3547/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Doris Bures

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsatzbesteuerung von Mieten

Nach EU-Recht ist für die Vermietung von Wohnungen eine unechte Umsatzbefrejung

vorgesehen, was den Verlust des Vorsteuerabzugs bedeutet. Osterreich kann entsprechend

dem Beitrittsvertrag zur EU seinen ermäßigten Umsatzsteuersatz für Mieten bis 31.12. 1998

weiterhin anwenden. Von Seiten der Mietervereinigungen und der Wohnungswirtschaft

besteht erhebliches Interesse daran, ob diese Sonderbestimmung auch über den 31.12.1998

hinaus weitergeführt werden kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

Anfrage:

1. Wird es in Österreich möglich sein, den ermäßigten Steuersatz für Vermietung von

Wohnungen auch nach dem 31.12.1998 anzuwenden?

2. Sind in diesem Zusammenhang Konsultationen mit EU-Stellen nötig, wenn ja, sind

solche Konsultationen bereits erfolgt?