3456/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend offene Fragen zur Dringlichen Anfrage betreffend Defizite der
österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Da Herr Bundeskanzler Dr. Viktor Klima die am 10.12 1997 im Nationalrat
eingebrachte Dringliche Anfrage zum Thema Defizite der österreichischen
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik nur äußerst oberflächlich und unkonkret
beantworten konnte, stellen die unterfertigten Abgeordneten in der Folge die gleichen
Fragen noch einmal, ergänzt um einige Zusatzfragen.
Bundeskanzler Klima, 29. Jänner 1997, Erklärung des Bundeskanzlers
„Der Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik darf nicht das Verwalten und das Versorgen
von Arbeitslosen sein. Der Schwerpunkt muß eine aktive Arbeitsmarktpolitik sein, die all
den nachteiligen Folgen des Verlustes eines Arbeitsplatzes - vom Qualifikationsverlust
über den Verlust des Selbstwertgefühls und der Motivation bis hin zu den zunehmenden
Schwierigkeiten für die Wiedereingliederung - entgegengewirkt und eine effiziente
Vermittlung darstellt.
Bundesminister Edlinger, 8. Juli 1997, Zur Wirtschaftlichen Lage:
„Für uns ist das Erreichen von Vollbeschäftigung in Österreich keine Utopie, sondern
ein politisches Ziel. Wir werden dieses Ziel nicht von heute auf morgen schaffen. Aber -
auch wenn wir noch große Anstrengungen vor uns haben - es bleibt das Ziel dieser
Bundesregierung und wir werden nichts unversucht lassen, um in Österreich wieder
Vollbeschäftigung herzustellen.“
Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg Ende November hat basierend auf dem neu
geschaffenen Beschäftigungskapitel des Amsterdamer Vertrages zu
beschäftigungspolitischen Leitlinien geführt, die bis zum EU-Gipfel in Cardiff in
nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne mit in Zahlen ausgedrückten Zielen
umformuliert werden müssen und am österreichischen EU-Ratsgipfel Ende 1998 einer
erstmaligen Prüfung unterzogen werden.
Nach Ansicht der Grünen stellen die Beschlüsse von Luxemburg zwar aufgrund der
auch im Vertrag von Amsterdam verankerten Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur
Vorlage mehrjähriger Beschäftigungsprogramme und deren Überprüfung einen Schritt
in die richtige Richtung dar, verbleiben jedoch infolge der Sanktionslosigkeit
unverbindlich und sind daher insgesamt als zu wenig weitgehend und effektiv zu
bewerten. Auch ihre Unterordnung unter die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
(insbesondere die Konvergenzkriterien der Wirtschafts- und Währungsunion und den
EURO-Stabilitätspakt) stellt von vornherein eine Beschränkung der Möglichkeiten
aktiver Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten dar. Die formulierten‚ Leitlinien"
beinhalten war einige konkrete Zielvorgaben (z.B.: Eingliederung arbeitsloser
Jugendlicher in den Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten), sind jedoch sowohl infolge
ihrer wie bereits erwähnten weitgehenden Unverbindlichkeit als auch aufgrund ihrer
zum Teil bedenklichen inhaltlichen Ausgestaltung (Ratspräsident Juncker sprach sich
wiederholt für "Arbeitszwang“ für Arbeitslose aus) aus grüner Sicht äußerst
problematisch.
Es besteht die nicht zu unterschätzende Gefahr, daß Österreich die EU-Beschlüsse dazu
mißbraucht, weitere Sozialabbaumaßnahmen durchzuführen, Zwangsvermittlungen für
Arbeitslose einzuführen und die Bekämpfung der steigenden Armutsgefährdung
hintanzustellen.
So ist nicht auszuschließen,
• daß die in Luxemburg beschlossenen, mittel- bis langfristig ausgerichteten
beschäftigungspolitischen Leitlinien in der folgenden nationalen Ausgestaltung
die Dringlichkeit kurzfristiger (sofort wirksamer) arbeitsmarkt- und
sozialpolitischer Maßnahmen unberücksichtigt lassen,
• daß durch eine Fokussierung auf ausschließlich beschäftigungsorientierte
Maßnahmen die reale Gefahr, das Problem der steigenden Armut und
zunehmenden sozialen Ausgrenzung, auch in Österreich in den Hintergrund
gedrängt wird,
• daß die Mittelaufbringung für in der EU herzeigbare Leistungen im Bereich
aktiver Arbeitsmarktpolitik durch weitere Kürzungen der
Arbeitslosenversicherungsleistungen erfolgen könnte,
• daß bislang in Österreich nicht umsetzbare Maßnahmen mit dem Verweis auf die
EU-Beschlüsse nun doch, rascher und schärfer zur Umsetzung gelangen, etwa
Arbeitszwang ohne nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Trotz der offensichtlichen Defizite der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik bezeichnet
die österreichische Bundesregierung sowohl den Amsterdamer Vertrag als auch den
Luxemburger Beschäftigungsgipfel als großen politischen Erfolg, der nicht zuletzt auf
ihre eigene aktive EU-Politik zurückzuführen sei.
Obwohl wiederholt hervorgehoben wird, wie gut die heimische Beschäftigungslage im
internationalen Vergleich sei, besteht tatsächlich großer Anpassungsbedarf in
sämtlichen in den Luxemburger Leitlinien
angeführten Bereichen, insbesondere jedoch
bei der Zahl der durch aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geförderten Personen.
Den ersten Aussagen Bundeskanzler Klimas zufolge besteht hingegen seitens
Österreichs keine Absicht, bei den für die noch zu detaillierenden Aktionen
notwendigen zusätzlichen Mitteln bedeutende Umschichtungen vorzunehmen. Die
ersten Stellungnahmen von Politikern der Regierungsfraktionen waren vielmehr darauf
ausgerichtet, den Eindruck zu vermitteln, daß Österreich bezüglich der in Luxemburg
vereinbarten beschäftigungspolitischen Leitlinien nur geringen Nachholbedarf hätte und
dazu keine bis wenige zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden müßten. Ganz
gegenteilig äußerten sich dazu jedoch bereits einige Experten. Der Arbeitsmarktexperte
des IHS, Dr. Pichelmann, meinte unter anderem, Österreich müsse sich bei der
Erstellung des nationalen Aktionsplanes gehörig anstrengen und eine deutliche
Mittelsteigerung vornehmen, um das Luxemburger Ziel, insbesondere bei den aktiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zu erreichen.
Österreich hat in den letzten Jahren nicht nur keinerlei Anstrengungen unternommen um
die Mittel für aktive Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, es wurden vielmehr massiv
Mittel aus dem Bereich Arbeitslosenversicherung für die Finanzierung der Pensionen
umgeschichtet. Dies obwohl Österreich im OECD Vergleich bei den Ausgaben für
aktive Arbeitsmarktpolitik an vorletzter Stelle liegt. Die Entnahmen werden sich für den
Zeitraum seit der Ausgliederung des AMS bis Ende 1999 auf über 25 Milliarden
summieren.
Der Leiter des AMS selbst stellt fest, daß die Leistungen nur unter folgenden
Bedingungen aufrechterhalten werden könnten: keine Steigerung der Arbeitslosigkeit,
gleichbleibendes Beschäftigungsniveau und keine Änderungen im Arbeitslosenrecht.
Schon jetzt ist klar, daß diese Bedingungen nicht erfüllbar sind. Wenn auch die EU-
Quote konstant bleibt, so ist durch die Registerarbeitslosigkeit nach wie vor ein Anstieg
der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Die im Rahmen der
Pensionsreform beschlossenen Maßnahmen wie Bildungskarenz, Freistellung und
Solidaritätsprämienmodell stellen eine Erweiterung des Leistungskataloges des AMS
dar, für das keine zusätzliche Vorsorge (geschätzte Höhe 1,6 Milliarden) getroffen
wurde. Alleine der zusätzliche Jugendschwerpunkt kostet etwa 1,4 Milliarden, die
ebenfalls nicht separat dotiert wurden und eindeutig zu Lasten anderer Zielgruppen und
bestehender Maßnahmen gehen. So sind beispielsweise in Oberösterreich bereits
konkrete Auswirkungen dieser nicht ausreichenden Dotierung bei zusätzlichen
Maßnahmen klar absehbar. Zahlreiche Ausbildungsprojekte werden geschlossen
beziehungsweise massiv gekürzt, um die erforderlichen 300 Millionen für das
Jugendbeschäftigungsprogramm aufbringen zu können. Betroffen davon werden etwa
400 Ausbildungs- und Arbeitsplätze sein.
In einigen Bundesländern mußten offensichtlich bereits für 1997 die vorgesehenen
Budgets überschritten werden, was zu einer zusätzlichen Verschärfung im nächsten Jahr
führen wird.
Hier werden Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen brutal gegeneinander
ausgespielt, was sich beispielsweise drastisch im Anstieg der älteren Arbeitslosen zeigt.
So ist etwa die Zahl der mindestens 50-jährigen Arbeitslosen im November gegenüber
dem Vorjahr um 17,4% gestiegen.
Österreich müßte also bei der nationalen Vorgangsweise große Anstrengungen
unternehmen, könnte aber auch im Rahmen der Luxemburger Beschlüsse ("Follow up“
von Luxemburg) eine bedeutende Rolle spielen. Einerseits erfolgt die erstmalige
Überprüfung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne während der
österreichischen Ratspräsidentschaft, andererseits werden auch die neuen
beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 am Dezember-Gipfel unter
österreichischem EU-Ratsvorsitz festgelegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Österreichischer Aktionsplan:
1.1. Bis wann wird der erste österreichische nationale Aktionsplan erstellt?
1.2 Welche quantitativen Ziele wird er voraussichtlich beinhalten (Art, Größe,
Zeitrahmen); sind Angaben seitens der Gewerkschaft, die eine Reduzierung der
Arbeitslosenquote von derzeit 4,5% auf 3,5% bis zum Jahr 2002 vorschlagen, eine
realistische Größe, und was bedeuten diese Prozentsätze nach der nationalen
Registerarbeitslosenquote ?
1.3 Wie hoch setzen Sie in diesem Zusammenhang jene Arbeitslosenrate an, die noch
als Vollbeschäftigung ausgewiesen werden konnte?
2. Aufbringung und Verteilung der nationalen finanziellen Mittel.
In den Schlußfolgerungen (Punkt 15) heißt es in Bezug auf die Ausgestaltung der
einzelstaatlichen Aktionspläne: „Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur
Erreichung des gewünschten Ergebnisses u.a. angesichts der verfügbaren
administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind.“
2.1 Werden die Maßnahmen des österreichischen Aktionsplanes auch kurzfristig
wirksam oder eher nur langfristig orientiert sein?
2.2 In welcher Form wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Ausspielen von
unterschiedlichen Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen kommen wird?
2.3 In welchem Verhältnis soll Ihrer Meinung nach der Aufwand für aktive
Arbeitsmarktpolitik zwischen jenen Gruppen aufgeteilt werden, die schon
arbeitslos sind, und jenen, die eine Beschäftigung haben, aber eine geförderte
Zusatzqualifikation erhalten, und wie können Sie sicherstellen, daß in Zukunft
Förderungen nicht für die Persönlichkeitsbildung von Spitzenmanagern verwendet
werden?
2.4 Wie wird in diesem Zusammenhang damit umgegangen, daß einige Bundesländer
schon im Jahr 1997 mit dem vorgegebenen Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik
nicht das Auslangen finden konnten? Werden diese Mittel zusätzlich aufgebracht
werden, oder müssen die betroffenen Länder dieses „Manko" im nächsten Jahr
zusätzlich zum gesteigerten Aufgabenumfang ausgleichen?
2.5 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine
unzureichende Dotierung bereits entstandenen Probleme wieder zu beseitigen?
2.6 Wie wollen Sie den wegen fehlender Mittel gestrichenen rund 400 Ausbildungs-
und Arbeitsplätzen in oberösterreichischen Beschäftigungsprojekten helfen?
Können Sie den von den Streichungen betroffenen Projekten, hinter denen
jahrelange Aufbauarbeit und Erfahrung steht, den Weiterbestand garantieren?
2.7 Wie werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in anderen Bundesländern bereits
zugesagte Förderungen nicht zugunsten von Lehrlings- oder
Aktionsplanmaßnahmen wieder gestrichen werden?
2.8 Wie werden Sie sicherstellen, daß durch neue „EU-konforme“ Maßnahmen Rand-
und Problemgruppen nicht zugunsten leichter integrierbarer Gruppierungen
benachteiligt werden?
2.9 Wird Österreich die Bezugnahme auf die ‚"verfügbaren administrativen und
finanziellen Mittel“ dahingehend interpretieren, daß eventuell
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zwar notwendig wären aber unter den
derzeit verfügbaren budgetären Mitteln und der Budgetplanung der
Bundesregierung nicht vorgesehen sind, nicht durchgeführt werden?
Punkt 23 beinhaltet des weiteren die Anregung aktive Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung systematisch gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen zu
bevorzugen.
2.10 Wie wird dieser Punkt auf österreichischer Seite interpretiert?
2.11 Bedeutet dies eine Ausweitung des Mitteleinsatzes für aktive Arbeitsmarktpolitik,
wenn ja in welchem Umfang / Zeitraum?
2.12 Können sie ausschließen, daß dieser Passus dazu verwendet wird, passive
Leistungen - die im internationalen Vergleich in Österreich ohnedies schon ein
sehr geringe Ersatzrate darstellen - noch weiter abzusenken?
Wenn nein, in welchen Bereichen ist mit Änderungen beziehungsweise
Verschlechterungen zu rechnen?
Punkt 53 beinhaltet in der Folge jene Bestimmungen, bei denen Österreich den größten
Nachholbedarf aufweist. Die Anhebung der Zahl jener Personen die in den Genuß einer
aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kommen sollen von derzeit etwa 7% auf
mindestens 20%, würde laut Aussagen des Arbeitsmarktexperten Pichelmann eine
Verdoppelung des bisherigen Aufwandes in den nächsten 5 Jahren erfordern.
2.13 Wie hoch schätzen sie den finanziellen Mehrbedarf um diese Zielvorgabe zu
erreichen?
2.14 Wodurch sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden?
2.15 Welche Etappen stellen sie sich bei der Umsetzung vor und wann kann dieses Ziel
voraussichtlich erreicht werden?
3. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:
In Punkt 23 sowie einigen weiteren Punkten der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird
auf die Bedeutung der frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse
hingewiesen.
3.1 Welche Maßnahmen werden derzeit in Österreich gesetzt, um individuelle
Bedürfnisse zu ermitteln und welche weiteren Maßnahmen wird es in Zukunft zur
Erfüllung dieses Punktes geben?
3.2 Kann in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, daß eine Vermittlung von
nicht existenzsichernden Arbeitsplätzen, die ja keine Lösung der individuellen
Probleme darstellt, ausgeschlossen wird? Können Sie garantieren, daß die
Verweigerung der Annahme nicht existenzsichernder Arbeitsplätze keinesfalls den
Ausschluß vom Bezug arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach sich zieht?
3.3 Wie interpretieren sie unter diesem Blickwinkel die Äußerungen von
Ratspräsident Junker, die Im Zusammenhang mit "Arbeitszwang" für Arbeitslose
stehen?
3.4 Wie sind unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jene morgen zu
beschließenden Gesetzesänderungen zu verstehen, die auch eine Nichtannahme
von vorübergehenden Beschäftigungen unter die gleichen Sanktionen stellen, wie
die Nichtannahme von existenzsichernden Beschäftigungen?
4. Vorgaben für Maßnahmen für Jugendliche und arbeitslose Erwachsene
Punkt 50 geht speziell auf Maßnahmen für Jugendliche ein und verlangt Maßnahmen für
alle Jugendliche ehe sie sechs Monate arbeitslos sind.
In Österreich werden jugendliche Arbeitslose derzeit nicht erfaßt, sofern sie sich nicht
selbst beim Arbeitsamt melden, beziehungsweise
PflichtschulabgängerInnen sind.
4.1 Wie wird die Erfassung aller arbeitslosen Jugendlichen erfolgen um rechtzeitig
Maßnahmen setzen zu können?
4.2 Welche Maßnahmen werden insbesondere für Abgängerinnen höherer Schulen
und Universitäten gesetzt werden?
4.3 Bereits derzeit werden spezielle Maßnahmen für Jugendliche ohne Lehrstelle
finanziert - dies geht jedoch, da es dazu keine separate Dotierung gab - zu Lasten
anderer bisher finanzierter Maßnahmen. Mit welchen Mittelerfordernissen ist für
diese zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen, und wie sollen sie aufgebracht
werden?
Punkt 51 beschäftigt sich mit Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene.
4.4 Wie soll sichergestellt werden, daß auch Personen, die keinen Leistungsanspruch
haben (Wiedereinsteigerinnen; Frauen, die wegen des Ehegatteneinkommens
keinen eigenen Leistungsanspruch mehr haben) von diesen Maßnahmen erfaßt
werden können?
4.5 Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung für besonders
gefährdete Gruppen am Arbeitsmarkt, wie etwa ältere Arbeitslose,
Schwervermittelbare und Behinderte bei den neuen arbeitsmarktpolitischen
Programmen vorsehen?
5. Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung
In Punkt 70 wird auch die Reduzierung von Überstunden und Arbeitszeitverkürzungen
vorgeschlagen.
5.1 Wird Österreich die in Frankreich und Italien vorgezeichneten Wege der
Arbeitszeitverkürzung ebenfalls vollziehen?
5.2 Wenn ja in welchem Umfang und Zeitrahmen, wenn nein warum nicht?
5.3 Welche Maßnahmen werden gesetzt werden, um Überstunden zu reduzieren?
6. Frauen am Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
6.1 Punkt 75 beschäftigt sich mit Maßnahmen für Chancengleichheit. Wie wird in
Österreich aktiv dafür gesorgt werden, daß ein höheres Beschäftigungsniveau von
Frauen erreicht wird?
6.2 Wie wird die neue von Sozialministerin Hostasch im Sommer angekündigte
Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten aussehen, durch welche die
negativen Auswirkungen der Bestimmungen des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Verfügbarkeit und Zumutbarkeit
abgewendet werden?
6.3 Wie kann in Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden Aktionsplan die 6.
Forderung des Frauenvolksbegehrens betreffend die Vereinbarkeit von Beruf und
Kindern erfüllt werden?
Punkt 77 regt Anstrengungen an, daß Angebot an Versorgungseinrichtungen für Kinder
zu verbessern. Österreich hat in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlichen
Nachholbedarf. Die meisten Länder kommen ihren Kompetenzen in diesem Bereich nur
äußerst ungenügend nach. Insbesondere die Versorgung von Kindern unter drei Jahren
hinkt auch im EU Vergleich stark nach.
6.4 Welche weiteren Maßnahmen und Mitteleinsätze sind auf Bundesebene zu
erwarten, und mit welchen Maßnahmen wird ausreichend Druck auf die Länder
ausgeübt werden, ihren Nachholbedarf abzudecken?
7. Schwerpunkte der Österreichischen Ratspräsidentschaft
Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz werden beim Dezember-Gipfel 1998 die
"beschäftigungspolitischen Leitlinien" für 1999 erstellt sowie die einzelstaatlichen
Aktionspläne für 1998 erstmals überprüft. Inwiefern wird Österreich seine Funktion als
EU-Ratspräsident nützen, um
7.1 inhaltliche Veränderungen bzw. eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu
erreichen,
7.2 die Verbindlichkeit der Leitlinien sowie der einzelstaatlichen Aktionspläne zu
verstärken,
7.3 im Rahmen des Beschäftigungskapitels des Amsterdamer Vertrages die Erstellung
von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (mit qualifizierter Mehrheit möglich) zu
forcieren,
7.4 auf eine Weiterentwicklung der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik
hinzuwirken?
8. Diverse zusätzliche Fragen
8.1 In den Schlußfolgerungen (Punkt 24) heißt es: Der Europäische Rat fordert
die Kommission auf, ihren Entwurf der Leitlinien“ für 1998 rasch zu
unterbreiten, damit der Rat hierzu vor Jahresende Stellung nehmen kann.“
Wann ist mit der Vorlage der Leitlinien durch die Kommission zu rechnen
und welche Position wird Österreich im
EU-Rat vertreten?
8.2 In den Schlußfolgerungen (Punkt 24) heißt es: "Die einzelstaatlichen
Aktionspläne... müssen im Rat vor der Tagung des Europäischen Rates in
Cardiff zur Prüfung vorgelegt werden, damit der Europäische Rat auf seiner
Tagung im Dezember 1998 Leitlinien“ für 1999 festlegen kann.“
Ist dies so zu verstehen, daß der Beschluß über die Leitlinien alljährlich im
Dezember erfolgen wird und ein Jahr später deren Überprüfung
vorgenommen wird?
8.3 Ist dies als verbindlich einzuhaltendes Prozedere zu verstehen oder werden
die Fristen sowohl für die Vorlage der einzelstaatlichen Aktionspläne als
auch deren Überprüfung voraussichtlich flexibel gehandhabt?
8.4 In Punkt 17 der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird auf die Wichtigkeit
vergleichbarer statistischer Daten hingewiesen. Halten sie die derzeit
verfügbaren und veröffentlichten Daten in Österreich für ausreichend
vergleichbar, oder sind Anpassungen zur Erfüllung dieses Punktes in
Österreich erforderlich beziehungsweise wünschenswert ?
Wenn ja, welche ?
8.5 Halten sie die österreichischen Arbeitslosenquoten in ihrer derzeitigen Form
auch mit jenen Ländern vergleichbar, die ein höheres Pensionseintrittsalter
haben und damit eine andere Struktur der Altersarbeitslosigkeit ?
8.6 Halten sie die österreichischen Arbeitslosenquoten in ihrer derzeitigen Form
auch mit jenen Ländern vergleichbar, die geringere Karenzzeiten haben und
damit eine andere Struktur der arbeitslosen Mütter und potentiellen
Wiedereinsteigerinnen ?
8.7 Erfüllt ihrer Meinung nach die neue gesetzliche Regelung betreffend
Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung den in
verschiedenen Punkten geforderten Maßnahmen und Rahmenbestimmungen
für neue Selbständige ?