3462/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der Österreichischen Bundesforste AG

Obwohl es schon während der letzten Jahre zu einer Ausdünnung der Dienststellen bei den

Österreichischen Bundesforsten gekommen ist, scheint das derzeitige

„Organisationskonzept“ alle bisherigen Rationalisierungsmaßnahmen weit zu übertreffen.

Unter dem Begriff „Sozialplan“ läuft bei der Österreichischen Bundesforste AG derzeit ein

sozialer Kahlschlag noch nie dagewesenen Ausmaßes. „Die ungünstige Altersstruktur und

die zu große Anzahl der Organisationseinheiten soll behoben werden“, heißt es im

„Sozialplan“. Sowohl die Dienststellen als auch die Försterbezirke sollen um 40% reduziert

werden. Personen zwischen 54 und 60 Jahren wird anheimgestellt, mit 80% (in der Praxis

jedoch meist mit 70%) des Letztbezuges in Frühkarenz zu gehen. Im Gegenzug sollen sie

sich verpflichten, zum ehestmöglichen Zeitpunkt ihre ASVG-Pension zu beantragen.

Naturgemäße Waldwirtschaft (die ökologische Grundlage gesunder Lind den Wasserhaushalt

nachhaltig sichernde Bestände) kann vor allem durch forstliche, arbeitsintensive Kleinarbeit

(Auswahl standortgerechter Holzarten, Einzelstammnutzung anstelle von

bodenzerstörerischen Großmaschinen im Wald) geleistet werden. Die Durchführung des

„Sozialplanes“ ist daher nicht nur unmenschlich, sondern auch ökologisch untragbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Befürworten Sie den „Sozialplan“ der Österreichischen Bundesforste AG?

2. Wie beurteilen Sie, daß eine Reduzierung der Dienststellen (Forstverwaltungen und

technische Hilfsbetriebe) von derzeit ca. 45 auf 25 und der Försterbezirke von derzeit ca.

250 auf 150 vorgenommen werden soll?

3. Befürworten Sie, daß 188 Personen zwischen 54 und 60 Jahren frühkarenziert werden

sollen?

4. Stimmt es, daß den Betroffenen bei Weigerung mit Versetzung gedroht wird?

5. Inwiefern werden hier nicht die Vorhaben der Bundesregierung, das tatsächliche

Pensionsalter anzuheben, konterkariert, wenn arbeitswillige Personen mit 54 Jahren zum

Nichtstun zwangskarenziert werden? Was werden Sie gegen diese Zwangskarenzierungen

unternehmen?

6. Wie wird sich der Vertreter des Finanzministeriums im Aufsichtsrat in dieser Frage

verhalten (bzw. stimmt es, daß er seine Stimme an die Vertreter des

Landwirtschaftsministeriums übergeben hat? — Wenn ja, warum?)?

7. Stimmt es, daß dem Obmann der Akademiker der ÖBF ein Verweis (disziplinarische

Maßnahme) erteilt wird, wenn er sich in seiner Rede für die Neueinstellung von jungen

Kräften (die die Zukunft eines jeden Betriebes darstellen) einsetzt?