3545/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Koller, Wenitsch, Aumayr

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Umstellung der Normalnull-Linie und ihre

Auswirkungen

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen befaßt sich seit

geraumer Zeit mit dem sogenannten präzisions-Nivellement, der

geographischen und kartographischen Höhenmessung.

Als Normalnull -Linie, also praktisch Meeresniveau, gilt in

Österreich seit 1875 ein bei Triest liegender Meßpunkt. Von

dort ausgehend werden alle Höhenangaben in Österreich gemessen,

berechnet oder bestimmt.

Nun soll, anscheinend infolge des EU-Beitritts, auf das

Nullinien-Niveau von Amsterdam umgestellt werden. Das bewirkt

aber eine Absenkung von ca. 30 cm und somit eine Herabsetzung

der Höhenangaben für ganz Österreich.

Dies könnte sich auf Gesetze, Verordnungen und andere recht-

setzende Maßnahmen bzw. auf deren Normunterworfene auswirken,

wenn Regelungen auf der Basis von Höhenangaben getroffen werden.

Als sensible Materie im Bereich Tourismus wäre beispielsweise

der Status einer Gemeinde als Höhenluftkurort zu nennen.

Es ist daher darauf zu achten, daß diese Neubemessung nicht

zu Nachteilen von Gemeinden oder österreichischen Staatsbürgern

führt.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die

nachstehende

Anfrage

1. Worin besteht der Grund, der Zweck oder gar die Notwendigkeit

einer Umstellung der Normalnull-Linie vom Niveau Triest auf

das Niveau Amsterdam ?

2. Wann wurde das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

mit dieser Umstellung beauftragt ?

Wer war der Auftraggeber ?

3. Wieviel wurde für dieses Vorhaben im Rahmen Ihres Ressorts

bzw. des Bundesamtes für Eich -  und Vermessungswesen bereits

ausgegeben ?

4. Welche Kosten verursacht eine Neubemessung bzw. -berechnung

sämtlicher geltender österreichischer Höhenangaben ?

5. Welche Folgekosten entstehen durch diese Neubemessung bzw.

Berechnung (z.B. Änderung von Publikationen) ?

6. Welche Rechtsmaterien in Ihrem Kompetenzbereich enthalten

Höhenangaben ?

7. Welche Auswirkungen hat eine Absenkung der Höhenangaben

und Höhenmessungen um 30 cm auf die von diesen einzelnen

Rechtsmaterien Betroffenen ?

8. Welche Gemeinden könnten wegen dieser Neubemessung ihren

Status als Höhenluftkurort verlieren ?

9. Was werden Sie unternehmen, um den wirtschaftlichen und

ideellen Schaden für alle Betroffenen zu vermeiden ?

10. Hat Ihr Ressort keine anderen Sorgen, als Österreich

um 30 Zentimeter kürzer zu machen ?