3547/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Doris Bures
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umsatzbesteuerung von Mieten
Nach EU-Recht ist für die Vermietung von Wohnungen eine unechte Umsatzbefrejung
vorgesehen, was den Verlust des Vorsteuerabzugs bedeutet. Osterreich kann entsprechend
dem Beitrittsvertrag zur EU seinen ermäßigten Umsatzsteuersatz für Mieten bis 31.12. 1998
weiterhin anwenden. Von Seiten der Mietervereinigungen und der Wohnungswirtschaft
besteht erhebliches Interesse daran, ob diese Sonderbestimmung auch über den 31.12.1998
hinaus weitergeführt werden kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wird es in Österreich möglich sein, den ermäßigten Steuersatz für Vermietung von
Wohnungen auch nach dem 31.12.1998 anzuwenden?
2. Sind in diesem Zusammenhang Konsultationen mit EU-Stellen nötig, wenn ja, sind
solche Konsultationen bereits erfolgt?