3524/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Morak

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Austria Film und Video GmbH (Austria Wochenschau)

In den vergangenen Wochen wurden in der Öffentlichkeit Unregelmäßigkeiten im

Zusammenhang mit der Austria Film und Video GmbH bekannt. Insbesondere in

einem in der Tageszeitung „Die Presse" vom 22.Dezember 1997 erschienenen

Artikel macht der angesehene Kulturjournalist Dr. Hans Haider auf zahlreiche

Mißstände und Versäumnisse bei der früheren Austria Wochenschau

aufmerksam. Da in diesem Artikel der zuständige Sektionsleiter im

Bundeskanzleramt Dr.Andreas Mailath-Pokorny außerstande war, sachdienliche

Auskünfte zu den aufgetauchten Vorwürfen zu geben, stellen sich im

Zusammenhang mit der Austria Film und Video GmbH zahlreiche Fragen, die

einer dringenden Aufklärung seitens des zuständigen Ministers bedürfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

nachstehende

Anfrage:

1. Wie sehen die gegenwärtigen Eigentümerverhältnisse der Austria Film und

Video GmbH aus?

2. Wie hoch sind insbesondere die vom Bund gehaltenen Anteile?

3. Durch wen werden die vom Bund gehaltenen Anteile vertreten:

Durch das Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst oder durch das

Bundeskanzleramt — Kunstsektion?

4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Eigentümervertreter nicht in der Lage

ist, Auskunft über die Finanzgebarung der Austria Wochenschau zu geben

(Schuldenstand, Beteiligungen, Rücklagen für die Pensionen der

Geschäftsführer)?

Wie sehen diese Daten aus?

5. Wie beurteilen Sie weiters die Tatsache, daß der Eigentümervertreter keine

Auskunft über die letztmalige Abhaltung einer Generalversammlung sowie

einer Sitzung des Aufsichtsrates geben kann?

Wann haben die genannten Gremien das letzte Mal getagt?

6. Wie sieht der gegenwärtige Personalstand der Austria Film und Video GmbH

aus?

Ist es in den vergangenen Jahren zu Kündigungen gekommen?

Wenn ja, in welcher Form wurden insbesondere den älteren Arbeitnehmern

Umstiegshilfen in andere berufliche Tätigkeitsfelder angeboten?

7. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden bis Ende Dezember 1997 im

Amt befindlichen Geschäftsführer Joachim Senekovic und Richard Tuppy

tätig?

Bis wann bestand ein ordentliches Angestelltenverhältnis, wann erfolgte der

Übertritt in die Pension?

5. Wie sahen die letzten Aktivgehälter der beiden Geschäftsführer aus?

Wie hoch ist die von Ihnen gegenwärtig bezogene Pension?

Gab es für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit auch nach Antritt der

Pension allfällige Aufwandsentschädigungen oder Honorare, die ausgezahlt

wurden?

Wenn ja, wie hoch waren diese?

9. Auf welcher vertragsrechtlichen Grundlage ist der neue Geschäftsführer der

Austria Film und Video GmbH angestellt und wie hoch ist das dafür zur

Auszahlung gelangende Gehalt bzw. allfällige Honorare oder sonstige

Entschädigungen seiner Tätigkeit?

10. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrates der Austria Film und Video GmbH gab

es in den vergangenen 5 Jahren und wann fanden diese statt?

11. Wie hoch ist der momentane Schuldenstand der Austria Film und

Video GmbH?

12. Für welches Bilanzjahr wurde der Geschäftsführung das letzte Mal die

Entlastung erteilt?

13.Wurde eine allfällige Überschuldung seitens der Geschäftsführer jemals dem

Handelsgericht gemeldet?

14. Hält die Austria Film und Video GmbH irgendwelche Beteiligungen an

sonstigen Unternehmen?

15.Trat die Austria Film und Video GmbH in den letzten fünf Jahren als

Subventionswerber gegenüber dem Bund auf bzw. erhielt sie Subventionen

und wenn ja, in welcher Höhe seitens welcher Organe des Bundes?

16. Halten Sie Konstruktionen, bei denen die Organe des Subventionswerbers mit

den Organen des Subventionsgebers teilweise ident sind, prinzipiell für

sinnvoll?

17. Ist es zutreffend, daß sich die beiden Geschäftsführer der Austria Film und

Video GmbH je eines Dienstwagens bedienten?

Wenn ja, bis wann?

18.Verfügt die Austria Film und Video GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach

wie vor über Dienstautos?

19.Welche Konzeption steht hinter der Notwendigkeit des „kulturpolitischen

Handelns" Ihres Sektionsleiters Dr.Andreas Mailath-Pokorny‘ das ihn

veranlaßte, allfälligen inländischen Kaufinteressenten der Wochenschau-

Dokumente Auskünfte über den Firmenwert bzw. den archivarischen Bestand

des Filmlagers zu verweigern?

20.Wie sollten Ihrer Meinung nach die grundlegenden Aufgaben der Austria Film

und Video GmbH in den kommenden Jahren aussehen?

Stellt für Sie die Erhaltung der einzigartigen Filmdokumentation der Austria

Film und Video GmbH eine kulturpolitische Verpflichtung dar?

21 Worin bestand die konkrete Tätigkeit der Austria Film und Video GmbH in den

vergangenen fünf Jahren?