3517/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend ökologische Auswirkungen des Multilateral Agreement on Investment (MAI)

Seit mehr als zwei Jahren wird von den OECD-Ländern das Multilateral Agreement on

Investment (MAI) ausgehandelt, dessen Ziel der Schutz und die Liberalisierung

ausländischer Investitionen ist. Laut OECD ist das MAI „der erste Versuch, in einem

internationalen Abkommen multilaterale Verpflichtungen zu schaffen, welche den Schutz

von Investitionen, die Liberalisierung und Investitionstätigkeit und verpflichtende

Streitbeilegungsmechanismen kombiniert“. Es zielt auf die "Eliminierung von

Rahmenbedingungen, welche internationale Investitionsflüsse stören könnten“. Investoren

soll zumindest „nationale Behandlung“ und ein „Meistbegünstigungsstatus“ gewährt werden.

Multinationale Unternehmen sollen auch das Recht erhalten, Staaten auf die Einhaltung der

MAI-Bestimmungen zu klagen und Schadenersatz zu verlangen. Die Staaten verpflichten

sich, dem Urteil des MAI-Schiedsgerichtes Folge zu leisten. Da „Investitionen“ vom MAI

extrem weit definiert werden, (u.a; fallen auch geistiges Eigentum, Grund und Boden,

indirekte Investitionen wie Beteiligungen darunter) wird nahezu die gesamte Ökonomie

eines Landes prinzipiell von den MAI-Bestimmungen erfaßt.

Nach Ansicht von Kritikern stellt das MAI eine neoliberale Verschärfung der NAFTA-

Bestimmungen (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada

und Mexiko) dar und ist der Versuch ihrer Ausdehnung auf den ganzen Globus. Kritisiert

wird vor allem auch, daß die Verhandlungen bisher fernab jeder Öffentlichkeit erfolgten

und daß die Machtverschiebung zugunsten multinationaler Unternehmen und ihre

Auswirkungen auf die Umwelt politisch nicht diskutiert werden. Wie wir informiert

wurden, soll das MAI im Mai 1998 von den nationalen Parlamenten (auch dem

österreichischen) abgesegnet werden. Die unterzeichneten Staaten verpflichten sich, für

mindestens 20 Jahre die Bestimmungen des MAI zum Schutz internationaler Investoren

einzuhalten. Dies bedeutet, daß die nationale Wirtschaftspolitik der Beitrittstaaten für einen

sehr langen Zeitraum auf dieses Experiment verpflichtet und der nationale

Handlungsspielraum wesentlich eingeschränkt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Sind Sie in die Verhandlungen über das MAI eingebunden und welche Vorschläge

wurden von Ihrer Seite eingebracht?

2. Ist es richtig, daß im MAI-Entwurf den Investoren weitgehende Rechte garantiert

werden, die Einhaltung von Umweltstandards aber nur Empfehlungscharakter haben?

3. Was werden Sie unternehmen, daß nicht nur in der Präambel auf die Beachtung von

Umweltstandards Bezug genommen wird, sondern daß das MAI eindeutige

Bestimmungen enthält, die ein Absenken bestehender Umweltnormen verhindern und

die Einführung neuer Standards ermöglichen?

4. Wie werden „Investitionen“ vom MAI definiert? Fallen auch Investitionen im Bereich

der Patente für pflanzliche, tierische und menschliche Gene darunter?

5. Haben Sie Analysen ("impact studies“) über die Auswirkungen der MAI-

Bestimmungen auf die umweltrechtlichen Regelungen in Auftrag gegeben? Gibt es

EU-Studien über die Auswirkungen des MAI und die Kompatibilität mit der

bestehenden Umweltgesetzgebung innerhalb der EU? Wenn ja, welche?

6. Inwiefern kann der Vorwurf entkräftet werden, der vorliegende Entwurf sei

hauptsächlich ein Instrument zur Durchsetzung von Investoreninteressen und würde

die unternehmerischen Risken und die ökologischen Kosten auf die Gesellschaft

abwälzen?

7. Was werden Sie unternehmen, daß in diesem Vertragswerk auch Beschwerderechte

von Menschen, Gemeinschaften und Staaten gegenüber multinationalen

Unternehmungen eingeführt werden hinsichtlich der Einhaltung ökologischer

Mindeststandards? Inwiefern können die Konzerne für die von ihnen verursachten

ökologischen Kosten haftbar gemacht werden?