3481/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Nußbaumer

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend österreichische Zahlungen an die Europäische Union

Der Bundesminister für Finanzen verweist in seiner Beantwortung 2421/AB XX.GP-NR der

schriftlichen Anfrage 2424/J darauf, daß erst nach Vorliegen des Europäischen

Rechnungshofberichts im Herbst 1997 detaillierte Angaben bezüglich der Zahlungen an die

Europäische Union möglich sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE:

1. Auf welche Höhe beliefen sich die österreichischen (Brutto- und Netto-) Zahlungen an die

Europäische Union im Jahr 1997?

2. Auf welche Höhe beliefen sich die Zahlungen an sonstige Organe oder Einrichtungen der

EU in diesem Jahr?

3. Auf welche Höhe werden sich die Zahlungen Österreichs an die EU im Jahr 1998

voraussichtlich belaufen‘?

4. Welche Pro-Kopf-Belastung ergab sich a) netto und b) brutto aus den Zahlungen an die EU

für Österreich im Jahr 1996 und auf welche Höhe wird sich diese voraussichtlich 1997

belaufen?

5. Wie hoch war diese Pro-Kopf-Belastung a) netto und b) brutto in den übrigen EU-

Mitgliedsländern im Jahr 1996?

6. Wie hoch waren die Rückflüsse aus der EU für Österreich im Jahr 1997?

7. Wie hoch waren die Rückflüsse aus der EU für a) Finnland und b) Schweden im Jahr

1996?

8. Der deutsche Bundesfinanzminister Waigel tritt dafür ein, die Nettozahlungen an die EU

auf 0,4% BIP zu beschränken. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?

Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen nicht?