3499/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen an den

Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeikontakte des Landeshauptmann-Stv. Buchleitner

Am 11.8. 1997 um 09.30 Uhr führte ein des Amtsmißbrauchs öffentlich verdächtigter

Polizeibeamter aus Salzburg ein Vier-Augen Gespräch mit dem Landesvorsitzenden der SPÖ-

Salzburg, Landeshauptmann-Stv. Gerhard Buchleitner, dessen Inhalt vertrauliche Vorgänge

der Bundesverwaltung, insbesondere Einzelfälle des illegalen Aufenthaltes von Ausländern,

betraf. Dieses Gespräch kam nach einem Telefonanruf des Büros Buchleitner mit dem

betreffenden Polizisten zustande. Für diese Anbahnung gibt es zwei Zeugen.

Das Gespräch wurde vom Salzburger Bundespolizeidirektor Dr. Karl Schweiger in einer

Vorbesprechung ausdrücklich begrüßt, und es wurde dem betreffenden Beamten der Auftrag

erteilt, ,,Buchleitner alles zu  sagen" was dieser wissen wolle!

Im Gespräch des Polizisten mit Landeshauptmann-Stv. Buchleitner machte der Polizei-

beamte zu Gesprächsbeginn ausdrücklich darauf aufmerksam, daß er der Amtsverschwiegen-

heit unterliege, worauf Buchleitner gesagt haben soll, ihm solle der Polizist alles sagen, da er,

Buchleitner, ja Politiker sei. Buchleitner äußerte in dem Gespräch den Wunsch, er wolle über

die Probleme mit Ausländern künftig besser informiert sein als das damalige Regierungs-

mitglied Dr. Karl Schnell.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie als zustän-

digen Bundesminister nachstehende

Anfrage:

1.) Ist es nach Ihren Informationen üblich, daß SPÖ-Landesvorsitzende Polizeibeamte wäh-

rend deren Dienstzeit zu Gesprächen laden, um vertrauliche Mitteilungen aus dem

Bereiche Ihres Ministeriums zu erlangen?

2.) Besteht eine diesbezügliche Übung durch Mitglieder der Landesregierungen Ihrer eige-

nen Partei, der SPÖ, oder auch der ÖVP?

3.) Sind Ihnen ähnliche Vorfälle bekannt, wo Landespolitiker Polizeibeamte zu Angelegen-

heiten Ihres Ministeriums befragt haben? — Wenn ja, erfolgt dies nach jeweiliger

Rücksprache mit Ihrem Ministerium und der dortigen Billigung?

4.> Wie ist das Vorgehen des SPÖ-Obmannes Buchleitner einerseits und des betroffenen

Polizeibeamten andererseits rechtlich, insbesondere strafrechtlich, einzustufen?

5.) Wie ist das Verhalten des Polizeidirektors Dr. Schweiger rechtlich, insbesondere straf-

rechtlich, vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhaltes zu bewerten?

6.) Stimmen Sie mit den unterzeichneten Abgeordneten in der Bewertung überein, daß so-

wohl das Verhalten Buchleitners wie auch jenes des Polizeidirektors Schweiger tatbe-

standsmäßig eine Bestimmungstäterschaft zu einer strafbaren Handlung darstellt‘? —

Wenn nein, wie begründen Sie Ihre verneinde Meinung?

7.) Werden Sie vor dem Hintergrund des oben dargestellten Sachverhaltes gegen Buchleit-

ner in Erfüllung Ihrer Verpflichtung nach § 84 StPO strafrechtliche Ermittlungen

anstellen lassen, und hierbei ohne Rücksicht auf Dienstrang und Parteizugehörigkeit

jedem Verdacht nachgehen lassen? — Wenn nein, warum nicht‘?

8.) Werden Sie gegen Dr. Schweiger Ermittlungen und disziplinarrechtliche Schritte einlei-

ten? — Wenn nein, warum nicht‘?

9.) Werden Sie über Ihre strafrechtlich erheblichen Ermittlungsergebnisse umgehende Straf-

anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft veranlassen? — Wenn nein, warum nicht?

10.) Werden Sie die Öffentlichkeit über die diesbezüglichen Ermittlungen und Veranlassun-

gen Ihres Ministeriums in gleicher Weise unterrichten, wie diese über die jüngsten

Vorgänge im Bereich der BPD Salzburg informiert wurde?