Dezember erfolgen wird und ein Jahr später deren Überprüfung

vorgenommen wird?

8.3 Ist dies als verbindlich einzuhaltendes Prozedere zu verstehen oder werden

die Fristen sowohl für die Vorlage der einzelstaatlichen Aktionspläne als

auch deren Überprüfung voraussichtlich flexibel gehandhabt?

8.4 In Punkt 17 der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird auf die Wichtigkeit

vergleichbarer statistischer Daten hingewiesen. Halten sie die derzeit

verfügbaren und veröffentlichten Daten in Österreich für ausreichend

vergleichbar, oder sind Anpassungen zur Erfüllung dieses Punktes in

Österreich erforderlich beziehungsweise wünschenswert ?

Wenn ja, welche ?

8.5 Halten sie die österreichischen Arbeitslosenquoten in ihrer derzeitigen Form

auch mit jenen Ländern vergleichbar, die ein höheres Pensionseintrittsalter

haben und damit eine andere Struktur der Altersarbeitslosigkeit ?

8.6 Halten sie die österreichischen Arbeitslosenquoten in ihrer derzeitigen Form

auch mit jenen Ländern vergleichbar, die geringere Karenzzeiten haben und

damit eine andere Struktur der arbeitslosen Mütter und potentiellen

Wiedereinsteigerinnen ?

8.7 Erfüllt ihrer Meinung nach die neue gesetzliche Regelung betreffend

Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung den in

verschiedenen Punkten geforderten Maßnahmen und Rahmenbestimmungen

für neue Selbständige ?