3545/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Koller, Wenitsch, Aumayr
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Umstellung der Normalnull-Linie und ihre
Auswirkungen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen befaßt sich seit
geraumer Zeit mit dem sogenannten präzisions-Nivellement, der
geographischen und kartographischen Höhenmessung.
Als Normalnull -Linie, also praktisch Meeresniveau, gilt in
Österreich seit 1875 ein bei Triest liegender Meßpunkt. Von
dort ausgehend werden alle Höhenangaben in Österreich gemessen,
berechnet oder bestimmt.
Nun soll, anscheinend infolge des EU-Beitritts, auf das
Nullinien-Niveau von Amsterdam umgestellt werden. Das bewirkt
aber eine Absenkung von ca. 30 cm und somit eine Herabsetzung
der Höhenangaben für ganz Österreich.
Dies könnte sich auf Gesetze, Verordnungen und andere recht-
setzende Maßnahmen bzw. auf deren Normunterworfene auswirken,
wenn Regelungen auf der Basis von Höhenangaben getroffen werden.
Als sensible Materie im Bereich Tourismus wäre beispielsweise
der Status einer Gemeinde als Höhenluftkurort zu nennen.
Es ist daher darauf zu achten, daß diese Neubemessung nicht
zu Nachteilen von Gemeinden oder österreichischen Staatsbürgern
führt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die
nachstehende
Anfrage
1. Worin besteht der Grund, der Zweck oder gar die Notwendigkeit
einer Umstellung der Normalnull-Linie vom Niveau Triest auf
das Niveau Amsterdam ?
2. Wann wurde das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
mit dieser Umstellung beauftragt ?
Wer war der Auftraggeber ?
3. Wieviel wurde für dieses Vorhaben im Rahmen Ihres Ressorts
bzw. des Bundesamtes für Eich - und Vermessungswesen bereits
ausgegeben ?
4. Welche Kosten verursacht eine Neubemessung bzw. -berechnung
sämtlicher geltender
österreichischer Höhenangaben ?
5. Welche Folgekosten entstehen durch diese Neubemessung bzw.
Berechnung (z.B. Änderung von Publikationen) ?
6. Welche Rechtsmaterien in Ihrem Kompetenzbereich enthalten
Höhenangaben ?
7. Welche Auswirkungen hat eine Absenkung der Höhenangaben
und Höhenmessungen um 30 cm auf die von diesen einzelnen
Rechtsmaterien Betroffenen ?
8. Welche Gemeinden könnten wegen dieser Neubemessung ihren
Status als Höhenluftkurort verlieren ?
9. Was werden Sie unternehmen, um den wirtschaftlichen und
ideellen Schaden für alle Betroffenen zu vermeiden ?
10. Hat Ihr Ressort keine anderen Sorgen, als Österreich
um 30 Zentimeter kürzer zu machen ?