3481/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend österreichische Zahlungen an die Europäische Union
Der Bundesminister für Finanzen verweist in seiner Beantwortung 2421/AB XX.GP-NR der
schriftlichen Anfrage 2424/J darauf, daß erst nach Vorliegen des Europäischen
Rechnungshofberichts im Herbst 1997 detaillierte Angaben bezüglich der Zahlungen an die
Europäische Union möglich sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE:
1. Auf welche Höhe beliefen sich die österreichischen (Brutto- und Netto-) Zahlungen an die
Europäische Union im Jahr 1997?
2. Auf welche Höhe beliefen sich die Zahlungen an sonstige Organe oder Einrichtungen der
EU in diesem Jahr?
3. Auf welche Höhe werden sich die Zahlungen Österreichs an die EU im Jahr 1998
voraussichtlich belaufen‘?
4. Welche Pro-Kopf-Belastung ergab sich a) netto und b) brutto aus den Zahlungen an die EU
für Österreich im Jahr 1996 und auf welche Höhe wird sich diese voraussichtlich 1997
belaufen?
5. Wie hoch war diese Pro-Kopf-Belastung a) netto und b) brutto in den übrigen EU-
Mitgliedsländern im Jahr 1996?
6. Wie hoch waren die Rückflüsse aus der EU für Österreich im Jahr 1997?
7. Wie hoch waren die Rückflüsse aus der EU für a) Finnland und b) Schweden im Jahr
1996?
8. Der deutsche Bundesfinanzminister Waigel tritt dafür ein, die Nettozahlungen an die EU
auf 0,4% BIP zu beschränken. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?
Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?