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der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Dr.Lukesch, Kopf

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Art und Umfang ihrer Bemühungen um ein freiwilliges ,,Freisetzungsmo -

ratorium“ sowie Zweifel an der Rechtssicherheit

In einer Meldung vom 11.06.1997 stellt die dpa (Deutsche Presse Agentur) fest: „In

Österreich wird es in den kommenden fünf Jahren keine Freilandversuche mit gen-

technisch veränderten Pflanzen geben. Das berichtete die zuständige Ministerin

Barbara Prammer am Mittwoch in Wien.“ Weiters wird die Frau Bundesministerin

Prammer in einer OTS - Meldung der SPÖ vom selben Tage mit der Feststellung zi-

tiert, es werde in den nächsten fünf Jahren keine Freisetzungen geben.

Im Zuge der Diskussion über den am 19.12.1997 bekanntgewordenen Antrag der

Firma Pioneer auf Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch veränderten

Organismen hat sich die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz enttäuscht darüber gezeigt, daß die Firma Pioneer hiermit ein

offen bar bestehendes „gentlemen‘s agreement“ nicht respektieren würde.

Weiters wird in einer APA - Meldung vom 08.01.1998 auf Aussagen der Frau Bun-

desminister bezug genommen, wonach sie sich aufgrund Ihres Informationsstandes

nicht vorstellen könne, den Antrag der Firma Pioneer zu genehmigen. Einen ähnli-

chen Mangel an Vorstellungskraft bringt auch ein Beamter Ihres Hauses, Dr. Andreas

Haselberger, in einem Exklusivinterview für das ORF - Abendjournal am 16.01.1998

zum Ausdruck, indem er feststellt, daß es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer

Genehmigung des Pioneer-Antrages kommen werde.

Die Tageszeitung „täglich alles“ weiß allerdings bereits knapp 10 Monate vorher,

nämlich am 11.04.1997, die Frau Bundesminister mit den Worten zu zitieren „Ich

werde keine einzige Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen genehmigen,

ehe die Haftungsfrage in Österreich geklärt ist“.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende

Anfrage:

1. Sind Sie durch die dpa richtig zitiert?

2. Sind Sie durch den Pressedienst der SPÖ richtig zitiert?

3. Sind Sie in „täglich alles“ richtig zitiert?

4. Ist die Widergabe Ihrer Aussagen in der APA vom 08.11.1998 sinngemäß richtig?

5. Stehen Sie weiterhin zu der Feststellung, es habe ein „gentlemen‘s agreement“

mit der Industrie im Hinblick auf einen freiwilligen Verzicht auf Freisetzungen ge-

geben?

6. Wann, zwischen wem und in welcher Form kam das von Ihnen angesprochene

„gentlemen‘s agreement“ zustande?

7. Handelt es sich bei diesem „gentlemen‘s agreement“ um das Ergebnis ihrer Be-

mühungen um ein Freisetzungsmoratorium?

8. Welche Schritte haben Sie im Hinblick auf das Zustandekommen eines freiwilli -

gen Verzichtes auf Freisetzungen bis zum Inkrafttreten einer Gentechnik - Haftung

durch Unternehmen der Gentechnik-Industrie oder einschlägige Forschungsein -

richtungen unternommen?

9. Konkret zu welchen Unternehmen der Gentechnik-Industrie und einschlägigen

Forschungseinrichtungen haben Sie im Rahmen allfälliger Bemühungen um ein

solches „gentlemen‘s agreement“ Kontakt aufgenommen, zu welchem Zeitpunkt

(Datum) und in welcher Form?

10.Welche Resonanz haben Ihre allfälligen Bemühungen seitens der Unternehmen

der Gentechnik - Industrie und einschlägiger Forschungseinrichtungen gehabt?

11. Haben Sie im Rahmen solcher allfälligen Bemühungen um ein Freisetzungsmo -

ratonum auch Kontakt zur Firma Pioneer aufgenommen?

12.Wenn ja, wie, wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

13.Ab welchem Datum kam es schließlich zu dem von Ihnen wiederholt angespro -

chenen „gentlemen‘s agreement“ im Hinblick auf ein freiwilliges Freisetzungsmo -

ratonum mit der österreichischen Gentechnik-Industrie und einschlägigen For -

schungseinrichtungen?

14. In welcher konkreten Form wurde das von Ihnen angesprochene „gentlemen‘s

agreement“ mit der österreichische Gentechnik-Industrie und/oder einschlägigen

Forschungseinrichtungen getroffen?

15. Gibt es diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung oder welche Personen kön -

nen Sie benennen, die eine, wenn auch mündlich getroffene, so doch explizite

diesbezügliche Vereinbarung bestätigen?

16.Mit welchen Firmen wurde eine derartige Vereinbarung getroffen?

17. Auf welche Faktengrundlage beziehen Sie sich in Ihrer Tatsachenbehauptung, es

habe eine solche Vereinbarung gegeben?

18. Liegen gegebenenfalls schriftliche Erklärungen seitens Vertreter der österreichi -

sche Gentechnik-Industrie oder einschlägiger Forschungseinrichtungen, die -

auch unabhängig von einer konkreten Vereinbarung - zu Ihrem Vorhaben, einen

Freisetzungsverzicht seitens der Gentechnik - Firmen zu erwirken, grundsätzlich

positiv Stellung nehmen?

19.Wenn ja, von welchen Firmen oder Forschungseinrichtungen?

20. Liegen gegebenenfalls schriftliche Erklärungen seitens Vertreter der österreichi -

sche Gentechnik-Industrie oder einschlägiger Forschungseinrichtungen, die -

auch unabhängig von einer konkreten Vereinbarung - zu Ihrem Vorhaben, einen

Freisetzungsverzicht seitens der Gentechnik - Firmen zu erwirken, grundsätzlich

negativ Stellung nehmen?

21.Wenn ja, von welchen Firmen?

22.Liegen an Sie persönlich, an Ihr Büro oder Ministerium gerichtete, schriftliche Re -

aktionen seitens Vertreter der österreichische Gentechnik-Industrie oder ein -

schlägiger Forschungseinrichtungen im Zusammenhang Ihrer Bemühungen um

ein Freisetzungsmoratorium vor?

23.Auf welcher konkreten wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlage basieren

Ihre Aussagen sowie die Ihres Beamten Haselberger hinsichtlich der Nichtge -

nehmigung des Pioneer - Antrages?

24.Wurde bei allfälligen Lücken des Antrages von der Möglichkeit nach § 39 (2) GTG

gebraucht gemacht, das Unternehmen aufzufordern, allfällig relevante Unterlagen

und Informationen zur Verbesserung des Antrages nachzureichen?

25.Wenn ja, mit welchem Datum erging eine derartige Aufforderung an die Firma

Pioneer?

26. Ist es in Ihrem Ressort üblich, daß laufende Genehmigungsverfahren

a) durch die Ministerin

b) durch den, den Antrag bearbeitenden Beamten

in der Öffentlichkeit qualifiziert werden?

27. Hat Ihr Beamter Dr. Haselberger dem ORF das Interview zum Gegenstand des

Freisetzungsantrages der Firma Pioneer mit Ihrem Wissen und mit Ihrer

Genehmigung gegeben?

28. Sofern Sie in „täglich alles“ richtig zitiert sind: auf welche rechtliche Grundlage

schließlich stützen Sie Ihr Vorhaben, bis zum Inkrafttreten einer Gentechnik - Haf -

tung keine Freisetzungen zu genehmigen?

29.Wie entkräften Sie den Verdacht, daß Ihre Haltung gegenüber dem Antrag der

Firma Pioneer primär politisch motiviert war?

30.Wie entkräften Sie den Eindruck, daß Unternehmen, die in Österreich im Bereich

der Biotechnologie tätig sind, hier nicht mit Rechtssicherheit rechen können?

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!