3517/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend ökologische Auswirkungen des Multilateral Agreement on Investment (MAI)
Seit mehr als zwei Jahren wird von den OECD-Ländern das Multilateral Agreement on
Investment (MAI) ausgehandelt, dessen Ziel der Schutz und die Liberalisierung
ausländischer Investitionen ist. Laut OECD ist das MAI „der erste Versuch, in einem
internationalen Abkommen multilaterale Verpflichtungen zu schaffen, welche den Schutz
von Investitionen, die Liberalisierung und Investitionstätigkeit und verpflichtende
Streitbeilegungsmechanismen kombiniert“. Es zielt auf die "Eliminierung von
Rahmenbedingungen, welche internationale Investitionsflüsse stören könnten“. Investoren
soll zumindest „nationale Behandlung“ und ein „Meistbegünstigungsstatus“ gewährt werden.
Multinationale Unternehmen sollen auch das Recht erhalten, Staaten auf die Einhaltung der
MAI-Bestimmungen zu klagen und Schadenersatz zu verlangen. Die Staaten verpflichten
sich, dem Urteil des MAI-Schiedsgerichtes Folge zu leisten. Da „Investitionen“ vom MAI
extrem weit definiert werden, (u.a; fallen auch geistiges Eigentum, Grund und Boden,
indirekte Investitionen wie Beteiligungen darunter) wird nahezu die gesamte Ökonomie
eines Landes prinzipiell von den MAI-Bestimmungen erfaßt.
Nach Ansicht von Kritikern stellt das MAI eine neoliberale Verschärfung der NAFTA-
Bestimmungen (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada
und Mexiko) dar und ist der Versuch ihrer Ausdehnung auf den ganzen Globus. Kritisiert
wird vor allem auch, daß die Verhandlungen bisher fernab jeder Öffentlichkeit erfolgten
und daß die Machtverschiebung zugunsten multinationaler Unternehmen und ihre
Auswirkungen auf die Umwelt politisch nicht diskutiert werden. Wie wir informiert
wurden, soll das MAI im Mai 1998 von den nationalen Parlamenten (auch dem
österreichischen) abgesegnet werden. Die unterzeichneten Staaten verpflichten sich, für
mindestens 20 Jahre die Bestimmungen des MAI zum Schutz internationaler Investoren
einzuhalten. Dies bedeutet, daß die nationale Wirtschaftspolitik der Beitrittstaaten für einen
sehr langen Zeitraum auf dieses Experiment verpflichtet und der nationale
Handlungsspielraum wesentlich eingeschränkt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Sie in die Verhandlungen über das MAI eingebunden und welche Vorschläge
wurden von Ihrer Seite eingebracht?
2. Ist es richtig, daß im MAI-Entwurf den Investoren weitgehende Rechte garantiert
werden, die Einhaltung von Umweltstandards aber nur Empfehlungscharakter haben?
3. Was werden Sie unternehmen, daß nicht nur in der Präambel auf die Beachtung von
Umweltstandards Bezug genommen wird, sondern daß das MAI eindeutige
Bestimmungen enthält, die ein Absenken bestehender Umweltnormen verhindern und
die Einführung neuer Standards ermöglichen?
4. Wie werden „Investitionen“ vom MAI definiert? Fallen auch Investitionen im Bereich
der Patente für pflanzliche, tierische und menschliche Gene darunter?
5. Haben Sie Analysen ("impact studies“) über die Auswirkungen der MAI-
Bestimmungen auf die umweltrechtlichen Regelungen in Auftrag gegeben? Gibt es
EU-Studien über die Auswirkungen des MAI und die Kompatibilität mit der
bestehenden Umweltgesetzgebung innerhalb der EU? Wenn ja, welche?
6. Inwiefern kann der Vorwurf entkräftet werden, der vorliegende Entwurf sei
hauptsächlich ein Instrument zur Durchsetzung von Investoreninteressen und würde
die unternehmerischen Risken und die ökologischen Kosten auf die Gesellschaft
abwälzen?
7. Was werden Sie unternehmen, daß in diesem Vertragswerk auch Beschwerderechte
von Menschen, Gemeinschaften und Staaten gegenüber multinationalen
Unternehmungen eingeführt werden hinsichtlich der Einhaltung ökologischer
Mindeststandards? Inwiefern können die Konzerne für die von ihnen verursachten
ökologischen Kosten haftbar gemacht werden?