3527/J XX.GP

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Flugzeugabsturz am 21.3.1997 im Silvrettagebiet

Am 21.3.1997 startete um 12.27 Uhr ein privates einmotoriges Flugzeug, besetzt mit zwei

Personen, vom Innsbrucker Flughafen Richtung Samedan / St. Moritz / Schweiz, das kurz

darauf im Silvrettagebiet abstürzte. Ein Augenzeuge dafür war etwa der Wirt des Hotels Piz

Birin auf der Bieler Höhe. Erst Stunden später, um 17:25 Uhr, wurde die Bergrettung

Partennen in Vorarlberg alarmiert und die Suche nach dem abgestürzten Flugzeug gestartet.

Wegen des schlechten Wetters und des Einbruchs der Dunkelheit mußte die Suche

abgebrochen werden. Aufgrund der Augenzeugenaussagen konnte die Unfallstelle jedoch

relativ genau eingegrenzt werden.

Da der Zielort des Flugzeugs in der Schweiz lag, beteiligten sich auch die eidgenössischen

Behörden an der Suchaktion. In Österreich werden solche Suchaktionen von einer zentralen

Stelle bei der Austrokontroll (ACG), dem sogenannten Such- und Rettungsdienst (RCC)

geleitet.

Am 22.3. setzte der Schweizer Rettungshubschrauber (HB - XVA) um 6:42 Uhr die Suche fort

und konnte das Flugzeugwrack, trotz geschätzter Flugzeit von 30 Minuten von Bern in das

Unfallgebiet, bereits um 7:45 Uhr orten. Der österreichische Suchhubschrauber (OE - BXM)

startete erst um 8:03 Uhr (!) in Hohenems. Dies obwohl die Suche am 21.3.1997 lediglich

wegen Einbruchs der Dunkelheit unterbrochen und für den 22.3.1997 Schönwetter

prognostiziert worden war. Der österreichische Hubschrauber landete um 8:17 Uhr auf der

Bieler Höhe, in unmittelbarer Nähe des Absturzortes. Erst um 9:15 Uhr traf der Hubschrauber

an der Unfallstelle ein. Da der Schweizer Hubschrauber nicht mit der nötigen Hebeeinrichtung

ausgerüstet war, konnte erst nach dem Eintreffen des österreichischen Hubschraubers mit der

Bergung des überlebenden Fluggastes begonnen werden. Dies bedeutete für den überlebenden

Flugzeuginsassen nach der Ortung durch den Schweizer (!) Hubschrauber eine weitere

Verzögerung von 1 1/2 Stunden, obwohl der österreichische Hubschrauber nur wenige

Flugminuten entfernt auf der Bieler Höhe stand und auch der Flugplatz Hohenems (Standort

des Hubschraubers des Innenministeriums) nur etwa 15 Flugminuten entfernt liegt.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

Anfrage:

1. Welche Stelle koordiniert in Österreich derartige Suchaktionen?

2. Wie ist diese Stelle Personell besetzt und kann sie, sollte sie nicht im Innenministerium

angesiedelt sein, den Rettungshubschraubern des Innenministeriums Aufträge erteilen?

3. Wie lange hat es im dargestellten Fall tatsächlich gedauert, bis der Such- und Rettungsdienst

nach dem Einlangen der Absturzmeldung, alarmiert wurde, und von wem ist diese

Absturzmeldung ausgegangen?

4. Wer bzw. welche Stelle erteilt den Auftrag, eine konkrete Aktion durch den Such- und

Rettungsdienst einzuleiten?

5. Ist es dem Such- und Rettungsdienst erlaubt, aufgrund einer Meldung eines beteiligten

Flughafens oder Flugfeldes bzw. allfälliger Augenzeugen tätig zu werden?

6. Welche zeitliche Verzögerung lag im gegenständlichen Fall zwischen Eintreffen der ersten

Augenzeugenmeldung und dem Start des Suchhubschraubers?

7. Wenn es zu markanten zeitlichen Verzögerungen gekommen ist, welche organisatorischen

Maßnahmen haben Sie angeordnet um derartige, für die Betroffenen unter Umständen

lebensbedrohlichen Zeitverluste in Zukunft zu vermeiden?

9. Ist 8:00 Uhr generell der Dienstbeginn für Piloten des Innenministeriums?

9a. Wenn ja, ist dies auch dann der Fall, wenn es sich um eine laufende Suchaktion handelt?

9b. Wenn ja, wer ist in der Zeit vor 8:00 Uhr und nach einem allfälligen Dienstschluß für

Rettungseinsätze in Österreich zuständig?

9c. Wenn nein, waren im gegenständlichen Fall Koordinierungsprobleme der Grund für den im

Verhältnis zum Schweizer Hubschrauber verspäteten Start?

10. Ist der Flugrettungsdienst derzeit aus personeller Sicht rund um die Uhr sichergestellt?

11. Sind die Hubschrauber des Inneruninisteriums mit Peilempfängern ausgerüstet, um

Notsignale der Crashsender (ELT, emergency locator transmitter) abgestürzter Flugzeuge zu

empfangen?

11a. Wenn nein, warum sind die Hubschrauber damit nicht ausgerüstet, obwohl das Mitführen

von Crashsendern seit Anfang der 80er Jahre für jedes in Österreich zugelassene Luftfahrzeug

Vorschrift ist?

12. Ist es richtig, daß die österreichischen Flughäfen und Flugfelder nicht mit mobilen

Peilempfängern ausgestattet sind, um allenfalls in der Nähe abgestürzte Flugzeuge schnell zu

orten, obwohl diese in der Anschaffung nur etwa 100.000.- Schilling pro Stück kosten

würden?

13. Stimmt es, daß es von Seiten Ihres Ministeriums Vorstöße gibt, die Such-und

Rettungsdienstzentrale (RCC) überhaupt zu schließen und nach Deutschland auszulagern?

13a. Wenn ja, warum kann angesichts der Unzulänglichkeiten einer bereits bestehenden und in

Österreich angesiedelten Stelle, eine solche extrem dislozierte Stelle besser funktionieren als

bereits bestehende?

14. Ist dem überlebenden Opfer des Flugzeugabsturzes vom 21.3.1997 durch die späte Rettung

ein physischer oder psychischer Schaden erwachsen?

15. Hätte der verstorbene Pilot bei rechtzeitiger Rettung Überlebenschancen gehabt?