3466/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Salzl
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Schauschlachtung von Stieren und Schweinen durch Hermann Nitsch
Einem Artikel des Magazins News war zu entnehmen, daß im August nächsten Jahres in und um
Hermann Nitschs Schloß Prinzendorf in Niederösterreich im Rahmen des sogenannten
,,Sechstagespiels" aus Aktionismus und unter dem Deckmantel der künstlerischen Freiheit Tier-
schlachtungen und sakrale Opferrituale stattfinden sollen. In diesem Zeitraum werden 300 Akteu-
re und ca. 1500 zu erwartende Zuschauer einer sinnlosen Abschlachtung von drei Stieren und
sechs Schweinen beiwohnen und sich, nach Angaben Hermann Nitschs, ‚in Blut, Fleisch und
Gedärmen wälzen". Wiewohl diese Aktion von einem Fleischhauer und unter Aufsicht eines Ve-
terinärs durchgeführt werden soll, ist nicht einzusehen, warum Tiere zunehmend als unfreiwillige
Protagonisten von sogenannten „künstlerischen Darbietungen“ werden, wobei Tierquälereien
dennoch nicht ausgeschlossen sind und die Würde des tierischen Lebewesens durch bizarre, ab-
struse und auch grausame Darstellungen herabgesetzt wird. Da die anwesenden Personen wäh-
rend dieses Sechstagespiels auch verköstigt werden sollen, bleibt die Frage offen, inwieweit beim
Verzehr dieser Tiere auch die strengen österreichischen hygienerechtlichen Bestimmungen ange-
wendet werden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen das oben beschriebene Vorhaben Hermann Nitschs, die Aufführung des
,,Sechstagespiels" im August 1998, bekannt und wenn ja, wie stehen Sie konkret zu derart
spektakulären Aktionismen, die Schauschlachtungen und Bluträusche unter dem Vorwand ei-
ner weltbedeutenden künstlerischen Innovation zum Inhalt haben?
2. Wird diese Darbietung aus öffentlichen
Mitteln gefördert und wenn ja, konkret aus welchen?
3. Inwieweit werden im Rahmen dieser Schauschlachtung die bestehenden Tierschutzgesetze
oder sonstige Rechtsvorschriften verletzt und wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie
dagegen setzen.?
4. Kann das im Zuge der Schlachtung zum Verzehr bestimmte Fleisch nach dem Fleischuntersu-
chungsgesetz als genußtauglich freigegeben werden, da die Schlachtung der Tiere nicht in ei-
nem EU-konformen Schlachthof stattfindet und inwieweit ist garantiert. daß, zur Unterbindung
einer eventuellen Weiterverbreitung von BSE, Gehirn und Rückenmark ordnungsgemäß be-
seitigt werden?
5. Ist Ihnen bekannt, welche künstlerische Anerkennung konkret derartigen Aktionismen mit
Schlacht- und Blutorgien des Hermann Nitsch im internationalen Vergleich beigemessen
wird?