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der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundesminister für Inneres

betreffend den Tod von Herrn Josef Enser

 

 

Ende September 1994 kündigte Herr Josef Enser seiner Familie an, nach Neuseeland reisen zu

wollen. Aufgrund der Tatsache, daß sich Herr Josef Enser danach über Monate hinweg nicht

mehr bei seiner Familie gemeldet hatte, versuchte Familie Enser, beim Gendarmerieposten

Gratwein eine Vermißtenanzeige aufzugeben, was jedoch vorerst abgelehnt wurde.

 

Wenige Tage nach Aufnahme der Vermißtenanzeige Anfang April 1995 wurden die Angehö-

rigen von Josef Enser mit Fotos einer bis dahin unbekannten männlichen Leiche konfrontiert,

die bereits am 26. Oktober 1994 in Wien aufgefunden wurde. Der Unbekannte wurde in Folge

eindeutig als Josef Enser identifiziert.

 

Die Ermittlungen der Polizei haben bislang ergeben, daß Josef Enser eines "natürlichen" Todes

gestorben und somit keinem Gewaltverbrechen, wie die Familie des Verstorbenen dies noch

immer befürchtet, zum Opfer gefallen ist.

 

Da sich aufgrund von eigenen Ermittlungen der Angehörigen und auch nach Durchsicht von

vorliegenden PoIizei- und Gendarmerieberichten noch immer viele Fragen ergeben, diese aber

in den letzten Monaten weder einer Klärung zugeführt noch seitens der Polizei oder Gendar-

merie der Anschein erweckt wurde, in diesem Fall weiter ermitteln zu wollen, stellen die un-

terzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1 . lst Ihnen der oben angeführte Fall, der am 13. April 1995 auch einen Artikel in der stei-

rischen Kronenzeitung zur Folge hatte, bekannt und wenn ja, in welchem Umfang und seit

wann?

 

2. Ist der mysteriöse Tod von Josef Enser mit der Aktenzahl Pol.dion. 7U889/94 für die

Exekutive ein bereits abgeschlossener Fall oder wird seitens der Exekutive noch weiter

ermittelt bzw. soll noch weiter ermittelt werden?

 

3. Wurde von der Polizei nur untersucht, ob Josef Enser eines natürlichen Todes gestorben ist

oder hat man auch die Befürchtungen der Familie Josef Enser weiterverfolgt, Josef Enser

sei eines gewaltsamen Todes verstorben und weitergehende Ermittlungen durchgeführt?

 

4. Wieviele Personen wurden zum Tod von Josef Enser einvernommen und

 

a. welcher dieser Personen wurden auf Initiative der Polizei,

 

b. welche Personen wurden aufgrund von "Anregungen" der Familie von Josef Enser

 

einvernommen?

 

5. Herr Enser kündigte kurz vor seinem Tod an, nach Neuseeland reisen zu wollen. Wurde

jemals überprüft, ob Herr Enser einen Flug nach Neuseeland gebucht hatte und wenn ja,

was haben die Ermittlungen ergeben?

 

6. Wurde jemals nach dem geheimnisvollen "Hans" gefahndet, mit dem Josef Enser, wie er

einem Freund gegenüber angab, nach Neuseeland fliegen wollte?

 

7. Wurden

 

a. der verschwundene Reisepaß Nr. R 0752586 ausg. BH Graz-Umgebung, gültig bis 31.

Oktober 1996,

 

b. Ausweispapiere von Herrn Enser

 

in der Zwischenzeit wieder gefunden und wenn ja, wo bzw. bei wem?

 

8. Wurde jemals nach verschwundenen Gepäckstücke von Herrn Enser geforscht und wenn

ja, wann hat man welche Gegenstände wo gcfunden?

 

9. Hat man die Fingerabdrücke auf den in unmittelbarer Nähe zum Toten gefundenen Bier-

dosen untersucht und wenn ja, welches Ergcbnis hat die Untersuchung gebracht?

 

10. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die 3 (bzw. laut "Sektionsprotokoll" des Straf-

bezirksgericht Wien vom 4. November 1994 1) leeren Bierdosen zwar der Leiche zuge-

ordnet wurden, eine Untersuchung von Blut und Harn auf Gehalt an Ethylalkohol aber den

Wert 0,0% ergeben hat?

 

11. Hat man die Fingerabdrücke auf den in unmittelbarer Nähe zum Toten gefundenen leeren

Zigarettenschachtel untersucht und wenn ja, welches Ergebnis hat die Untersuchung ge-

bracht?

 

12. Wurden nebcn den im Protokoll vom 26. Oktober 1995 der Bundespolizeidirektion Wien,

Bezirkspolizeikommisariat Penzing angeführten Gegenständen weitere Gegenstände in der

Nähe der Leiche gefunden und wenn ja, welche Gegenstände waren dies?