3549/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Strahlenschutz
Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuss, sowie
die Ausführungen Ihrer Amtskollegin zum Gesundheitsbericht 1997 ( mit Daten 1993-
1995) läßt einige konkrete Punkte aufgrund erfolgter Kompetenzverschiebungen außer
Acht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende
Anfrage:
1) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete
u.a. :‚, Die Verantwortung für die jeweils zu applizierenden Patientendosen trägt
jedenfalls der behandelnde Arzt“
a.) Wie kann ein Arzt feststellen, ob in seiner Praxis befindlichen Röntgengeräte, bei
sonst einwandfreier Funktion, die zulässigen Strahlungsdosen überschreiten?
b.) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung,
Reparatur bzw. Neuanschaffung von Röntgengeräten in ärztlichen Praxen und in
Krankenanstalten (Bundes wie Landesebene)?
c.) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur Entsorgung von in der Medizin
eingesetzten Isotopen?
2) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete
u.a. :,, Für die Forschungsreaktoren in Wien und Graz als wissenschaftliche
Einrichtungen der österreichischen Universitäten ist der Bundesminister fiir
Wissenschaft und Verkehr federführend zuständig. Ein Strahlenschutzexperte des
Bundeskanzleramtes nahm und nimmt an den jährlich stattfindenden Überprüfungen
beider Reaktoren gem. §17 StrSchG teil.
a.) Wem ist dieser Strahlenschutzexperte des BKA berichtspflichtig?
b.) In welcher Form erstattete dieser Experte seinen jährlichen Bericht nach der
Untersuchung der Forschungsreaktoren?
c.) Was ergaben die bisherigen jährlichen Überprüfungen des Forschungsreaktors
in Seibersorf einerseits und andererseits des Forschungsreaktors im Prater?
d.) Wie lange ist jeder der beiden Forschungsreaktoren schon in Betrieb ?
e.) Wann werden diese beiden Reaktoren
endgültig stillgelegt?
f.) Welche Maßnahmen werden bei der Verbrennung strahlender Abfälle in
Seibersdorf im Hinblick auf Entsorgung, Messungen und Transport getroffen.
g.) Wann wird die Verbrennung strahlender Abfälle in Seibersdorf eingestellt?
h.) Wie lauten die jährlichen Berichte des Strahlenschutzexperten des BKA
hinsichtlich des Betriebes von medizinischen Teilchenbeschleunigern in
Seibersdorf sowie hinsichtlich sonstiger strahlenrelevanter Einrichtungen des
ÖFZS?
3) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete
u.a. :‚, Die Umgebungsüberwachung der Reaktoren erfolgt, abgesehen von der
Eigenüberwachung durch den jeweiligen Betreiber, vierteljährlich durch die
Strahlenschutzabteilungen der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -
forschung (BALF) in Wien.“
„An der für die Überprüfung von Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisierenden
Strahlen speziell ausgerüsteten ....... stehen zwei Personen (1 Akademiker und 1
Mittelsehultechniker) zur Verfügung. Bei höherem Bedarf können zwei weitere
Mitarbeiter mit Mittelschultechniker-Niveau ein gesetzt werden; dabei müssen jedoch
andere von diesen Mitarbeitern geleistete Untersuchungen entfallen.
a.) Welches Ausbildungsniveau haben jene BA-Mitarheiter, die die
Umgebungsüberwachung der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater
vierteljährlich durchführen?
b.) Handelt es sich dabei um Personen, die ansonsten für die Überprüfung von
Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zuständig sind?
Sind diese aushilfsweise zuständig?
c.) Wie lang dauern die jeweiligen vierteljährlichen Umgebungsüberwachungen
der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater?
d.) Wie lang dauert die Auswertung dieser Überprüfungen?
e.) Werden diese von denselben Personen durchgeführt?
f.) Wann sind die Viertelsjahres-Umgebungsüberwachungen der Reaktoren
entfallen?
g.) Wann sind Strahlenuntersuchungen von Lebensmitteln entfallen, damit die
Umgebungsüberwachungen durchgeführt werden konnten?
4) ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete
u.a. „ Die Bewilligung der Errichtung und des Betriebes von Anlagen zum Umgang
mit radioaktiven Stoffen... obliegt... entweder den Bezirksverwaltungsbehörden oder
dem Landeshauptmann (§ 4I StrSchG.).“
wieviele derartige Bewilligungen österreichische BezirksverwaItungsbehörden in den
einzelnen Bundesländern, die Landeshauptleute in den einzelnen Bundesländern seit
Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetztes erteilt haben ?
5) Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß lautete
u.a. :,, Die Verantwortung für einen konsensmäßigen Betrieb... obliegt grundsätzlich
dein Bewilligungsinhaber.“ „Die Kontrolle, ob ein konsenmäßiger Betrieb stattfindet,
obliegt der jeweiligen
Bewilligungsbehörde.“
In welcher Weise und mit welcher Häufigkeit die jeweiligen Bewilligungsbehörden in
den einzelnen Bundesländer diese Kontrollpflichten wahrnehmen?
a.) Funktionieren der Geräte, deren Wartung, regelmäßige Auswertung der
Dosimeter, regelmässige ärztliche/fachärztliche Kontrollen des Personals?
b.) Unterliegen Universitätsinsitute, die mit strahlendem Material arbeiten, den
Bewilligungen und Kontrollen gern. StrSchG. ?
c.) Wenn nicht: wer sonst führt diese Bewilligungen und Kontrollen durch?
d.) Wie ist sichergestellt, daß ,,Nichtpersonal“ (also Studenten, freie Mitarbeiter,
Probanden,usw.) nicht gesundheitsgefährdet werden?
e.) Wie ist sichergestellt, daß kein strahlendes Material aus den
Universitätsinstituten nach außen gelangt, sei es im Wege von Freiland-
Isotopenversuchen, durch Anhaften an Kleidung und Schuhwerk, im Wege der
Entsorgung , durch Entwendung?