353/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Haupt und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend einseitige Kündigung der Vereinbarung über gemeinsame

Hubschrauberrettungsdienste

 

 

Zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg besteht seit dem Jahr 1986 eine Vereinbarung

gemäß Art. 155a B-VG über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst. Demnach

werden vom Bund das Fluggerät, die Piloten einschließlich der Infrastruktur und vom Land das

medizinische Personal und die Flugretter beigestellt.

 

Aufgrund der durch das EU-Recht normierten höheren Anforderungen an Rettungsfluggeräte,

sowie der gleichfalls durch das EU - Recht bedingten sozialrechtlichen Regelungen bezüglich

des bei Ambulanzflügen eingesetzten Personals sei nach Angaben des Bundesministers für

lnneres eine Kostenerhöhung zu e rwarten.

 

Dieser Umstand scheint für den Bundesminister für Inneres ausreichend zu sein, um die

Zukunft der Flugrettung in Vorarlberg zu gefährden. Da das Land Vorarlberg in dieser Frage

größtenteils für eine Beibehaltung der Vereinbarung aus dem Jahre 1986 eintritt, bleibt für den

Bundesminister für Inneres nur noch die Möglichkeit, die Vereinbarung - wie bereits von ihm

angekündigt - einseitig aufzukündigen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1 .) Beabsichtigen Sie tatsächlich die einseitige Aufkündigung des staatsrechtlichen Vertrages

zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über den gemeinsamen

Hubschrauberrettungsdienst?

 

2.) Beabsichtigen Sie den kompletten Rückzug des Bundes aus der Vorarlberger Flugrettung?

 

3.) Ist Ihnen diesbezüglich vom Vorarlberger Automobil und Touring Club (VATC) ein

entsprechendes Angebot gemacht worden?

 

Wenn ja, wie lautet d ieses Angebot im Detail?

 

 

4.) Haben Sie konkrete Vorstellungen wie die Flugrettung nach der einseitigen Kündigung der

 

staatsrechtlichen Vereinbarung in Vorarlberg organisiert und finanziert werden soll?

 

 

5 .) Wie bewerten Sie die einseit ige Aufkündigung von staatsrechtlichen Verträgen im Lichte

 

des auch zwischen (Glied-)Staaten gültigen Grundsatzes"pacta sunt servanda"?