3526/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend die Gentechnik - Kennzeichenverordnung

Gerade der am 30.10.1997 publik gewordene Fall eines gentechnisch kontaminierten Soja-

Granulats der Firma Perlinger, das mit dem AMA-Gütesiegel ‚,Austria Bio Kontrollzeichen“

ausgezeichnet worden war, macht deutlich, daß bezüglich der Kennzeichnung genmanipulierter

Nahrungsmittel Handlungsbedarf besteht. Offensichtlich sieht dies auch die Bundesregierung

so. Bereits November 1996 betonte die damalige Gesundheitsministerin Dr.Christa Krammer in

einem Interview mit der Tageszeitung „Der Standard“ (18.11.1996): „Die wirksamste Waffe

gegen genmanipulierte Nahrungsmittel ist die Kennzeichnung". Auch in ihrem Gen-Technik-

Papier vom April 1997 postuliert die Bundesregierung das Recht der Konsumenten auf

Information und angemessene Kennzeichnung: bis zum Inkrafttreten der Novel-Food-

Verordnung der EU soll eine österreichische Verordnung diese Kennzeichnungsregeln

verpflichtend vorschreiben.

Trotz dieser Beteuerungen ist jedoch bis heute keine Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung

erlassen worden bzw. ist diese bis jetzt scheinbar nicht über das Entwurfsstadium

hinausgekommen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

Anfrage:

1. Wann wurde der erste Entwurf der Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung erstellt?

2. Mit welchen Bundesministern muß bezüglich des gegenständlichen Verordnungsentwurfs

Einvernehmen hergestellt werden?

2a. Wann erhielten die beteiligten Bundesminister diesen Entwurf bzw. allfällige weitere

Entwürfe zur Begutachtung und wann war diese Begutachtung abgeschlossen?

3. Lag zum Zeitpunkt der Anfragestellung bereits eine endgültige Version der gegenständlichen

Verordnung vor?

3a. Wenn ja, wann wurde diese den beteiligten Bundesministerien zur Unterzeichnung

übermittelt?

3b. Wenn ja, wurde diese bereits von einem oder mehreren der beteiligten Bundesminister

unterzeichnet?

3c. Wenn ja, ist abzusehen wann diese von den beteiligten Bundesministern unterfertigt an Sie

retouniert wird und wann diese Verordnung somit erlassen werden kann?

4. Sollte zwischen dem ersten Verordnungsentwurf und einer eventuell mittlerweile

vorliegenden endgültigen Version eine relativ große Zeitspanne liegen, welche Maßnahmen

werden Sie ergreifen, um in Zukunft solche Verzögerungen - insbesondere angesichts der

Aktualität des Sachverhalts - zu vermeiden