3549/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Strahlenschutz

Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuss, sowie

die Ausführungen Ihrer Amtskollegin zum Gesundheitsbericht 1997 ( mit Daten 1993-

1995) läßt einige konkrete Punkte aufgrund erfolgter Kompetenzverschiebungen außer

Acht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

folgende

Anfrage:

1) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete

u.a. :‚, Die Verantwortung für die jeweils zu applizierenden Patientendosen trägt

jedenfalls der behandelnde Arzt“

a.) Wie kann ein Arzt feststellen, ob in seiner Praxis befindlichen Röntgengeräte, bei

sonst einwandfreier Funktion, die zulässigen Strahlungsdosen überschreiten?

b.) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung,

Reparatur bzw. Neuanschaffung von Röntgengeräten in ärztlichen Praxen und in

Krankenanstalten (Bundes wie Landesebene)?

c.) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur Entsorgung von in der Medizin

eingesetzten Isotopen?

2) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete

u.a. :,, Für die Forschungsreaktoren in Wien und Graz als wissenschaftliche

Einrichtungen der österreichischen Universitäten ist der Bundesminister fiir

Wissenschaft und Verkehr federführend zuständig. Ein Strahlenschutzexperte des

Bundeskanzleramtes nahm und nimmt an den jährlich stattfindenden Überprüfungen

beider Reaktoren gem. §17 StrSchG teil.

a.) Wem ist dieser Strahlenschutzexperte des BKA berichtspflichtig?

b.) In welcher Form erstattete dieser Experte seinen jährlichen Bericht nach der

Untersuchung der Forschungsreaktoren?

c.) Was ergaben die bisherigen jährlichen Überprüfungen des Forschungsreaktors

in Seibersorf einerseits und andererseits des Forschungsreaktors im Prater?

d.) Wie lange ist jeder der beiden Forschungsreaktoren schon in Betrieb ?

e.) Wann werden diese beiden Reaktoren endgültig stillgelegt?

f.) Welche Maßnahmen werden bei der Verbrennung strahlender Abfälle in

Seibersdorf im Hinblick auf Entsorgung, Messungen und Transport getroffen.

g.) Wann wird die Verbrennung strahlender Abfälle in Seibersdorf eingestellt?

h.) Wie lauten die jährlichen Berichte des Strahlenschutzexperten des BKA

hinsichtlich des Betriebes von medizinischen Teilchenbeschleunigern in

Seibersdorf sowie hinsichtlich sonstiger strahlenrelevanter Einrichtungen des

ÖFZS?

3) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete

u.a. :‚, Die Umgebungsüberwachung der Reaktoren erfolgt, abgesehen von der

Eigenüberwachung durch den jeweiligen Betreiber, vierteljährlich durch die

Strahlenschutzabteilungen der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -

forschung (BALF) in Wien.“

„An der für die Überprüfung von Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisierenden

Strahlen speziell ausgerüsteten ....... stehen zwei Personen (1 Akademiker und 1

Mittelsehultechniker) zur Verfügung. Bei höherem Bedarf können zwei weitere

Mitarbeiter mit Mittelschultechniker-Niveau ein gesetzt werden; dabei müssen jedoch

andere von diesen Mitarbeitern geleistete Untersuchungen entfallen.

a.) Welches Ausbildungsniveau haben jene BA-Mitarheiter, die die

Umgebungsüberwachung der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater

vierteljährlich durchführen?

b.) Handelt es sich dabei um Personen, die ansonsten für die Überprüfung von

Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zuständig sind?

Sind diese aushilfsweise zuständig?

c.) Wie lang dauern die jeweiligen vierteljährlichen Umgebungsüberwachungen

der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater?

d.) Wie lang dauert die Auswertung dieser Überprüfungen?

e.) Werden diese von denselben Personen durchgeführt?

f.) Wann sind die Viertelsjahres-Umgebungsüberwachungen der Reaktoren

entfallen?

g.) Wann sind Strahlenuntersuchungen von Lebensmitteln entfallen, damit die

Umgebungsüberwachungen durchgeführt werden konnten?

4) ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete

u.a. „ Die Bewilligung der Errichtung und des Betriebes von Anlagen zum Umgang

mit radioaktiven Stoffen... obliegt... entweder den Bezirksverwaltungsbehörden oder

dem Landeshauptmann (§ 4I StrSchG.).“

wieviele derartige Bewilligungen österreichische BezirksverwaItungsbehörden in den

einzelnen Bundesländern, die Landeshauptleute in den einzelnen Bundesländern seit

Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetztes erteilt haben ?

5) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete

u.a. :,, Die Verantwortung für einen konsensmäßigen Betrieb... obliegt grundsätzlich

dein Bewilligungsinhaber.“ „Die Kontrolle, ob ein konsenmäßiger Betrieb stattfindet,

obliegt der jeweiligen Bewilligungsbehörde.“

In welcher Weise und mit welcher Häufigkeit die jeweiligen Bewilligungsbehörden in

den einzelnen Bundesländer diese Kontrollpflichten wahrnehmen?

a.) Funktionieren der Geräte, deren Wartung, regelmäßige Auswertung der

Dosimeter, regelmässige ärztliche/fachärztliche Kontrollen des Personals?

b.) Unterliegen Universitätsinsitute, die mit strahlendem Material arbeiten, den

Bewilligungen und Kontrollen gern. StrSchG. ?

c.) Wenn nicht: wer sonst führt diese Bewilligungen und Kontrollen durch?

d.) Wie ist sichergestellt, daß ,,Nichtpersonal“ (also Studenten, freie Mitarbeiter,

Probanden,usw.) nicht gesundheitsgefährdet werden?

e.) Wie ist sichergestellt, daß kein strahlendes Material aus den

Universitätsinstituten nach außen gelangt, sei es im Wege von Freiland-

Isotopenversuchen, durch Anhaften an Kleidung und Schuhwerk, im Wege der

Entsorgung , durch Entwendung?