3526/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend die Gentechnik - Kennzeichenverordnung
Gerade der am 30.10.1997 publik gewordene Fall eines gentechnisch kontaminierten Soja-
Granulats der Firma Perlinger, das mit dem AMA-Gütesiegel ‚,Austria Bio Kontrollzeichen“
ausgezeichnet worden war, macht deutlich, daß bezüglich der Kennzeichnung genmanipulierter
Nahrungsmittel Handlungsbedarf besteht. Offensichtlich sieht dies auch die Bundesregierung
so. Bereits November 1996 betonte die damalige Gesundheitsministerin Dr.Christa Krammer in
einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“ (18.11.1996): „Die wirksamste Waffe
gegen genmanipulierte Nahrungsmittel ist die Kennzeichnung". Auch in ihrem Gen-Technik-
Papier vom April 1997 postuliert die Bundesregierung das Recht der Konsumenten auf
Information und angemessene Kennzeichnung: bis zum Inkrafttreten der Novel-Food-
Verordnung der EU soll eine österreichische Verordnung diese Kennzeichnungsregeln
verpflichtend vorschreiben.
Trotz dieser Beteuerungen ist jedoch bis heute keine Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung
erlassen worden bzw. ist diese bis jetzt scheinbar nicht über das Entwurfsstadium
hinausgekommen.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
Anfrage:
1. Wann wurde der erste Entwurf der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung erstellt?
2. Mit welchen Bundesministern muß bezüglich des gegenständlichen Verordnungsentwurfs
Einvernehmen hergestellt werden?
2a. Wann erhielten die beteiligten Bundesminister diesen Entwurf bzw. allfällige weitere
Entwürfe zur Begutachtung und wann war diese Begutachtung abgeschlossen?
3. Lag zum Zeitpunkt der Anfragestellung bereits eine endgültige Version der gegenständlichen
Verordnung vor?
3a. Wenn ja, wann wurde diese den beteiligten Bundesministerien zur Unterzeichnung
übermittelt?
3b. Wenn ja, wurde diese bereits von einem oder mehreren der beteiligten Bundesminister
unterzeichnet?
3c. Wenn ja, ist abzusehen wann diese von den beteiligten Bundesministern unterfertigt an Sie
retouniert wird und wann diese Verordnung somit erlassen werden kann?
4. Sollte zwischen dem ersten Verordnungsentwurf und einer eventuell mittlerweile
vorliegenden endgültigen Version eine relativ große Zeitspanne liegen, welche Maßnahmen
werden Sie ergreifen, um in Zukunft solche Verzögerungen - insbesondere angesichts der
Aktualität des Sachverhalts - zu vermeiden