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der Abgeordneten Apfelbeck
an den Bundesminister für Inneres
betreffend den Tod von Herrn Josef Enser
Ende September 1994 kündigte Herr Josef Enser seiner Familie an, nach Neuseeland reisen zu
wollen. Aufgrund der Tatsache, daß sich Herr Josef Enser danach über Monate hinweg nicht
mehr bei seiner Familie gemeldet hatte, versuchte Familie Enser, beim Gendarmerieposten
Gratwein eine Vermißtenanzeige aufzugeben, was jedoch vorerst abgelehnt wurde.
Wenige Tage nach Aufnahme der Vermißtenanzeige Anfang April 1995 wurden die Angehö-
rigen von Josef Enser mit Fotos einer bis dahin unbekannten männlichen Leiche konfrontiert,
die bereits am 26. Oktober 1994 in Wien aufgefunden wurde. Der Unbekannte wurde in Folge
eindeutig als Josef Enser identifiziert.
Die Ermittlungen der Polizei haben bislang ergeben, daß Josef Enser eines "natürlichen" Todes
gestorben und somit keinem Gewaltverbrechen, wie die Familie des Verstorbenen dies noch
immer befürchtet, zum Opfer gefallen ist.
Da sich aufgrund von eigenen Ermittlungen der Angehörigen und auch nach Durchsicht von
vorliegenden PoIizei- und Gendarmerieberichten noch immer viele Fragen ergeben, diese aber
in den letzten Monaten weder einer Klärung zugeführt noch seitens der Polizei oder Gendar-
merie der Anschein erweckt wurde, in diesem Fall weiter ermitteln zu wollen, stellen die un-
terzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1 . lst Ihnen der oben angeführte Fall, der am 13. April 1995 auch einen Artikel in der stei-
rischen Kronenzeitung zur Folge hatte, bekannt und wenn ja, in welchem Umfang und seit
wann?
2. Ist der mysteriöse Tod von Josef Enser mit der Aktenzahl Pol.dion. 7U889/94 für die
Exekutive ein bereits abgeschlossener Fall oder wird seitens der Exekutive noch weiter
ermittelt bzw. soll noch weiter ermittelt werden?
3. Wurde von der Polizei nur untersucht, ob Josef Enser eines natürlichen Todes gestorben ist
oder hat man auch die Befürchtungen der Familie Josef Enser weiterverfolgt, Josef Enser
sei eines gewaltsamen Todes verstorben und weitergehende Ermittlungen durchgeführt?
4. Wieviele Personen wurden zum Tod von Josef Enser einvernommen und
a. welcher dieser Personen wurden auf Initiative der Polizei,
b. welche Personen wurden aufgrund von "Anregungen" der Familie von Josef Enser
einvernommen?
5. Herr Enser kündigte kurz vor seinem Tod an, nach Neuseeland reisen zu wollen. Wurde
jemals überprüft, ob Herr Enser einen Flug nach Neuseeland gebucht hatte und wenn ja,
was haben die Ermittlungen ergeben?
6. Wurde jemals nach dem geheimnisvollen "Hans" gefahndet, mit dem Josef Enser, wie er
einem Freund gegenüber angab, nach Neuseeland fliegen wollte?
7. Wurden
a. der verschwundene Reisepaß Nr. R 0752586 ausg. BH Graz-Umgebung, gültig bis 31.
Oktober 1996,
b. Ausweispapiere von Herrn Enser
in der Zwischenzeit wieder gefunden und wenn ja, wo bzw. bei wem?
8. Wurde jemals nach verschwundenen Gepäckstücke von Herrn Enser geforscht und wenn
ja, wann hat man welche Gegenstände wo gcfunden?
9. Hat man die Fingerabdrücke auf den in unmittelbarer Nähe zum Toten gefundenen Bier-
dosen untersucht und wenn ja, welches Ergcbnis hat die Untersuchung gebracht?
10. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die 3 (bzw. laut "Sektionsprotokoll" des Straf-
bezirksgericht Wien vom 4. November 1994 1) leeren Bierdosen zwar der Leiche zuge-
ordnet wurden, eine Untersuchung von Blut und Harn auf Gehalt an Ethylalkohol aber den
Wert 0,0% ergeben hat?
11. Hat man die Fingerabdrücke auf den in unmittelbarer Nähe zum Toten gefundenen leeren
Zigarettenschachtel untersucht und wenn ja, welches Ergebnis hat die Untersuchung ge-
bracht?
12. Wurden nebcn den im Protokoll vom 26. Oktober 1995 der Bundespolizeidirektion Wien,
Bezirkspolizeikommisariat Penzing angeführten Gegenständen weitere Gegenstände in der
Nähe der Leiche gefunden und wenn ja, welche Gegenstände waren dies?