3546/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Koller, Wenitsch, Aumayr
und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Umstellung der Normalnull-Linie - Auswirkungen
auf das Bergbauernprogramm
Im Rahmen eines Forschungsauftrags des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft befaßt sich das Bundesamt
für Eich- und Vermessungswesen mIt dem sogenannten
präzisions-Nivellement. der geographischen und kartographi-
schen Höhenmessung.
Als Normalnull-Linie, also praktisch Meeresniveau, gilt in
Österreich seit 1875 ein bei Triest liegender Meßpunkt. Von
dort ausgehend, werden alle Höhenangaben in Österreich gemessen
berechnet oder bestimmt.
Nun soll, anscheinend infolge des EU-Beitritts, auf das
Nullinien-Niveau von Amsterdam zurückgegangen werden.
Das bewirkt aber eine Absenkung von ca. 30 cm und somit
eine Herabsetzung der Höhenangaben für Österreich.
Dies könnte Auswirkungen auf Gesetze, Verordnungen und andere
rechtsetzenden Maßnahmen haben, die Regelungen auf der Basis
von Höhenangaben treffen. Als sensible Materien im Bereich
Land- und Forstwirtschaft wären die Bergbauernförderung bzw.
das EU-Programm für Berggebiete und benachteiligte Gebiete
zu nennen.
Es ist daher darauf zu achten, daß diese Neubemessung nicht
dazu führt, daß Gemeinden oder Betriebe, die als nach den
bisherigen Kriterien für förderungswürdig erachtet wurden,
wegen 30 cm Höhenunterschied aus der Förderung herausfallen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautete der Forschungsauftrag Ihres Ressorts an das
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ?
2. Wie hoch waren die von Ihrem Ressort dafür zur Verfügung
gestellt en Mittel ?
3. Worin besteht die Notwendigkeit bzw. der Zweck einer
Umstellung der Normalnull-Linie vom Niveau Triest auf
das Niveau von Amsterdam ?
4. Welche Rechtsmaterien im Kompetenzbereich Ihres Ressorts
enthalten Höhenangaben ?
5. Welche Auswirkungen hat eine Absenkung der Höhenmessung
um 30 cm auf die von diesen einzelnen Rechtsmaterien
Betroffenen ?
6. Welche Gemeinden verlieren dadurch den Status einer
bergbäuerlichen Gemeinde ?
7. Wieviele bäuerliche Betriebe in Bergbauerngebieten oder
benachteiligten Gebieten in welchen Bundesländern fallen
damit aus dem Förderungsstatus heraus, wieviele werden
dadurch schlechter gestellt ?
8. Was werden Sie unternehmen, damit diese Neubemessung nicht
dazu führt, daß Gemeinden oder bäuerliche Betriebe einen
bereits zuerkannten Status verlieren oder schlechter gestellt
werden ?