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der Abgeordneten Mag. Stadler, Mag. Haupt und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend einseitige Kündigung der Vereinbarung über gemeinsame
Hubschrauberrettungsdienste
Zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg besteht seit dem Jahr 1986 eine Vereinbarung
gemäß Art. 155a B-VG über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst. Demnach
werden vom Bund das Fluggerät, die Piloten einschließlich der Infrastruktur und vom Land das
medizinische Personal und die Flugretter beigestellt.
Aufgrund der durch das EU-Recht normierten höheren Anforderungen an Rettungsfluggeräte,
sowie der gleichfalls durch das EU - Recht bedingten sozialrechtlichen Regelungen bezüglich
des bei Ambulanzflügen eingesetzten Personals sei nach Angaben des Bundesministers für
lnneres eine Kostenerhöhung zu e rwarten.
Dieser Umstand scheint für den Bundesminister für Inneres ausreichend zu sein, um die
Zukunft der Flugrettung in Vorarlberg zu gefährden. Da das Land Vorarlberg in dieser Frage
größtenteils für eine Beibehaltung der Vereinbarung aus dem Jahre 1986 eintritt, bleibt für den
Bundesminister für Inneres nur noch die Möglichkeit, die Vereinbarung - wie bereits von ihm
angekündigt - einseitig aufzukündigen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1 .) Beabsichtigen Sie tatsächlich die einseitige Aufkündigung des staatsrechtlichen Vertrages
zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über den gemeinsamen
Hubschrauberrettungsdienst?
2.) Beabsichtigen Sie den kompletten Rückzug des Bundes aus der Vorarlberger Flugrettung?
3.) Ist Ihnen diesbezüglich vom Vorarlberger Automobil und Touring Club (VATC) ein
entsprechendes Angebot gemacht worden?
Wenn ja, wie lautet d ieses Angebot im Detail?
4.) Haben Sie konkrete Vorstellungen wie die Flugrettung nach der einseitigen Kündigung der
staatsrechtlichen Vereinbarung in Vorarlberg organisiert und finanziert werden soll?
5 .) Wie bewerten Sie die einseit ige Aufkündigung von staatsrechtlichen Verträgen im Lichte
des auch zwischen (Glied-)Staaten gültigen Grundsatzes"pacta sunt servanda"?