3527/J XX.GP
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Flugzeugabsturz am 21.3.1997 im Silvrettagebiet
Am 21.3.1997 startete um 12.27 Uhr ein privates einmotoriges Flugzeug, besetzt mit zwei
Personen, vom Innsbrucker Flughafen Richtung Samedan / St. Moritz / Schweiz, das kurz
darauf im Silvrettagebiet abstürzte. Ein Augenzeuge dafür war etwa der Wirt des Hotels Piz
Birin auf der Bieler Höhe. Erst Stunden später, um 17:25 Uhr, wurde die Bergrettung
Partennen in Vorarlberg alarmiert und die Suche nach dem abgestürzten Flugzeug gestartet.
Wegen des schlechten Wetters und des Einbruchs der Dunkelheit mußte die Suche
abgebrochen werden. Aufgrund der Augenzeugenaussagen konnte die Unfallstelle jedoch
relativ genau eingegrenzt werden.
Da der Zielort des Flugzeugs in der Schweiz lag, beteiligten sich auch die eidgenössischen
Behörden an der Suchaktion. In Österreich werden solche Suchaktionen von einer zentralen
Stelle bei der Austrokontroll (ACG), dem sogenannten Such- und Rettungsdienst (RCC)
geleitet.
Am 22.3. setzte der Schweizer Rettungshubschrauber (HB - XVA) um 6:42 Uhr die Suche fort
und konnte das Flugzeugwrack, trotz geschätzter Flugzeit von 30 Minuten von Bern in das
Unfallgebiet, bereits um 7:45 Uhr orten. Der österreichische Suchhubschrauber (OE - BXM)
startete erst um 8:03 Uhr (!) in Hohenems. Dies obwohl die Suche am 21.3.1997 lediglich
wegen Einbruchs der Dunkelheit unterbrochen und für den 22.3.1997 Schönwetter
prognostiziert worden war. Der österreichische Hubschrauber landete um 8:17 Uhr auf der
Bieler Höhe, in unmittelbarer Nähe des Absturzortes. Erst um 9:15 Uhr traf der Hubschrauber
an der Unfallstelle ein. Da der Schweizer Hubschrauber nicht mit der nötigen Hebeeinrichtung
ausgerüstet war, konnte erst nach dem Eintreffen des österreichischen Hubschraubers mit der
Bergung des überlebenden Fluggastes begonnen werden. Dies bedeutete für den überlebenden
Flugzeuginsassen nach der Ortung durch den Schweizer (!) Hubschrauber eine weitere
Verzögerung von 1 1/2 Stunden, obwohl der österreichische Hubschrauber nur wenige
Flugminuten entfernt auf der Bieler Höhe stand und auch der Flugplatz Hohenems (Standort
des Hubschraubers des Innenministeriums) nur etwa 15 Flugminuten entfernt liegt.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
Anfrage:
1. Welche Stelle koordiniert in Österreich derartige Suchaktionen?
2. Wie ist diese Stelle Personell besetzt und kann sie, sollte sie nicht im Innenministerium
angesiedelt sein, den Rettungshubschraubern des Innenministeriums Aufträge erteilen?
3. Wie lange hat es im dargestellten Fall tatsächlich gedauert, bis der Such- und Rettungsdienst
nach dem Einlangen der Absturzmeldung, alarmiert wurde, und von wem ist diese
Absturzmeldung ausgegangen?
4. Wer bzw. welche Stelle erteilt den Auftrag, eine konkrete Aktion durch den Such- und
Rettungsdienst einzuleiten?
5. Ist es dem Such- und Rettungsdienst erlaubt, aufgrund einer Meldung eines beteiligten
Flughafens oder Flugfeldes bzw. allfälliger Augenzeugen tätig zu werden?
6. Welche zeitliche Verzögerung lag im gegenständlichen Fall zwischen Eintreffen der ersten
Augenzeugenmeldung und dem Start des Suchhubschraubers?
7. Wenn es zu markanten zeitlichen Verzögerungen gekommen ist, welche organisatorischen
Maßnahmen haben Sie angeordnet um derartige, für die Betroffenen unter Umständen
lebensbedrohlichen Zeitverluste in Zukunft zu vermeiden?
9. Ist 8:00 Uhr generell der Dienstbeginn für Piloten des Innenministeriums?
9a. Wenn ja, ist dies auch dann der Fall, wenn es sich um eine laufende Suchaktion handelt?
9b. Wenn ja, wer ist in der Zeit vor 8:00 Uhr und nach einem allfälligen Dienstschluß für
Rettungseinsätze in Österreich zuständig?
9c. Wenn nein, waren im gegenständlichen Fall Koordinierungsprobleme der Grund für den im
Verhältnis zum Schweizer Hubschrauber verspäteten Start?
10. Ist der Flugrettungsdienst derzeit aus personeller Sicht rund um die Uhr sichergestellt?
11. Sind die Hubschrauber des Inneruninisteriums mit Peilempfängern ausgerüstet, um
Notsignale der Crashsender (ELT, emergency locator transmitter) abgestürzter Flugzeuge zu
empfangen?
11a. Wenn nein, warum sind die Hubschrauber damit nicht ausgerüstet, obwohl das Mitführen
von Crashsendern seit Anfang der 80er Jahre für jedes in Österreich zugelassene Luftfahrzeug
Vorschrift ist?
12. Ist es richtig, daß die österreichischen Flughäfen und Flugfelder nicht mit mobilen
Peilempfängern ausgestattet sind, um allenfalls in der Nähe abgestürzte Flugzeuge schnell zu
orten, obwohl diese in der Anschaffung nur etwa 100.000.- Schilling pro Stück kosten
würden?
13. Stimmt es, daß es von Seiten Ihres Ministeriums Vorstöße gibt, die Such-und
Rettungsdienstzentrale (RCC) überhaupt zu schließen und nach Deutschland auszulagern?
13a. Wenn ja, warum kann angesichts der Unzulänglichkeiten einer bereits bestehenden und in
Österreich angesiedelten Stelle, eine solche extrem dislozierte Stelle besser funktionieren als
bereits bestehende?
14. Ist dem überlebenden Opfer des Flugzeugabsturzes vom 21.3.1997 durch die späte Rettung
ein physischer oder psychischer Schaden erwachsen?
15. Hätte der verstorbene Pilot bei rechtzeitiger Rettung Überlebenschancen gehabt?