3477/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Mag. Schreiner, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vergabe einer Konzession an die Österr. Lotterien Ges.m.b.H.
Obwohl die der österr. Lotterien Ges.m.b.H. erteilte Konzession zur Durchführung diverser
Glücksspiele erst 2004 ausgelaufen wäre, hat das Bundesministerium für Finanzen mit
Bescheid vom Oktober t997 diese Konzession einerseits bis zum 30. September 2012
„verlängert“, andererseits um die Elektronischen Lotterien bzw. Bingo und Keno erweitert.
Da durch diese Vorgangsweise de facto eine monopolartige Stellung der österreichischen
Lotterien „einzementiert“ wird - wie dies auch bei der Vergabe der Spielbankenkonzession an
die CASAG der Fall ist ‚stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wurde die Vergabe o.a. Konzession öffentlich ausgeschrieben?
Wenn ja, wer waren die Bewerber? Wenn nein, warum nicht?
2. Was waren die Gründe, daß der derzeitige Konzessionär wieder zum Zuge gekommen ist?
3. Warum ist für das Bundesministerium für Finanzen ein erhöhter Investitionsbedarf des
Konzessionärs höher einzustufen als das Vertrauen anderer Mitbewerber in den Rechtsstaat
und in die Verläßlichkeit des Bundes?
4. Wird durch diese Vorgangsweise nicht anderen Interessenten jegliche Chance auf ein faires
und transparentes Verfahren zu einem seit Jahren bekannten Zeitpunkt genommen.
5. Fällt die Vergabe o.a. Konzession in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes?
6. Zu welchen Mehreinnahmen auf Seiten des Bundes (z.B. durch eine höhere Konzessions-
abgabe, durch ein höheres Steueraufkommen etc.) führt die Verlängerung der Konzession?
7. Ist das de facto - Monopol der österr. Lotterien Ges.m.b.H. EU - konform.
8. Welche Wertsteigerung der österr. Lotterien ergibt sich durch die Verlängerung und Aus-
weitung der Konzession?
9. Wurde darüber bereits ein SV-Gutachten in Auftrag gegeben‘?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Gutachten‘?
Wenn nein, bis wann wird ein solches erstellt‘?
10.In welcher Form wird die Wertsteigerung der österr. Lotterien bei der Bewertung der PSK-
Anteile berücksichtigt?
II Hat diese Wertsteigerung einen Einfluß auf eine allfälligen Herausnahme der PSK-
Anteile?
Liegt diesbezüglich bereits ein Prüfungsergebnis vor (Frage 21 zu 28291J bzw. 2702/AB)?