3463/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der Österreichischen Bundesforste AG
Obwohl es schon während der letzten Jahre zu einer Ausdünnung der Dienststellen bei den
Österreichischen Bundesforsten gekommen ist, scheint das derzeitige
„Organisationskonzept“ alle bisherigen Rationalisierungsmaßnahmen weit zu übertreffen.
Unter dem Begriff „Sozialplan“ läuft bei der Österreichischen Bundesforste AG derzeit ein
sozialer Kahlschlag noch nie dagewesenen Ausmaßes. „Die ungünstige Altersstruktur und
die zu große Anzahl der Organisationseinheiten soll behoben werden“, heißt es im
„Sozialplan“. Sowohl die Dienststellen als auch die Försterbezirke sollen um 40% reduziert
werden. Personen zwischen 54 und 60 Jahren wird anheimgestellt, mit 80% (in der Praxis
jedoch meist mit 70%) des Letztbezuges in Frühkarenz zu gehen. Im Gegenzug sollen sie
sich verpflichten, zum ehestmöglichen Zeitpunkt ihre ASVG-Pension zu beantragen.
Naturgemäße Waldwirtschaft (die ökologische Grundlage gesunder und den Wasserhaushalt
nachhaltig sichernde Bestände) kann vor allem durch forstliche, arbeitsintensive Kleinarbeit
(Auswahl standortgerechter Holzarten, Einzelstammnutzung anstelle von
bodenzerstörerischen Großmaschinen im Wald) geleistet werden. Die Durchführung des
„Sozialplanes“ ist daher nicht nur unmenschlich, sondern auch ökologisch untragbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Befürworten Sie den „Sozialplan“ der Österreichischen Bundesforste AG?
2. Wie beurteilen Sie, daß eine Reduzierung der Dienststellen (Forstverwaltungen und
technische Hilfsbetriebe) von derzeit ca. 45 auf 25 Lind der Försterbezirke von derzeit ca.
250 auf 150 vorgenommen werden soll?
3. Befürworten Sie, daß 188 Personen zwischen 54 und 60 Jahren frühkarenziert werden
sollen?
4. Stimmt es, daß den Betroffenen bei Weigerung mit Versetzung gedroht wird?
5. Inwiefern werden hier nicht die Vorhaben der Bundesregierung (für die Sie sich ja
besonders eingesetzt haben), das tatsächliche Pensionsalter anzuheben, konterkariert,
wenn arbeitswillige Personen mit 54 Jahren zum Nichtstun zwangskarenziert werden?
Was werden Sie gegen diese Zwangskarenzierungen unternehmen?
6. Wie werden sich die Vertreter des Landwirtschaftsministeriums im Aufsichtsrat in dieser
Frage verhalten?
7. Stimmt es, daß dem Obmann der Akademiker der ÖBF ein Verweis (disziplinarische
Maßnahme) erteilt wird, wenn er sich in seiner Rede für die Neueinstellung von jungen
Kräften (die die Zukunft eines jeden Betriebes darstellen) einsetzt?