3524/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Morak
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Austria Film und Video GmbH (Austria Wochenschau)
In den vergangenen Wochen wurden in der Öffentlichkeit Unregelmäßigkeiten im
Zusammenhang mit der Austria Film und Video GmbH bekannt. Insbesondere in
einem in der Tageszeitung „Die Presse" vom 22.Dezember 1997 erschienenen
Artikel macht der angesehene Kulturjournalist Dr. Hans Haider auf zahlreiche
Mißstände und Versäumnisse bei der früheren Austria Wochenschau
aufmerksam. Da in diesem Artikel der zuständige Sektionsleiter im
Bundeskanzleramt Dr.Andreas Mailath-Pokorny außerstande war, sachdienliche
Auskünfte zu den aufgetauchten Vorwürfen zu geben, stellen sich im
Zusammenhang mit der Austria Film und Video GmbH zahlreiche Fragen, die
einer dringenden Aufklärung seitens des zuständigen Ministers bedürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1. Wie sehen die gegenwärtigen Eigentümerverhältnisse der Austria Film und
Video GmbH aus?
2. Wie hoch sind insbesondere die vom Bund gehaltenen Anteile?
3. Durch wen werden die vom Bund gehaltenen Anteile vertreten:
Durch das Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst oder durch das
Bundeskanzleramt — Kunstsektion?
4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Eigentümervertreter nicht in der Lage
ist, Auskunft über die Finanzgebarung der Austria Wochenschau zu geben
(Schuldenstand, Beteiligungen, Rücklagen für die Pensionen der
Geschäftsführer)?
Wie sehen diese Daten aus?
5. Wie beurteilen Sie weiters die Tatsache, daß der Eigentümervertreter keine
Auskunft über die letztmalige Abhaltung einer Generalversammlung sowie
einer Sitzung des Aufsichtsrates geben kann?
Wann haben die genannten Gremien das letzte
Mal getagt?
6. Wie sieht der gegenwärtige Personalstand der Austria Film und Video GmbH
aus?
Ist es in den vergangenen Jahren zu Kündigungen gekommen?
Wenn ja, in welcher Form wurden insbesondere den älteren Arbeitnehmern
Umstiegshilfen in andere berufliche Tätigkeitsfelder angeboten?
7. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden bis Ende Dezember 1997 im
Amt befindlichen Geschäftsführer Joachim Senekovic und Richard Tuppy
tätig?
Bis wann bestand ein ordentliches Angestelltenverhältnis, wann erfolgte der
Übertritt in die Pension?
5. Wie sahen die letzten Aktivgehälter der beiden Geschäftsführer aus?
Wie hoch ist die von Ihnen gegenwärtig bezogene Pension?
Gab es für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit auch nach Antritt der
Pension allfällige Aufwandsentschädigungen oder Honorare, die ausgezahlt
wurden?
Wenn ja, wie hoch waren diese?
9. Auf welcher vertragsrechtlichen Grundlage ist der neue Geschäftsführer der
Austria Film und Video GmbH angestellt und wie hoch ist das dafür zur
Auszahlung gelangende Gehalt bzw. allfällige Honorare oder sonstige
Entschädigungen seiner Tätigkeit?
10. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrates der Austria Film und Video GmbH gab
es in den vergangenen 5 Jahren und wann fanden diese statt?
11. Wie hoch ist der momentane Schuldenstand der Austria Film und
Video GmbH?
12. Für welches Bilanzjahr wurde der Geschäftsführung das letzte Mal die
Entlastung erteilt?
13.Wurde eine allfällige Überschuldung seitens der Geschäftsführer jemals dem
Handelsgericht gemeldet?
14. Hält die Austria Film und Video GmbH irgendwelche Beteiligungen an
sonstigen Unternehmen?
15.Trat die Austria Film und Video GmbH in den letzten fünf Jahren als
Subventionswerber gegenüber dem Bund auf bzw. erhielt sie Subventionen
und wenn ja, in welcher Höhe seitens welcher Organe des Bundes?
16. Halten Sie Konstruktionen, bei denen die Organe des Subventionswerbers mit
den Organen des Subventionsgebers teilweise ident sind, prinzipiell für
sinnvoll?
17. Ist es zutreffend, daß sich die beiden Geschäftsführer der Austria Film und
Video GmbH je eines Dienstwagens bedienten?
Wenn ja, bis wann?
18.Verfügt die Austria Film und Video GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach
wie vor über Dienstautos?
19.Welche Konzeption steht hinter der Notwendigkeit des „kulturpolitischen
Handelns" Ihres Sektionsleiters Dr.Andreas Mailath-Pokorny‘ das ihn
veranlaßte, allfälligen inländischen Kaufinteressenten der Wochenschau-
Dokumente Auskünfte über den Firmenwert bzw. den archivarischen Bestand
des Filmlagers zu verweigern?
20.Wie sollten Ihrer Meinung nach die grundlegenden Aufgaben der Austria Film
und Video GmbH in den kommenden Jahren aussehen?
Stellt für Sie die Erhaltung der einzigartigen Filmdokumentation der Austria
Film und Video GmbH eine kulturpolitische Verpflichtung dar?
21 Worin bestand die konkrete Tätigkeit der Austria Film und Video GmbH in den
vergangenen fünf Jahren?